• fernweh1957
    Dabei seit: 1089072000000
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    geschrieben 1342434910000

    @lugansk:

    Du darfst mir glauben, ich habe bei einer dieser Versicherungen gearbeitet - Achtung Ironie - die immer nur Prämie kassieren, aber niiiiieee bezahlen.

    Das Lederwarenfachgeschäft hat eine "Gefälligkeitsrechnung" - denn es war ja nicht der tatsächlich gezahlte Preis für den geschädigten Koffer- ausgestellt - und der Kunde hat sich dadurch verpflichtet, im Geschäft einen neuen Koffer zu kaufen (finanziert über die Versicherung)...und das ist nicht rechtens.

    LG

    Andrea

    gehe in die welt und sprich mit jedem
  • meer_fan
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    geschrieben 1342436484000

    ...ich steige an dieser Stelle hier aus..., was hier interpretiert wird ist mir zu hoch.

    ICH les das anders....Kopie der Rechnung des NEUEN Koffers wurde...eingereicht!

    Damit die Versicherung sieht das man sich was gleichwertig neues gekauft hat.

    Und NICHT die Kohle abzocken will.

    Aber gut hier scheint es Versicherungprofis zu geben die "zwischen den Zeilen"

    da wohl was anders lesen, kennt man ja.

    "Gefälligkeitsrechnung" kopfschüttel....und wech bin.

    Zitat

    "Wie der Schelm denkt, so ist er"

    eventuell geht mir aber einfach hier nur dieses schlechte denken gänzlich abhanden.

    wünsche trotzdem allen hier noch einen schönen Tag.

    tschüssi

     

     

    Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!
  • fernweh1957
    Dabei seit: 1089072000000
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    geschrieben 1342437665000

    An Meer - fan

    Nicht beleidigt sein - hier noch mal ein anderes Beispiel, um es zu verdeutlichen:

    Du kaufst ein Auto mit ca. 20 % Rabatt zum Preis von 20.000 EUR - Supersonderangebot, nur gültig bis zum ...

    Eine Woche später verunfallst du und das Auto ist Schrott - du bestellst Dir auf der Stelle ein neues Auto - Sonderpreis geht nicht mehr, da Aktion abgelaufen - für EUR 25000. Was glaubst du, erstattet Dir die Versicherung (Neupreisversicherung vorausgesetzt) ? EUR 20.000 und nicht EUR 25000,00. Sollte Dir der Händler für den ursprünglich gekauften Wagen dann eine Rechnung für EUR 25000 ausstellen - wäre das eine Gefälligkeitsrechnung..und das ist im Kleinen nicht anders wie im Grossen.

    ...und dein sonniges Gemüt in Ehren - Versicherungsbetrug ist Gang und Gebe; nur will leider niemand die dadurch verursachten höheren Prämien bezahlen.

    LG

    Andrea

    gehe in die welt und sprich mit jedem
  • regent0
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    geschrieben 1342438098000

    @meer_fan

    Genau dies ....Kopie der Rechnung des NEUEN Koffers wurde... ist das Problem. Dann läge, wenn hier nicht manipuliert worden wäre, das Kaufdatum nach dem Schaden gewesen. :shock1:

    Abgesehen davon, wenn ein Schaden reguliert wurde ist niemand verpflichtet wieder einen Koffer zu kaufen. Das ist der Versicherung völlig gleichgültig denn es geht nur um den Augleich des versicherten Schadens. Könntest für das Geld auch essen gehen. :D

    Deine Meinung von 10:20 Uhr (zum Thema Kaufpreis) ist völlig falsch, da sträuben sich bei mir schon wieder die Nackenhaare. :?

    @Fernweh:

    Unsere Bemühungen das zu verdeutlichen werden hier, mangels Grundkenntnissen, wohl auf keinen fruchtbaren Boden fallen. :disappointed:

    Wilfried

    °° Lache niemanden aus, der einen Schritt zurück geht. Bedenke immer, er könnte auch Anlauf nehmen. °°
  • Kourion
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    geschrieben 1342441312000

    @meer_fan

    Ein Geschäft muss schließen und verkauft aus. Ich "erwische" einen Koffer zum Preis zu 40 €, der ursprünglich 130 € gekostet hat. (So abgelaufen im letzten Jahr.)

    Und nun stelle ich mir vor: Der Koffer wird auf einer Reise beschädigt. Totalschaden.

    Ich melde der Versicherung: "Habe leider den Kassenbon nicht mehr."

    Und da das Geschäft in der Zwischenzeit nicht mehr existiert, gehe ich in einen anderen Laden und lasse mir den Ursprungspreis von 130 € bestätigen.

    Diesen Beleg reiche ich der Versicherung ein. 

    Und das ist d. E. kein Versicherungsbetrug ?  :shock1:

    Doch. Wäre es gewesen.

    Edit:

    OK, ich sehe gerade: Das war in der Tat der Fall von @Bitti - allerdings hat sie den Kassenbon vorgelegt.  :D

    @Siegfried

    Irgendwo wurde mein Koffer auf der Reise "beschädigt" - Pinökel, von dem du schreibst, war weg... und ich habe es erst beim Auspacken zuhause bemerkt.

