• Alex_Amigo97
    Dabei seit: 1463443200000
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    geschrieben 1464884978000

    So, ich nochmals...die Rückfragen bei Reisevermittler (Hofer Reisen) und Reiseveranstalter (Eurotours) haben ein wenig gedauert.

    Folgendes: Ursprünglich hatte ich beim Reiseveranstalter angerufen, und nachgefragt, ob eine Umbuchung (bei gleichzeitiger kostenloser Stornierung der bereits gebuchten Reise) möglich ist. Die Antwort war "Ja, von uns aus schon. Wir werden die Anfrage an Hofer Reisen [den Reisevermittler] weiterleiten".

    Da kam bis jetzt keine Antwort. Also hab ich mal auf Eigeninitiative Hofer Reisen - den Vermittler - angeschrieben und nachgefragt. Die Antwort war:

    "Wir sind ein Pauschalreisebüro und unsere Angebote können nur wie ausgeschrieben gebucht werden. Änderungen sind bei Flugreisen nicht möglich, da der Flug über einen Lieferanten geht. Uns werden bereits Stornokosten verrechnet."

    Also ist auch dieser Versuch chancenlos!? Wie darf man sich die Vorgehensweise vorstellen? Ich dachte, Eurotours ist der Veranstalter und bucht dementsprechend alles? Wieso bucht Hofer Reisen? Ich werd aus dieser Aufgabenverteilung nicht schlau (leider auch nicht durch die Allg. Reisebedingungen).

  • Alex_Amigo97
    Dabei seit: 1463443200000
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    geschrieben 1464885529000

    Ok, nochmals nachgelesen: laut Allg. Reisebedingungen wird in zwei Fälle unterschieden:

    .) Das Reisebüro als Vermittler

    .) Das Reisebüro als Veranstalter

    In meinem Fall tritt Hofer Reisen offenbar als Veranstalter (da es sich um eine Pauschalreise handelt) auf.

    In diesem Fall gilt - hnsichtlich eines Rücktritts ohne Stornogebühr:

    "7.) Rücktritt vom Vertrag

    7.1.) Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise

    a) Rücktritt ohne Stornogebühr

    Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, im folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fall, zurücktreten:

    Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt, erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung.

    Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben.

    Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.

    b) Anspruch auf Ersatzleistung

    Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist."

    Dieser Anspruch auf Ersatzleistung gilt also nur, wenn der Veranstalter die Reise storniert - aber nicht umgekehrt? Les ich das hier richtig?

  • erikroemer
    Dabei seit: 1332374400000
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    geschrieben 1464886770000

    Zu der Frage: ja !

    Es ist grundsätzlich außerordentlich hilfreich, wenn man weiß mit wem man einen Vertrag abschließt.

    In der Regel daran zu erkennen: wer steht auf der Rechnung und an wen bezahlt man.

    Stornokosten sind üblicherweise in den Vertragsunterlagen enthalten, meistens in den AGB.

    Da Kulanz offenbar nicht angesagt ist, kannste nur noch prüfen, ob z.B. die AGB fehlerhaft sind (bei Reisebüros nichts ungewöhnliches) oder z.B. der Sicherungsschein fehlt oder was auch immer ein Grund sein kann in Verhandlung zu treten.

  • Alex_Amigo97
    Dabei seit: 1463443200000
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    geschrieben 1464962322000

    Okay, dann finde ich es aber wirklich ziemlich ungut bzw. eine reine Abzocke.

    Ich hab gebucht, ja. Aber innerhalb von 24 Std. nach der Buchung meinen Rücktritt angegeben. Keine Spur von Kulanz oder Entgegenkommen. Dann frag ich nach einer Umbuchung & Reise beim selben Veranstalter. Wieder keine Chance.

    Ja bitte, dann storniere ich eben kostenpflichtig - am liebsten würd ich das ja ganz kurz vor Ende der Frist machen^^ wobei sie wohl trotzdem kein Problem haben, die Reise dann last minute irgendwo unter zu bringen! Aber vielleicht erhöht sich der Preis bis dahin ja gravierend, dann könnt ich nämlich stornofrei zurücktreten. ;)

  • Alex_Amigo97
    Dabei seit: 1463443200000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1464962540000

    erikroemer:

    Da Kulanz offenbar nicht angesagt ist, kannste nur noch prüfen, ob z.B. die AGB fehlerhaft sind (bei Reisebüros nichts ungewöhnliches) oder z.B. der Sicherungsschein fehlt oder was auch immer ein Grund sein kann in Verhandlung zu treten.

    Sicherungsschein?

    Ich hab in meiner ersten Mail schon darauf hingewiesen, dass Hofer-Reisen hinsichtlich der Buchungsbestätigung keine einheitlichen Angaben bzw. Begriffe verwendet. Also auf der Website ist an manchen Stellen etwas anderes zu lesen als in den postalisch geschickten ARB's. Das hab ich damals an Hofer Reisen geschickt und die haben das Mail an Eurotours weitergeleitet...die dann wiederum gemeint haben "Ach, von uns aus ist eine kostenlose Stornierung kein Problem" (O-Ton).

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1464962978000

    "Kein Problem" ist allerdings nicht gleichbedeutend mit "keine Gebühr" ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • erikroemer
    Dabei seit: 1332374400000
    Beiträge: 76
    geschrieben 1464975713000

    Die Tourismus-Lobby hat es bis heute geschafft, daß es für Onlinebuchungen von Reisen kein EU Widerrufsrecht gibt. Eigentlich bemerkenswert. Dürfte mit die letzte Branche sein, die davon ausgenommen ist.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1464985699000

    Nein, bei weitem nicht ... !

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Cliffideo
    Dabei seit: 1226707200000
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    geschrieben 1465214335000

    Das ist schon ganz richtig so, dass es hier kein EU-Rücktrittsrecht ohne Kosten gibt.

    Sonst würden Schnäppchenjäger Dutzende Reisen buchen und schlussendlich bis auf die günstigste alles wieder stornieren..

    Ist im Onlinehandel bei Schuhen und Klamotten ja schon üblich, einen großen Schwung zu bestellen und den Grossteil dann wieder zurückgehen zu lassen, dem Fernabsatzgesetz sei Dank..

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1465216774000

    Ganz vielen ist halt nicht klar, dass Reisen andere Margen haben als Textilien und Schuhe.

    Und ihnen ist auch nicht klar, dass dabei andere Kosten entstehen. Wenn der Flug bei der Airline zu einem bestimmten Tarif gebucht ist, dann gibts halt keine Umbuchung mehr ohne Stornogebühren.

    Türlich könnten die Veranstalter jetzt ein Rückgaberecht einräumen und entsprechend absichern.

    Da werden genau die, die jetzt das nicht bestehende Rücktrittsrecht beklagen, anschliessend wieder rumzetern, dass die Reisen so teuer geworden sind.

    Wenn man einen Vertrag schliesst muss man sich halt klar sein, was er beinhaltet. Auch wenn man nicht willens oder nicht fähig ist, die Bedingungen zu lesen. Wer freie Wahl möchte, muss halt auch damit leben, dass der Vertragspartner auch relativ frei in der Gestaltung seiner Angebote ist. Die Gesetze sind doch eh wirklich sehr kundenfreundlich, was wollt Ihr noch? Dass Euch jemand das Denken abnimmt?

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