• katjaworld
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    geschrieben 1312842399000

    @Michiko, ich kann deinen Ärger sehr gut verstehen, aber das Problem ist eben auch, dass die Frankfurter Tabelle eben keine eindeutigen Aussagen enthält und die Richtwerte nicht von den Gerichten übernommen werden müssen.

    Hier: (Link einfügen geht irgendwie nicht):

    http://www.finanztip.de/d/reiserecht/Kreuzfahrt.htm

    hast du einige Beispiele, wann tatsächlich eine Reisepreisminderung von 25% anerkannt wurde, falls du dir dazu nochmal ein Bild machen möchtest. Auch gibt es hier einige Beiträge dazu (in etwas anderer Form), dass das Wetter auf Kreuzfahrten oftmals auch vor Gericht eine leidige Rolle spielt, aber von Kreuzfahrtreisenden als gegeben hingenommen werden muss. Hinzu kommt, dass die Gerichte auch den reinen Seetagen eine besondere Bedeutung zukommen lassen, da davon auszugehen ist, dass der Gast in der Zeit hervorrragend versorgt und betreut wird. (Wenn er es denn wird, aber das ist ein anderes Thema zu Reisemängeln.)

  • ericmu
    Dabei seit: 1186012800000
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    geschrieben 1312847210000

    Hallo,

    es ist schon sehr ärgerlich, wenn man eine Kreuzfahrt besonders in ein

    fernes Land bucht und die Landausflüge aus irgendwelchen, sicher keine

    leichtfrtigen Gründen ausfällen bzw. abgesagt werden.

    Aber dies ist auf einer Kreuzfahrt nicht auszuschliessen.

    Ich habe im November eine große kostspielige Kreuzfahrt gebucht

    und hoffe meine Traumziele sehen zu können.

    Aber vor Gericht ein paar Euros zurück holen, kostet Zeit, Nerven und Geld

    und ist nahezu aussichtlos ( Ausschluss-Wettereinflüsse ).

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