.....vielleicht mal eine Überlegung wert....?
Anschaffungswert - wirklich identisch mit Anschaffungspreis ?
Es ist richtig, der Zeitwert kann nicht höher sein als der Anschaffungswert, wobei die Betonung auf dem Wortbestandteil "Wert" liegt.
In den Versicherungsbedingungen wird vom Wert einer Sache geschrieben, vom Preis wird nichts gesagt.
Sicher klingt es absurd, im Schadensfall einen höheren Geldbetrag zu erhalten, als man dafür bezahlt hat. Dennoch geht es ausschließlich um den Wert (im Sinne von Qualitätseigenschaften) des Produktes.
Käufer A hat Glück und zahlt einen äußerst niedrigen Preis.
Käufer B zahlt zum gleichen Zeitpunkt für genau den gleichen Koffer doppelt so viel.
Beide Koffer haben haargenau den gleichen Wert!
Im Schadensfall zu gleicher Zeit haben sie somit auch einen identischen Zeitwert.
Und genau um diesen geht es bei der Ermittlung der Erstattungshöhe.