• Michiko
    Dabei seit: 1312329600000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1312395591000

    Hi @ all,

    meine Frage:

    - Kreuzfahrt, Landausflug wurde kurzfristig abgesagt wegen schlechten Wetters

    - nach der Frankfurter Tabelle hätte ich einen Anspruch auf Minderung anteilig für jeden betroffenen Reisetag von 20 bis 30%

    - habe die Gesellschaft rechtzeitig angeschrieben und meinen Anspruch formuliert

    - Reaktion sehr freundlich und klar: nix gibt`s

    Und jetzt die Frage: Hat es Zweck, hier nachzuhaken und evtl. einen Anwalt einzuschalten oder ist die Sache aus irgendwelchen mir nicht bekannten Gründen eher aussichtslos?

    Danke für eure Meinung,

    Michiko

  • kiotari
    Dabei seit: 1117670400000
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    geschrieben 1312403203000

    War der Landausflug Bestandteil des Reisevertrages ?

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1312405070000

    Und wenn, ohne Hinweis auf Wetterabhängigkeit?

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Betancuria
    Dabei seit: 1308441600000
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    gesperrt
    geschrieben 1312405552000

    Guten Abend!

    Gehe davon aus, daß das Schiff den Hafen nicht angelaufen hat. Vielleicht wegen schlechtem Wetter.

    Gruß Betancuria

  • Maxilinde
    Dabei seit: 1221177600000
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    geschrieben 1312418610000

    Reederei?AGB?Bis jetzt kenne ich nur Reedereien die in ihren AGB darauf hinweisen das Routenänderungen etc Wetterabhängig passieren können.Wenn ich mir überlege wieviele negativ Bewertungen Schiffe hier schon bekommen haben weil es heftig geschaukelt hat......

    Wenn das Wetter schlecht ist geht die Sicherheit der Passagiere vor Landausflug...

    Hier nicht mehr
  • Karl99
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    geschrieben 1312452643000

    Schlechtes Wetter = Höhere Gewalt = Pech gehabt

  • Michiko
    Dabei seit: 1312329600000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1312459061000

    @ kiotari und bernhard707:“War der Landausflug Bestandteil des Reisevertrages ?“

     

    Ja, im Reiseprospekt wurden zugesichert: 2 Tage Aufenthalt in dieser Stadt.

    Der zusätzlich gebuchte Ausflug über ein örtliches Unternehmen wurde anstandslos zurückgezahlt. Es geht mir darum, dass ich keine Möglichkeit hatte, überhaupt an Land zu gehen.

     

    @ Betancuria: „Gehe davon aus, daß das Schiff den Hafen nicht angelaufen hat. Vielleicht wegen schlechtem Wetter.“

     

    Stimmt!

     

    @ Maxilinde: „Reederei?AGB?Bis jetzt kenne ich nurReedereien die in ihren AGB darauf hinweisen das Routenänderungen etcWetterabhängig passieren können.Wenn ich mir überlege wieviele negativBewertungen Schiffe hier schon bekommen haben weil es heftig geschaukelthat......Wenn das Wetter schlecht ist geht die Sicherheit der Passagiere vorLandausflug...“

     

    AIDA Cruises. In den AGB steht natürlich, dass Änderungen wesentlicher Reiseleistungen … gestattet sind, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Die Wetter- und Sicherheitsklausel ist auch dabei.

    Für mich geht es darum, dass die Änderungen durchaus erheblich sind. Vorgesehen (laut Prospekt) waren ein Seetag, dann zwei Landtage, dann wieder ein Seetag. Tatächlich wurden daraus vier Seetage am Stück!

     

    Zusammenfassend: Es liegt mir fern, rumzunörgeln zB wegen Wellengang oder anderer unvermeidlicher Dinge. Auch bin ich kein Prozesshansel, der sich einen Sport daraus macht, im Nachhinein möglichst große Teile des Reisepreises wieder zurückzufordern.

    Andererseits waren die Einschränkungen der Reise schon sehr erheblich. Und ich frage mich, wieso gibt es die Frankfurter Tabelle, an der sich viele Landgerichte orientieren und die ausdrücklich einen ausgefallenen Landgang als Mangel konstatiert, wenn das Unternehmen, hier AidaCruises, sich blind und taub stellt.

    Noch einmal: Der Zweck meiner Anfrage hier war, Infos zu erhalten, ob ich mit meinem Anspruch völlig schief liege oder doch eine gute Aussicht auf Erfolg habe.

     

    Danke für alle bisherigen (und die zukünftigen) Antworten und ggf Grüße zurück

     

    Michiko

     

    P.S.: Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Aber bevor ich dieser den Fall zur Prüfung vorlege, wollte ich mich zuerst noch mal auf „niedrigerer Ebene“ umhören.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1312460071000

    Michiko:

    ...AIDA Cruises. In den AGB steht natürlich, dass Änderungen wesentlicher Reiseleistungen … gestattet sind, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Die Wetter- und Sicherheitsklausel ist auch dabei.

    Für mich geht es darum, dass die Änderungen durchaus erheblich sind. Vorgesehen (laut Prospekt) waren ein Seetag, dann zwei Landtage, dann wieder ein Seetag. Tatächlich wurden daraus vier Seetage am Stück!...[/quote]

    Das ist exakt der Punkt an dem man möglicherweise ansetzen kann, allerdings kann Dir dabei nur eine kompetente Rechtsberatung konkrete Möglichkeiten aufzuzeigen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1312460523000

    Yep, wenn Du de Fall wirklich weiterverfolgen willst, dann wende Dich an die "höhere Ebene" ;)   sprich: Such Dir 'ne Rechtsberatung durch einen Fachanwalt bzw. leg' das Ganze Deiner RSV zur Prüfung vor.

     

    "Normalerweise" gilt im Zusammenhang mit den AGB der von Karl99 genannte Grundsatz "schlechtes Wetter = höhere Gewalt = Pech gehabt", aber aufgrund des von Dir geschilderten Umstandes (Folge 4 Seetage) könntest Du vielleicht(!!!) Erfolg haben.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Betancuria
    Dabei seit: 1308441600000
    Beiträge: 43
    gesperrt
    geschrieben 1312471760000

    Guten Tag!

    Was sollte Aida und Co. denn machen wenn ein Ort wegen Wetter oder aus

    Sicherheitsgründen nicht angelaufen werden kann?? Wer soll eine Entschädigung zahlen? Wer ist der Verursacher. Auf hoher See gibt es keine Garantien. Also besser Urlaub an Land???.

    Wir haben auf  MS Europa schon erlebt, daß die vier Höhepunkte einer Reise wegen Wetter nicht angelaufen wurden.(z.B. Osterinseln) Ärgerlich aber nichts zu machen.

    Gruß Betancuria

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