    Ich bin in ein entsprechendes Fachgeschäft gegangen, habe die Sache erklärt, die haben den Koffer eingeschickt und der Spaß hat mich 10 € gekostet.

    Und da ich mir "einen abgebrochen" hätte, das Ding selbst anzubringen (ist echt nicht "mein Ding" ), war mir der Preis jeden Cent wert. :D

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Bitti1
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    Beiträge: 118
    geschrieben 1342448204000

    Wow, da hab ich aber eine Diskussion ausgelöst ;-) Aber jetzt habe ich wenigstens ausführlich erklärt bekommen warum ich jetzt auf den Mehrkosten sitzen bleiben werde ;-) Vielen Dank für die ausführlichen Infos.

    Liebe Grüße

    Beate

  • meer_fan
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    geschrieben 1342456634000

    auch für den Fall mich hier bei einigen ziemlich unbeliebt zu machen....

    so oder so ähnlich steht es in eigentlich allen Reisegepäckversicherungen

    7. Unter welcher Voraussetzung und in welcher Höheleistet die Würzburger Entschädigung?

    7.1 Hat die Würzburger die Leistungspflicht dem Grund undder Höhe nach festgestellt, wird die Entschädigunginnerhalb von zwei Wochen ausgezahlt.

    7.2 Bis zur Höhe der Versicherungssumme von 1.500 EURerstattet die Würzburger füra) abhanden gekommene oder zerstörte Sachen denZeitwert. Der Zeitwert ist jener Betrag, der allgemeinerforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art undGüte anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sache (Alter, Abnutzung, Gebrauchetc.) entsprechenden Betrages;b) beschädigte Sachen die notwendigenReparaturkosten und ggf. eine verbleibendeWertminderung, höchsten jedoch den Zeitwert;c) Filme, Bild-, Ton- und Datenträger den Materialwert;d) amtliche Ausweise und Visa die amtlichen Gebührender Wiederbeschaffung;

    7.3 Die Höchstentschädigung für Geld, Wertpapiere,Fahrkarten und Dokumente aller Art sowie für Schmuckund Kostbarkeiten beträgt maximal 250 EUR je Person.

    7.4 Wird durch ein Schadenereignis das Reisegepäckmehrerer Gäste beschädigt oder entwendet oder kommtes abhanden, so ist die Leistung der Würzburger aufinsgesamt 8.750 EUR je schädigendes Ereignis begrenzt

    Irgendwo hab ich einen Passus gefunden, der gesagt das quasi nur der tatsächlich

    selber geleistet Kaufpreis "versichert" ist.

    wer noch mehr lesen will...

    http://www.svb-verlag.de/resources/Kapitel+5+Wert+ist+nicht+gleich+Wert.pdf

     

    wenn das jedoch alles nicht so stimmt, bitte ich darum mir

    einen Link zu schicken wo man lesen kann das wirklich nur der Kaufpreis relevant ist.

    Ich selber finde dazu keinen.

    Dank

    Gruss meer_fan

    Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!
  • regent0
    Dabei seit: 1182211200000
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    geschrieben 1342458647000

    meer_fan: ...Irgendwo hab ich einen Passus gefunden, der gesagt das quasi nur der tatsächlichselber geleistet Kaufpreis "versichert" ist...

    ============ Zitat Ende ============

    Was willst Du uns denn nun damit sagen? Das es von Dir immer noch nicht verstanden wurde! :?

    Nun gut...

    Wilfried

    °° Lache niemanden aus, der einen Schritt zurück geht. Bedenke immer, er könnte auch Anlauf nehmen. °°
  • Kourion
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    geschrieben 1342458949000

    @meer_fan

    Bist du sicher, dass du die richtige Reisegepäckversicherung herausgesucht hast? :D

    Ich zitiere nun mal Punkt 4 der von dir genannten Versicherung bzw. aus den Versicherungsbedingungen zu DAV Hütten-Reisegepäck-Versicherung:

    "4. Für welche Gefahren und in welcher Zeit besteht Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz besteht für

    4.1 Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte;

    4.2 Unfall eines Transportmittels;

    4.3 Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Schneedruck, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben und Erdrutsch, und beginnt mit Einbringung des Gepäcks der Übernachtungsgäste in die Hütte oder mit der Übergabe an den Hüttenwirt zur Aufbewahrung oder Beförderung und endet

    mit Verlassen der Hütte oder Entgegennahme des Reisegepäcks vom Hüttenwirt.

    Darüber hinaus sind Schäden außerhalb der Hütte oder des Transportes nicht versichert."

    Quelle: alpenverein.de

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • fernweh1957
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    geschrieben 1342459361000

    Meer_fan

    Du machst dich nicht unbeliebt, sondern noch einmal:

    Der Zeitwert kann nicht höher sein als der Anschaffungswert - wir können es Dir gerne nochmal erklären, aber dazu habe ich jetzt wirklich keine Lust mehr. 

    LG

    Andrea

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