• Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1679765815697 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    @ahotep sagte:

    Das soll auch gar nicht witzig sein, die Reiseveranstalter melden sich bei den Kunden, arbeiten die Reisen gerade ab. Da ist es nicht hilfreich, ständig anzurufen, sorry. Die gehen auch gerade auf dem Zahnfleisch und prüfen die Möglichkeiten. Schaut bitte immer wieder ins Postfach.....

    Es geht den VA ja im Hintergrund auch darum , den Gästen die vor Ort sind - die Unterkünfte zu verlängern , neue Transfers zu den Flügen an anderen Tagen zu besorgen---kein ganz einfaches Thema. Viele Urlauber wollten eigentlich am Montag den Rückflug antreten...auch das geht nicht Die Incoming-Agenturen vor Ort leisten in Zusammenarbeit mit den VA gerade Schwerstarbeit.Das weiß ich aus vielen VA-Hintergrund -Infos.Eine sehr heftige Aufgabe, daher -- auch wenn es schwer fällt, bitte Geduld haben.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1679774036922 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @pognana sagte:

    Steht mir eine Entschädigung bzw. Rückerstattung zu, weil ich einen Tag früher das Hotel verlasse? Kann ich die Flugkosten einfordern?

    Einen Anspruch würde ich spontan verneinen, da die Ursache weder der Sphäre des Veranstalters noch der des LFU zuzuordnen ist.

    Später mögen Gerichte aller Art dazu anderweitig entscheiden, das kann ich nicht seriös einschätzen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
    Beiträge: 674
    Verwarnt
    geschrieben 1679848238926 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    @Pognana

    Telefonisch ist schon mal schwierig wegen Nachweis!

    Ich hätte wie schon empfohlen noch etwas gewartet was schriftlich mitgeteilt wird. So unmittelbar und ohne eine wirkliche Chance, dass der RV dir noch eine Lösung vorschlagen kann, sieht die Sache schwierig aus. Also wenn dann angemessene! Frist schriftlich fixieren.

    Einen Tag später fliegen muss man nicht wenn es vergleichbare Flüge vorher gibt!

    Wird man dann eh auf Sonntag umgebucht, dann sollte die Nacht abgezogen werden - es ist ja ein Mangel - unabhängig von der Ursache. Für so einen Fall ist man insofern im Bereich der Pauschalreise abgesichert.

    Etwaige zusätzliche Ansprüche auf Schadensersatz bestehen in einem solchen Fall allerdings nicht!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1679852237111

    @-aqua-sports- sagte:

    Wird man dann eh auf Sonntag umgebucht, dann sollte die Nacht abgezogen werden - es ist ja ein Mangel

    Der "Mangel" wurde ja selbst herbeigeführt durch die eigenmächtige Umbuchung. Daher würde ich einen Anspruch auf Ersatz verneinen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
    Beiträge: 674
    Verwarnt
    geschrieben 1679853295433 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Ja genau, verspielt. So wie man es nicht machen sollte.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1679859761092

    ... aber vielleicht machen muss, wenn ein versäumter Termin wesentlich größeren Schaden anrichten könnte ... ?!

    Deshalb ist eben auch der Begriff "Streik" zu präzisieren im Hinblick auf Ansprüche:

    Hier treten jetzt die Erfüllungsgehilfen in Arbeitsausstand, demnach ist das rechtlich vollkommen anders zu betrachten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
    Beiträge: 674
    Verwarnt
    geschrieben 1679867087707 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Ich würde im Zweifel immer schriftlich alles festhalten. Es kann auch eine Frist von nur ein paar wenigen Std. genügen wenn es schnell gehen muss (bei Ereignissen die z.B. am nächsten Tag stattfinden. Nach Ablauf selber buchen. Ansonsten ist es natürlich jedem selbst überlassen - bei sehr wichtigen Terminen würde ich vermutlich sofort etwas verfügbares buchen bevor alles ausgebucht ist und ggf dann auf die 145 Euro verzichten - klar.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1679905100932

    Pognana hat den Rückflug auf eigenen Wunsch vorverlegt. Somit besteht auch keine Anspruch auf Erstattung des letzten Reisetages.

    Daran ändert auch eine Fristsetzung und ein schriftliches Festhalten nichts.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
    Beiträge: 674
    Verwarnt
    geschrieben 1679910151395

    Ist schon klar - war eher als Info gedacht. Grüße

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
    Beiträge: 6357
    geschrieben 1679913986468

    Oh! diesmal habt ihr euch aber schnell geeinigt... :smiling_imp:

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!