@ kiotari und bernhard707:“War der Landausflug Bestandteil des Reisevertrages ?“
Ja, im Reiseprospekt wurden zugesichert: 2 Tage Aufenthalt in dieser Stadt.
Der zusätzlich gebuchte Ausflug über ein örtliches Unternehmen wurde anstandslos zurückgezahlt. Es geht mir darum, dass ich keine Möglichkeit hatte, überhaupt an Land zu gehen.
@ Betancuria: „Gehe davon aus, daß das Schiff den Hafen nicht angelaufen hat. Vielleicht wegen schlechtem Wetter.“
Stimmt!
@ Maxilinde: „Reederei?AGB?Bis jetzt kenne ich nurReedereien die in ihren AGB darauf hinweisen das Routenänderungen etcWetterabhängig passieren können.Wenn ich mir überlege wieviele negativBewertungen Schiffe hier schon bekommen haben weil es heftig geschaukelthat......Wenn das Wetter schlecht ist geht die Sicherheit der Passagiere vorLandausflug...“
AIDA Cruises. In den AGB steht natürlich, dass Änderungen wesentlicher Reiseleistungen … gestattet sind, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Die Wetter- und Sicherheitsklausel ist auch dabei.
Für mich geht es darum, dass die Änderungen durchaus erheblich sind. Vorgesehen (laut Prospekt) waren ein Seetag, dann zwei Landtage, dann wieder ein Seetag. Tatächlich wurden daraus vier Seetage am Stück!
Zusammenfassend: Es liegt mir fern, rumzunörgeln zB wegen Wellengang oder anderer unvermeidlicher Dinge. Auch bin ich kein Prozesshansel, der sich einen Sport daraus macht, im Nachhinein möglichst große Teile des Reisepreises wieder zurückzufordern.
Andererseits waren die Einschränkungen der Reise schon sehr erheblich. Und ich frage mich, wieso gibt es die Frankfurter Tabelle, an der sich viele Landgerichte orientieren und die ausdrücklich einen ausgefallenen Landgang als Mangel konstatiert, wenn das Unternehmen, hier AidaCruises, sich blind und taub stellt.
Noch einmal: Der Zweck meiner Anfrage hier war, Infos zu erhalten, ob ich mit meinem Anspruch völlig schief liege oder doch eine gute Aussicht auf Erfolg habe.
Danke für alle bisherigen (und die zukünftigen) Antworten und ggf Grüße zurück
Michiko
P.S.: Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Aber bevor ich dieser den Fall zur Prüfung vorlege, wollte ich mich zuerst noch mal auf „niedrigerer Ebene“ umhören.