Habt Ihr eine Rechtschutz?
Dann kann man sich auch mal bei einem Anwalt beraten lassen, welche Chancen überhaupt bestehen.
LG
holzwurm
Habt Ihr eine Rechtschutz?
Dann kann man sich auch mal bei einem Anwalt beraten lassen, welche Chancen überhaupt bestehen.
LG
holzwurm
Der freut sich, setzt den Streitwert möglichst hoch an, denn danach berechnet sich sein Honorar und hinterher war nix gewesen außer Spesen......der Anteil der Urlauber die vor Gericht obsiegen ist verschwindend gering, vor Allem, wenn schon eine recht hohe % Summe vom Veranstalter geboten wurde und vor Ort das alternativ Angebot ausgeschlagen wurde.
Beim 3 Rechtsfall kündigt dann oft auch noch die Rechtsschutzversicherung....also nicht zu großzügig diese bei geringen Aussichten und kleinen Summen diese belatschern...
die RV sichern sich mit ihren Formschreiben soweit ab, dass es recht schwierig wird, bei Gericht zu beweisen.
da steht dann: von der Reiseleitung angebotene Abhilfe: Hotelwechsel. der Gast akzeptiert die Abhilfe nicht.
Inwiweit dieses Formschreiben dann Aussagekraft hat, wage ich nicht zu beurteilen, doch ist es auch eine Zumutung, mit z.B. einem Kind und einer Woche Urlaub noch umzuziehen, vor allem geht da fast ein Tag Urlaub flöten, von dem Ärger gar nicht zu reden.
Habe gerade einen ähnlichen Fall. Unser Zimmer war gut, doch die Anlage eine Baustelle.
Kann das bei Euch nicht beurteilen, doch bei 25 % hätte ich glaub zugegriffen.
Würde mich echt interessieren, wie das ausgeht!
Hoffentlich nicht wie das Hornberger Schießen!
Danke euch für die Antworten. Ich werde jetzt das nächste Schreiben von Neckermann abwarten und dann entscheiden.
Wir sind auch noch mit anderen Urlaubern in Kontakt, so kann man sich gut austauschen.
Vielleicht hat ja noch jemand einen ähnlichen Fall erlebt und teilt mir mit, wie es ausgegangen ist.
Ich halte euch in unserem Fall gerne auf dem Laufenden.
VG Sonnenblümchen
...kleine Gegenfrage: gibt es auch Kulanz/Vernunft beim Kunden?
Um es gleich vorwegzunehmen: Ich bin in keiner Art und Weise mit der Reisebranche "verbandelt". Aber manchmal habe ich schon den Eindruck, dass man eigentlich nur mit einer Erstattung von 100% zufrieden wäre - oder wieviel darf es denn sein?
Nicht umsonst gibt es für das "schöne" deutsche Wort "rechthaberisch" kaum Entsprechungen in anderen Sprachen!
Leben wäre vielleicht eine Alternative!
Kleiner Erfahrungswert: Ja, gibt es - solange man nicht selber betroffen ist.
Ich habe schon geschrieben, dass ich mich gerne in der Mitte einige. Aber die Minderung soll den Mängeln entsprechen, ich habe bestimmt nicht für einen "Baustellenurlaub" gespart. Auch ein Reiseveranstalter darf sich nicht alles erlauben. Meine Kulanz war, dass ich überhaupt dort geblieben bin.
VG Sonnenblümchen
was hat Kulanz mit dem dortbleiben zu tun, wenn es wirklich nicht auszuhalten gewesen wäre, wäre ich nicht 1 Woche geblieben. Aber schon dabei hat man dem RV einen Pluspunkt zugespielt. Und ich denke 25% sind in Ordnung, denn die Leistungen wie Essen, Unterkunft hat mann ja in Anspruch genommen es war halt nur die Belästigung durch die Baustelle.
Nur die Belästigung durch die Baustelle? Vielleicht solltest du mal auf Seite 1 schauen, da habe ich geschrieben, was entgegen der Hotelbeschreibung nicht nutzbar gewesen ist (zusätzlich zum Baulärm). Wenn ich mir so die Frankfurter Tabelle anschaue, bekomme ich schon alleine für einen Punkt 20 %.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!