• Alex_Amigo97
    Dabei seit: 1463443200000
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    geschrieben 1463497912000

    Hallo zusammen,

    ich habe vergangene Woche Donnerstag eine 15-tägige Kuba Reise im November 2015 (Rundreise & Baden) über Hofer-Reisen.at gebucht. Am Tag darauf habe ich erfahren, dass ich diese berufsbedingt nicht antreten werden können.

    Habe dies dann - innerhalb von weniger als 24h - bei Hofer Reisen gemeldet, die Auskunft dort war allerdings sehr ernüchternd: Die Stornogebühren (10% des Reisepreises, d.h. ca 600 Euro) sind in jedem Fall zu begleichen. Auch bei erneuter Anfrage und Hinweis auf widersprüchliche Passagen zu Vertragsabschluss in den ARB (Allg. Reisebedingungen) kam dieselbe Antwort, diesmal vom Reiseveranstalter selbst (Eurotours).

    Jetzt meine Frage an euch: Ist da wirklich nichts mehr zu machen? Gibt es keine Möglichkeit, vom Vertrag zurück zu treten, ohne die Stornogebühren zahlen zu müssen?

    Bzw. wie läuft die Vergabe an Dritte? Wer muss hier (welche) Kosten begleichen und wie läuft das Ganze ab? Vielleicht weiß ja jemand Bescheid... :)

    Vielen Dank für eure Antworten

    und liebe Grüße

    Alex

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1463503796000

    Diese Seite sollte deine Frage bezueglich Ruecktrittsrecht bei Onlinebuchungen beantworten.

  • Alex_Amigo97
    Dabei seit: 1463443200000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1463506661000

    Danke, den Link hab ich beim Stöbern auch schon entdeckt!

    Und wie sieht es mit meiner Frage zur Weitergabe an Dritte aus? ;)

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1463511024000

    14 Tage Kuba-Rundreise für 6.000,00 EUR?

    Das wäre aber für 2 Personen?

    November 2015?

    Ist schon vorbei.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • vonschmeling
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    geschrieben 1463511497000

    Die Konditionen zur Benennung von Ersatzpersonen entnimmst du den AGB deines Veranstalters. Da gibt es höchst unterschiedliche Vorschriften, pauschal kann man das nicht beantworten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • C.+S.
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    geschrieben 1463514425000

    Wurde der Urlaub denn in's Blaue hinein gebucht oder war der Zeitraum für den Urlaub vorab mit dem Arbeitgeber abgesprochen und genehmigt?

    In diesem Fall müsste doch der Arbeitgeber für eventuelle Stornokosten aufkommen ?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1463516448000

    Ich rate hier zur Behutsamkeit ist es doch durchaus möglich, dass der Amigo Alex selbst einen wichtigen Grund hat sich zur Verlegegung bereit zu erklären.

    Der Arbeitgeber jedenfalls braucht einen sehr triftigen zur Rechtfertigung und wäre so oder so tatsächlich für Kosten in Anspruch zu nehmen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Alex_Amigo97
    Dabei seit: 1463443200000
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    geschrieben 1463522355000

    Danke für eure Antworten (oder Rückfragen)...es handelt sich in der Tat um einen Flüchtigkeitsfehler: gemeint ist November 2016 und nicht 2015! Mea culpa ;)

    Zu den Stornogebühren: Ja, das ist für 2 Reisende plus obligatorisch zu zahlende Reiseversicherung gerechnet.

    Die ARB hab ich nun mehrmals durchgelesen, werd aber nicht 100% schlau daraus:

    "Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers:

    Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten.

    2.1.) Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung 

    Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten.

    2.2.) Übertragung der Reiseveranstaltung 

    Ist der Kunde gehindert, die Reiseveranstaltung anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist dem Veranstalter entweder direkt oder im Wege des Vermittlers binnen einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Reiseveranstalter kann eine konkrete Frist vorweg bekanntgeben. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand"

    Welche Mehrkosten können durch den Abtritt entstehen? Für Namensänderungen, o.ä? Flüge sind ja meines Wissens nach noch keine gebucht...bzw wo ist der Unterschied zwischen Abtritt und Übertragung (rein formal betrachtet)? Das kann ich aus der Formulierung nicht erkennen!?

  • Alex_Amigo97
    Dabei seit: 1463443200000
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    geschrieben 1463522745000

    juanito:

    14 Tage Kuba-Rundreise für 6.000,00 EUR?

    Das wäre aber für 2 Personen?

    November 2015?

    Ist schon vorbei.

    Achja, und wenn du schon mit Zahlen so genau bist...es sind 15 Tage, nicht 14! :D So schnell verschreibt man sich...aber danke trotzdem höflichst für den Hinweis!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1463525401000

    Abtretung entlässt dich nicht aus der Verpflichtung, Übertragung führt schrittweise die Haftung des Übernehmenden herbei.

    Die gute Nachricht: Die Ersatzperson ist möglich.

    Die Kosten müssen irgendwo deffiniert sein, ansonsten musst du sie leider erfragen beim Veranstalter.

    Ich hab das gefunden:

    § 4 Vertragsübertragung, Stornierung

    • Sie haben bis zum Reisebeginn das Recht, dass ein Dritter an Ihrer statt in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Eurotours Österreich kann dem widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie zusammen mit der Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Für den Wechsel des Reisenden wird Ihnen von Eurotours Österreich eine Verwaltungspauschale in Höhe von EUR 20,- berechnet. Zusätzlich können gegenüber Leistungsträgern, etwa der Fluggesellschaft bei Linienflügen, Entgelte von bis zu EUR 300,- anfallen. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an unseren Service. Sie sind berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Vertragsübertragung keine oder geringere Kosten entstanden sind. (Quelle Eurotours für Just Away)
    • Du musst die Kosten also jeweils klären, sie können im worst case die der Stornierung noch überschreiten ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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