• susi63
    Dabei seit: 1199577600000
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    geschrieben 1312476781000

    Hallo,

     

    ob für die 4 Seetage in Folge mit einer Entschädigung zu rechnen ist, enzieht sich meiner Kenntnis. Die hatten wir leider auch schon mal. Allerdings wurden uns, da wir die Falkland-Inseln nicht anlaufen konnten, die Hafen-/Liegegebühren umgehend auf unser Bordkonto überwiesen, mit der Begründung diese seien Bestandteil des Reisepreises und würden bei Nichtanlaufen selbstverständlich erstattet. Das war zwar eine Cruise mit NCL, an den Gebühren ändert das ja aber nichts.

    LG

    Angela

  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
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    geschrieben 1312481249000

    Hallo!

     

    Du wirst keinen Cent bekommen!

     

    Ich sage auch: Schlechtes Wetter -> Höhere Gewalt ->  Pech gehabt  :(

    In jeder Reiseroutenbeschreibung steht immer, das wenn das Schiff auf Reede liegt, das ausbooten wetterabhängig ist.

     

     

    Nähere Angaben zur Reise, Schiff und Hafen würden die Sache aber plausibler machen.

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1312486601000

    Hier ist ein interessantes Urteil zu einem Landausflug auf einer Kreuzfahrt:

    http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_262-C-137309-falsch-262-C-133709_Landausflug-auf-Kreuzfahrt-Die-in-den-Vertragsunterlagen-angekuendigte-Reiseroute-muss-eingehalten-werden.news7734.htm?sk=a9b2aea0b8f438ac973afc66fb79ad02 

    Allerdings ist der Grund für den Ausfall hier wohl nicht schlechtes Wetter gewesen.

    War das Wetter eigentlich wirklich schlecht? Es kam schon vor, dass Reedereien das Wetter als Ausrede benutzt haben, wenn das Schiff verspätet war oder sie keine Genehmigung erhalten haben, einen bestimmten Hafen anzulaufen oder wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Landausflüge aus irgendeinem Grund gefährdet war...  denn für Laien ist es natürlich schwer zu beurteilen (und vor Gericht schwer zu beweisen), ob das Wetter so schlecht war, dass der Hafen ausfallen musste oder ob es noch gegangen wäre, wenn die Reederei denn gewollt hätte ... dass die Sicherheit der Passagiere vorgeht, ist natürlich wichtig und richtig, kann aber auch als Totschlagargument missbraucht werden ...

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
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    geschrieben 1312570463000

    PS:

     

    Steht auch oft in der Reisebeschreibung:

     

    Anlandung nur vorbehaltlich behördlicher Genehmigung. (Ist zum Beispiel immer bei Jan Mayen der Fall.)

  • Michiko
    Dabei seit: 1312329600000
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    geschrieben 1312724854000

    Wenn ich eure Beiträge (danke nochmal) zusammenfasse, sieht es so aus, als ob ich kaum eine Chance auf eine Durchsetzung meines Anspruchs hätte.

    Der wesentliche Grund: Bei entsprechenden Wetterverhältnissen (Sturm, Wellengang) entscheidet alleine der Kapitän unter Abwägung der Sicherheit aller Beteiligten, ob ein Landgang möglich ist oder nicht.

    Und wenn der Kapitän nein sagt, dann fällt der Landgang entschädigungslos aus!

    Habe ich grundsätzlich kein Problem damit.

     

    Nur eines will mir noch nicht in den Kopf: Was soll dann die eindeutige Aussage in der Frankfurter Tabelle?

    http://www.rechtspraxis.de/frankfurt.htm

    Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten --> 20-30% des anteiligen Reisepreises je Tag des Landauslfuges. Gilt das nur dann, wenn der Käptn sagt "nö, habe heute keine Lust zum Anlegen", oder wofür ist dieser Passus gedacht?

     

    Wie auch immer, ich denke, ich werde diesbezüglich keine größeren Geschütze auffahren, sondern die Sache im Sand verlaufen lassen. Höchstens vielleicht noch nen entsprechenden Kommentar auf der AIDA-Site.

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1312731156000

    Diese Angabe in der Frankfurter Tabelle ist vor allem dafür gedacht, wenn ein Hafen ausfallen muss, weil das Schiff technische Probleme hat, d.h. im vorhergegangenen Hafen liegenbleibt oder nur mit halber Kraft fahren kann... denn technische Probleme fallen auf jeden Fall in den Verantwortungsbereich der Reederei ...

    Ich habe zwar schon irgendwo in der Boulevardpresse gelesen, dass auch Entschädigungen gezahlt werden müssen, wenn ein Hafen wetterabhängig ausfällt, da der Besuch des Hafens geschuldet war und das Nichtanlaufen ein Mangel ist, für den die Reederei verschuldensunabhängig haften muss ... ein passendes Urteil dazu habe ich aber nicht gesehen ... daher weiss ich nicht, ob das wirklich stimmt, oder ob da ein Boulevardjournalist das falsch dargestellt hat....

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
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    geschrieben 1312830789000

    Hallo!

     

    Sehe ich gnauso!

     

    Die Reederei muß zahlen wenn das Schiff aus technischen Gründen nur mit halber Kraft fahren kann und deshalb Häfen ausfallen.

  • Betancuria
    Dabei seit: 1308441600000
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    gesperrt
    geschrieben 1312835975000

    Guten Abend.

    Unserer Erfahrung nach, verdienen Aida und Co, gerade an den Ausflügen eine Menge Geld. (Selbst erlebt: Luxor 1200 Mitfahrer a´120 Euro und ca. 800 nach Kairo a´149 Euro)

    Jede Gesellschaft wird also versuchen die Häfen anzulaufen.

    Gruß Betancuria

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1312836292000

    @ Betancuria

    Das ist soweit richtig, dass die Reederei ein Eigeninteresse hat, die Häfen anzulaufen und das auch tun wird, wenn sie kann.

     

    Wenn es allerdings wirklich nicht geht aus einem Grund, den die Reederei mehr oder weniger selbst verbockt hat (technisches Problem oder fehlende behördliche Genehmigung) wird die Reederei nach Möglichkeit versuchen, diesen wahren Grund zu verschleiern und die Schuld auf das Wetter zu schieben, um sich vor Entschädigungszahlungen an die Reisenden zu drücken.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Betancuria
    Dabei seit: 1308441600000
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    geschrieben 1312836885000

    Guten Abend, ja aber das Wetter merke ich doch. Kann man ausbooten oder nicht?

    Kann man anlegen oder nicht? Fotos und Zeugen bzw. die Namen der anderen Schiffe, die angelgt haben.

    Gruß Betancuria

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