• meer_fan
    Dabei seit: 1282003200000
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    geschrieben 1342460613000

    was unter Zeitwert zu verstehn ist, kann ja nun jeder selber googeln... ;)

    jedenfalls steht da wieder nix vom Kaufpreis.

    aber ich werd darüber bei nächster Gelegenheit mal mit meinem Versicherungsvertretter

    diskutieren...bzw Ihn Aufforderung mir zu zeigen wo das nun genau steht.

    Wieder wech bin.

    Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1342461514000

    @meer_fan

    Du zitierst aus den AVB einer Versicherung für Gepäck bei Übernachtung in Alpenhütten (siehe dazu mein Posting auf der Vorseite).

    Und von einer Reisegepäck-Versicherungsseite, die keine Übernachtung in Alpenhütten betrifft:

    "Erstattet wird durch die Reisegepäckversicherung der Zeitwert, ein durch die Gesellschaften geschätzter Wert der Gegenstände, nie der Neuwert der versicherten Sachen. Somit erhalten Versicherungsnehmer in der Regel eine prozentual errechnete Summe des tatsächlichen Wertes des versicherten Gegenstandes."

    Quelle: amundy.de

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • meer_fan
    Dabei seit: 1282003200000
    Beiträge: 2715
    geschrieben 1342461910000

    @kourion

    hier dann noch die der wohl bekanntesten Versicherung

    § 4 In welcher Höhe leistet AGA Entschädigung?1. Im Versicherungsfall erstattet AGA bis zur Höhe derVersicherungssumme füra) abhanden gekommene oder zerstörte Sachenden Zeitwert. Der Zeitwert ist jener Betrag, derallgemein erforderlich ist, um neue Sachengleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglicheines dem Zustand der versicherten Sache (Alter,Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechendenBetrages;b)beschädigte Sachen die notwendigenReparaturkosten und ggf. eine verbleibendeWertminderung, höchstens jedoch den Zeitwert;c) Filme, Bild-, Ton- und Datenträger denMaterialwert;d)amtliche Ausweise und Visa die amtlichenGebühren der Wiederbeschaffung.2. Die Versicherungssumme muss dem vollen Zeitwertdes versicherten Reisegepäcks entsprechen(Versicherungswert). Ist die Versicherungssummebei Eintritt des Versicherungsfalles niedriger als derVersicherungswert (Unterversicherung), erstattet derVersicherer den Schaden nur nach dem Verhältnisder Versicherungssumme zum Versicherungswert.

    http://www.reiseversicherung.com/fileadmin/Download-Center/Versicherungsbedingungen_Elvia_Gepaeck.pdf

    Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1342462614000

    @meer_fan

    Richtig. ;) Und es ist gut, dass du es durch Fettdruck hervorgehoben hast.

    Aber ich gebe hier auf... :?

    Nur noch einmal zur Erinnerung

    @'fernweh1957' sagte:

    Der Zeitwert kann nicht höher sein als der Anschaffungswert

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
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    geschrieben 1342465233000

    .....vielleicht mal eine Überlegung wert....?

    Anschaffungswert - wirklich identisch mit Anschaffungspreis ?

    Es ist richtig, der Zeitwert kann nicht höher sein als der Anschaffungswert, wobei die Betonung auf dem Wortbestandteil "Wert" liegt.

    In den Versicherungsbedingungen wird vom Wert einer Sache geschrieben, vom Preis wird nichts gesagt.

    Sicher klingt es absurd, im Schadensfall einen höheren Geldbetrag zu erhalten, als man dafür bezahlt hat. Dennoch geht es ausschließlich um den Wert (im Sinne von Qualitätseigenschaften) des Produktes. 

    Käufer A hat Glück und zahlt einen äußerst niedrigen Preis.

    Käufer B zahlt zum gleichen Zeitpunkt für genau den gleichen Koffer doppelt so viel.

    Beide Koffer haben haargenau den gleichen Wert!

    Im Schadensfall zu gleicher Zeit haben sie somit auch einen identischen Zeitwert.

    Und genau um diesen geht es bei der Ermittlung der Erstattungshöhe.

  • JMLB
    Dabei seit: 1346803200000
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    geschrieben 1346852537000

    Hallo,

    die Zuständigkeiten bei Gepäckbeschädigung und Diebstahl aus dem Gepäck werden wohl nur hin- und hergschoben. Am 28.08.2012 wurde während einer Reise von Hamburg nach Valencia via Palma eine abgeschlossene Reisetasche durch Zerstörung des Reißverschlusses aufgebrochen und gezielt einige Dinge herausgenommen. Eine Reklamation bei Air-Berlin wurde mit Zeitaufschub beantwortet. Der Flughafen Hamburg verweist auf die Fluggesellschaft. Da die entwendeten Gegenstände bei der Sicherheitskontrolle des Gepäcks auffallen, kann man Air-Berlin keinen Vorwurf machen. Letztlich bezahlen Flugast und Linie den Flughafen für die Handhabung des Gepäcks. Die Passagiere werden beim Boarding fast ausgezogen und mit modernster Technik durchleuchtet und im Untergrund wird mit Hilfe einer änlichen Technik das Gepäck gezielt ausgeraubt. Also sollte man das Personal besser bezahlen dami sie nicht in Versuchung kommen.

    Gruss JMLB

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1346855567000

    @JMLB

    Habe ich dich richtig verstanden, dass du davon ausgehst, dass das Flughafenpersonal an der Sicherheitskontrolle beim Durchleuchten des Gepäcks Wertgegenstände entdeckte, diese Information weitergab, woraufhin die Tasche aufgebrochen und die Wertgegenstände entwendet wurden ?

    Das ist ein schwerwiegender Vorwurf - insbesondere da direkt gemünzt auf das Personal der Sicherheitskontrolle.  

    Eine m. E. sehr voreilig gezogene "Schlussfolgerung".  :shock1:

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1346890230000

    @JMLB

    Natürlich wirst sowohl du als auch dein Handgepäck beim Security Check gründlich kontrolliert, allerdings werden möglicherweise verdächtige Gegenstände genauestens auch dort per Augenschein oder Scanner genauer untersucht.

    Das aufgegebene Gepäck wird ähnlich kontrolliert, allerdings läuft es vom Check-In bis zum Verladen in den Flieger noch durch einige Hände und Stationen mehr.

    Der Hinweis im Check-In Gepäck keine Wertgegenstände zu transportieren sollte hier eigentlich überflüssig sein :?

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Quolu
    Dabei seit: 1347926400000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1348055066000

    Mein Koffer wurde mir nach einem Flug auchmal beschädigt zurück gegeben, aber die meinten die wären schon dagewesen, also sie haben den schaden nich übernommen.

    das hat mich damals so aufgeregt, dass ich ja nich beweisen kann, dass die schäden vorher nich da waren, das ich jetzt vor jeder reise ein foto von meinem koffer mache xDD

  • Siegfried
    Dabei seit: 1109203200000
    Beiträge: 2164
    geschrieben 1348077194000

    Bei unseren Koffern wurde manchmal der Reißverschluß von der Außentasche beschädigt. Jetzt gerade der Zipp abgerissen. Was bringt eine Reklamation außer meiner Wartezeit am Reclamationsschalter ? Lohnt sich der Auffwand und wird das repariert. Habe das bislang nicht reclamiert.

    Gruß, Siegi

    s.w.
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