@Michiko, ich kann deinen Ärger sehr gut verstehen, aber das Problem ist eben auch, dass die Frankfurter Tabelle eben keine eindeutigen Aussagen enthält und die Richtwerte nicht von den Gerichten übernommen werden müssen.
Hier: (Link einfügen geht irgendwie nicht):
http://www.finanztip.de/d/reiserecht/Kreuzfahrt.htm
hast du einige Beispiele, wann tatsächlich eine Reisepreisminderung von 25% anerkannt wurde, falls du dir dazu nochmal ein Bild machen möchtest. Auch gibt es hier einige Beiträge dazu (in etwas anderer Form), dass das Wetter auf Kreuzfahrten oftmals auch vor Gericht eine leidige Rolle spielt, aber von Kreuzfahrtreisenden als gegeben hingenommen werden muss. Hinzu kommt, dass die Gerichte auch den reinen Seetagen eine besondere Bedeutung zukommen lassen, da davon auszugehen ist, dass der Gast in der Zeit hervorrragend versorgt und betreut wird. (Wenn er es denn wird, aber das ist ein anderes Thema zu Reisemängeln.)