Wenn ich eure Beiträge (danke nochmal) zusammenfasse, sieht es so aus, als ob ich kaum eine Chance auf eine Durchsetzung meines Anspruchs hätte.
Der wesentliche Grund: Bei entsprechenden Wetterverhältnissen (Sturm, Wellengang) entscheidet alleine der Kapitän unter Abwägung der Sicherheit aller Beteiligten, ob ein Landgang möglich ist oder nicht.
Und wenn der Kapitän nein sagt, dann fällt der Landgang entschädigungslos aus!
Habe ich grundsätzlich kein Problem damit.
Nur eines will mir noch nicht in den Kopf: Was soll dann die eindeutige Aussage in der Frankfurter Tabelle?
http://www.rechtspraxis.de/frankfurt.htm
Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten --> 20-30% des anteiligen Reisepreises je Tag des Landauslfuges. Gilt das nur dann, wenn der Käptn sagt "nö, habe heute keine Lust zum Anlegen", oder wofür ist dieser Passus gedacht?
Wie auch immer, ich denke, ich werde diesbezüglich keine größeren Geschütze auffahren, sondern die Sache im Sand verlaufen lassen. Höchstens vielleicht noch nen entsprechenden Kommentar auf der AIDA-Site.