• udo2010
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    geschrieben 1278234588000

    Hallo,

    auch wir waren über die Osterferien mit Neckermann in Ägypten, gebucht von/bis Hamburg (Pauschalreise AI).

    Als erstes hat Neckermann den Vertrag gekündigt.

    Die erste Verlängerungsnacht mussten wir wie auf dem Basar mit dem Hotel selbst aushandeln, Neckermann hat sich da noch nicht viel gekümmert.  Die 70 € haben wir bezahlt für 2 Erw. und 2 Kinder, war für uns o.k. Wir konnten wieder unser altes Zimmer beziehen und wurden auch verpflegt. Die nächste Nächte hat Neckermann dann übernommen. Unser Rückflug fand erst 5 Tage später statt, leider nur bis Düsseldorf, dann ging die Reise im Zug weiter. War kein Vergnügen ab morgens 2.30 Uhr mit gefühlt allen gestrandeten Frankfurt Flugreisenden im Zug auf Koffern sitzend oder stehend im Gang bis HH. Zum Glück hatte ich später für unsere beiden Kinder einen Sitzplatz in der ersten Klasse ergattert.

    Nun haben wir von Neckermann eine Rechnung über 364 € für den Evakuierungsflug erhalten. Wir wären ja bereit gewesen, den Betrag zu zahlen, nur sollten die uns mal auflisten, wie sich dieser Preis zusammensetzt mit Beleg über Abrechnung der Airline für unseren Rückflug und der Verrechnung über unseren bezahlten stornierten Rückflug. Leider haben wir hier nichts aussagekräfiges erhalten, haben jetzt die Sache an den Anwalt gegeben. Der meinte, wir müssten wohl nichts zahlen, denn auch wir können nichts für höhere Gewalt, mal sehen, wie die Sache weitergeht.

    Werde mich wieder melden, wie die Sache ausgegangen ist.

  • Lexilexi
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    geschrieben 1278239875000

    @udo

    obwohl ich 364 eur für 4 personen - ich gehe mal davon aus, dass die kinder beide über 2 jahre alt sind - jetzt nicht besonders überteuert finde.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Lugansk
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    geschrieben 1278296784000

    Hallo!

     

    Die 384 € sind nur die Mehrkosten.

  • AntoniaW
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    geschrieben 1278374343000

    @Lugansk

    Besteht für den Rückflug nicht eine Kostenteilungspflicht zwischen Reisendem umd Veranstalter? Demnach wären die realen Mehrkosten des Sonderfluges von Udos Familie doch 2x364€=728€.

  • udo2010
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    geschrieben 1278576366000

    Nach der EU-Fluggastrechte Verordnung kann der Fluggast selbst sogar gegenüber der Fluggesellschaft im Rahmen einer Pauschalreise eine kostenlose Umbuchung des Fluges verlangen. Demnach war die Fluggesellschaft vepflichtet, den Rückflug kostenneutral umzubuchen.

    Die genannten Kosten von Neckermann von 364 € sind unser hälftiger Anteil, würde heißen, dass hier Mehrkosten von 728 € für den Rückflug angefallen sein sollen. Wie gesagt Mehrkosten, denn der Rückflug war ja im Reisepreis schon enthalten.

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1278580675000

    Richtig gerechnet, 364 € x 2 = 728 €. Richtig ausgewiesen, es ist davon auszugehen, dass dies euer Mehrkosten-Anteil des genutzten Rückflluges sind. Dazu addiere man dann die bereits im Rahmen der Pauschalreise gezahlten Flugkosten. Dann multipliziere man das Ganze mit der Zahl aller Passagiere des Rückfluges. Nach einigen Minuten eifrigen Schätzens und Rechnens ergibt sich dann der reale Preis des Sonderfluges. 

    Die kostenfreie Rückbeförderung ist natürlich Fluggastrecht. Sie ist jedoch nur möglich solange es freie Sitzplätze (in der gebuchten Sitzklasse) in den startenden Maschinen gibt. Bei einer so enormen Passagierstau wie in den Tagen der isländischen Vulkanasche kam es auch mal zu Wartezeiten von zwei Wochen und mehr. Die ersten regulär wieder fliegenden Maschinen mussten natürlich ihre regulär gebuchten Passagiere aufnehmen und konnten nur teilweise Stauopfer aufnehmen. (Steh-, Frachtraum- oder Aussenplätze gibt es ja schliesslich nicht.) Also hiess es doch entweder warten bis ein passender Regulärflug frei wäre oder den nächstbesten, eigens zur Rettung der Zwangsurlauber eingesetzten Sonderflug nehmen.

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