auch für den Fall mich hier bei einigen ziemlich unbeliebt zu machen....
so oder so ähnlich steht es in eigentlich allen Reisegepäckversicherungen
7. Unter welcher Voraussetzung und in welcher Höheleistet die Würzburger Entschädigung?
7.1 Hat die Würzburger die Leistungspflicht dem Grund undder Höhe nach festgestellt, wird die Entschädigunginnerhalb von zwei Wochen ausgezahlt.
7.2 Bis zur Höhe der Versicherungssumme von 1.500 EURerstattet die Würzburger füra) abhanden gekommene oder zerstörte Sachen denZeitwert. Der Zeitwert ist jener Betrag, der allgemeinerforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art undGüte anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sache (Alter, Abnutzung, Gebrauchetc.) entsprechenden Betrages; beschädigte Sachen die notwendigenReparaturkosten und ggf. eine verbleibendeWertminderung, höchsten jedoch den Zeitwert;c) Filme, Bild-, Ton- und Datenträger den Materialwert;d) amtliche Ausweise und Visa die amtlichen Gebührender Wiederbeschaffung;
7.3 Die Höchstentschädigung für Geld, Wertpapiere,Fahrkarten und Dokumente aller Art sowie für Schmuckund Kostbarkeiten beträgt maximal 250 EUR je Person.
7.4 Wird durch ein Schadenereignis das Reisegepäckmehrerer Gäste beschädigt oder entwendet oder kommtes abhanden, so ist die Leistung der Würzburger aufinsgesamt 8.750 EUR je schädigendes Ereignis begrenzt
Irgendwo hab ich einen Passus gefunden, der gesagt das quasi nur der tatsächlich
selber geleistet Kaufpreis "versichert" ist.
wer noch mehr lesen will...
http://www.svb-verlag.de/resources/Kapitel+5+Wert+ist+nicht+gleich+Wert.pdf
wenn das jedoch alles nicht so stimmt, bitte ich darum mir
einen Link zu schicken wo man lesen kann das wirklich nur der Kaufpreis relevant ist.
Ich selber finde dazu keinen.
Dank
Gruss meer_fan