...ausschlaggebend für die Erstattung ist der Kaufpreis (abzgl. der altersbedingten Wertminderung) und nicht der Wiederbeschaffungspreis. In Deinem Fall daher unglücklich gelaufen...
Koffer wurde beschädigt. Was kann ich tun?
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geschrieben 1342353929000
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30985Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1342354131000
Ich würde sagen, maßgeblich ist wohl der Preis, den Du dafür bezahlt hast, nicht was er jetzt oder sonst gekostet hätte.
Wenn Du 59 € bezahlt hast, warum sollte man 129 € erstatten?
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geschrieben 1342354346000
Der Koffer meiner Frau wurde auf dem Flug von Napoli- HH beschädigt (AirBerlin).
Der Reißverschlußnippel an der Vorderseite eines Faches, ist abgerissen.
Würde sowas repariert. Der Koffer ist schon etwas älter, habe keine AQuittung.
Muß das gleich im Flughafen angezeigt werden? Haben wir aber nicht gemacht.
Gruß
Siegi
s.w. -
Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30985Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1342355361000
Der Schaden hätte an Ort und Stelle gemeldet werden müssen, bzw. innerhalb der Frist von 7 Tagen. Die Reise war wohl im Juni, daher ist diese nun wohl verfallen.
Abgesehen davon, der Ersatzschieber für den Reißverschluß kostet im Kurzwarengeschäft knapp um die 3-5 €
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geschrieben 1342368850000
Vielen Dank für die schnellen Antworten, das verbuch ich dann mal unter: dumm gelaufen
Sonnige Grüße
Beate
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geschrieben 1342409000000
Hallo Bitti1!
Ich hatte auch ein ähnliches Problem:
Ich hatte bei einer Geschäftsauflösung einen Koffer sehr günstig gekauft. Der Hartschalenkoffer wurde dann bei einem Flug nach Berlin total zertrümmert. Ich habe den Schaden sofort gemeldet. Die Fluggesellschaft wollte dann trotzdem eine Bescheinigung eines Fachgeschäftes, das der Schaden nicht zu reparieren seie. Ich sah nicht ein, das ich für meinen günstigen Kauf gestraft würde. Ich habe mir das dann den "Totalschaden"von einem Fachgeschäft bestätigen lassen. Das Lederwarenfachgeschäft bestättigte mir auch den Neupreis des Koffers und den neuwertigen Zustand des Koffers. Den neuen Koffer habe ich natürlich dort
gekauft. Das Gutachten und die Kopie der Rechnung habe ich eingereicht. Das Geld habe ich dann nach einem halben Jahr von der Fluggesellschaft erhalten.
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geschrieben 1342426695000
......und somit hast du Versicherungsbetrug begangen. Herzlichen Glückwunsch - das würde ich hier nicht so lauthals verkünden.
LG
Andrea
gehe in die welt und sprich mit jedem -
geschrieben 1342428384000
das sehe ich aber gänzlich anders, lugansk hat ein GUTACHTEN von einem
Fachgeschäft über den Wert des Koffers.
Nach deiner Rechtsauffassung dürfe man dann grundsätzlich nichts
bei der Versicherung melden was man zb geschenkt bekommen hat!?
(oder zb als "kostenlose" Beigabe zu einem Vertrag erhalten hat ..ect)
dem ist ganz sicher nicht so.
Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit! -
geschrieben 1342431902000
Du irrst hier. Der Versicherungswert eines Gegenstandes ist der Kaufpreis, bei dem ggfls. die Nutzungsdauer abgerechnet wird, um den Zeitwert zu errechnen. Fernweh hat daher mit seiner Anmerkung völlig Recht. Hier wurde der wahre Kaufpreis, vermutlich auch noch durch eine falsch datierte Rechnung (das wäre dann Beihilfe) der Geschäftes, verschleiert.
Um es zu verdeutlichen ein anderes Beispiel. Du hast Dir vor einigen Monaten eine Kamera für 1.500 Euro gekauft. Sie wird vom einem Bekannten durch Unachtsamkeit derartig beschädigt das es ein Totalschaden ist. Die Haftpflichtversicherung eröffnet Dir nun, sie wird den Schaden nur mit 800 Euro begleichen, da der aktuelle Preis für dieses Gerät deutlich gefallen wäre. Da würdest Du aber gucken.
Das mit den Geschenken ist eine ganz andere Baustelle und würde hier den Rahmen sprengen.
Wilfried
°° Lache niemanden aus, der einen Schritt zurück geht. Bedenke immer, er könnte auch Anlauf nehmen. °° -
geschrieben 1342434003000
mit solchen Unterstellungen wäre ich SEHR vorsichtig.
Die Rechnung die eingereicht wurde war die, des (gleichwertigen) neuen Koffers,
so les ich das jedenfalls!
Der Wert eins Gegenstand ergibt sich nicht immer
zwangsläuftig aus dem Kaufpreis.
Ob die Versicherung ein Gutachten anerkennt ist ja auch nicht immer gesagt.
Zu deinem Beispiel. Wen man etwas viel zu teuer eingekauft hat wird
diese Dummheit kaum von einer Versicherung beglichen werden...
zumal dann ja Versicherungsbetrug Tür und Tor geöffnet wäre.
Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!