• frauwerwolf
    Dabei seit: 1179273600000
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    geschrieben 1179324240000

    Hallo.

    Wir haben im Februar eine Ferienwohnung an der Ostsee für Reisetermin Juni gebucht. Worauf wir Wert gelegt haben, war eine Anlage mit Wellness, also Sauna und Schwimmbad. Dies war laut Katalogausschreibung der TUI auch inklusive. Heute haben wir ein Schreiben erhalten, dass die Nutzung der Sauna und des Schwimmbades nun 7 Euro po Person und Tag kosten soll. Müssen wir das akzeptieren.

    Wir wollen deswegen nicht unbedingt umbuchen, aber bei 10 Tagen Aufenthaltsdauer kann das eventuell schon ins Geld gehen. Wenn das Wetter schlecht ist gehen wir eventuell jeden Tag ins Hallenbad und das wären dann 140 Euro zusätzliche Kosten was etwa 25% des Reisepreises entspricht. Das wäre für mich schon eine erhebliche Leistungsänderung, die ich so nicht hinnehmen möchte.

    Eine echte Alternative gibt es nicht zum Umbuchen, denn die vergleichbaren Anlagen sind ausgebucht, alles andere viel teurer oder eben ohne Schwimmbad / Sauna. Gerade deshalb haben wir diese Ferienwohnanlage gewählt und nicht irgendeine andere.

    Was nun? Ich könnte mir vorstellen der TUI zu schreiben, dass wir angesichts der Tatsache, dass es keine Alternativen mehr gibt unseren Urlaub dort verbringen werden, aber dass wir nicht akzeptieren entgegen der Katalogausschreibung Gebühr fürs Hallenbad zu zahlen und diese Kosten im Nachhinein zur Erstattung bei TUI einreichen werden. Oder was hab ich sonst für Möglichkeiten?

    Viele Grüße

    Caro

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1179324505000

    @'frauwerwolf' sagte:

    Hallo.

    Eine echte Alternative gibt es nicht zum Umbuchen, denn die vergleichbaren Anlagen sind ausgebucht, alles andere viel teurer oder eben ohne Schwimmbad / Sauna. Gerade deshalb haben wir diese Ferienwohnanlage gewählt und nicht irgendeine andere.

    Was nun? Ich könnte mir vorstellen der TUI zu schreiben, dass wir angesichts der Tatsache, dass es keine Alternativen mehr gibt unseren Urlaub dort verbringen werden, aber dass wir nicht akzeptieren entgegen der Katalogausschreibung Gebühr fürs Hallenbad zu zahlen und diese Kosten im Nachhinein zur Erstattung bei TUI einreichen werden. Oder was hab ich sonst für Möglichkeiten?

    Viele Grüße

    Caro

    Das ist der richtige Weg.

    Gleichzeitig vor Ort von der Reiseleitung als Mangel entgegen der Katalogausschreibung bestätigen lassen.

    Hinterher innerhalb von 30 Tagen bei TUI reklamieren.

    Gruß

    holzwurm

  • frauwerwolf
    Dabei seit: 1179273600000
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    geschrieben 1179325390000

    Hallo holzwurm!

    Aber entspricht das dann auch noch einem Mangel, da mir die Änderung ja vor Reiseantritt bekanntgegeben wurde? Allerdings habe ich die Änderungsbestätigung nicht unterschrieben.

    Reiseleitung gibt es dort nicht, da Ferienwohnung. Aber vielleicht unterschreibt mir das jemand von der Rezeption dort.

    Will nur nicht, dass die TUI hinterher sagt, dass ich die Änderung akzeptiert habe indem ich die Reise angetreten habe. Werde auf jeden Fall versuchen, mir das Geld wiederzuholen nach der Reise. Denn wenns wirklich mieses Wetter wird und wir das deshalb jeden Tag nutzen sind 140 Euro dafür ein Haufen Geld.

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1179328724000

    Es ist ein Mangel bzw. Leistungsänderung, die Du entgegen dem ursprünglichen Vertrag so nicht hinnehmen mußt.

    Ich würde TUI darauf hinweisen, daß Du die Reise unter Vorbehalt antrittst und Du dann in Form einer Bestätigung/Rechnung die Mehrkosten entgegen der Vereinbarung nach Deiner Rückkunft geltend machst.

    Normalerweise müsste dann TUI die Mehrkosten übernehmen.

    Rein rechtlich kannst Du jetzt noch sogar vom Vertrag kostenlos zurücktreten und wenn es keine vergleichbare Alternativen gibt Schadensersatz fordern.

    Ich denke, daß TUI dann lieber die Mehrkosten übernimmt, da diese niedriger ausfallen als das Storno + Schadensersatz.

    Gruß

    holzwurm

  • schatzerle
    Dabei seit: 1176508800000
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    geschrieben 1179771711000

    @ holzwurm

    wieso kann man da vom vertrag zurück treten?? sehe ich nicht so

    wenn dem so ist, dass es vertragsbestandteil war, dass man den innenpool etc KOSTENLOS benützen kann, dann kann der RV das nicht ändern... dan gilt sein wichiwaschi-änderungszeug halt nicht.

    aber stornieren kann man nicht

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1179772388000

    @'schatzerle' sagte:

    @ holzwurm

    wieso kann man da vom vertrag zurück treten?? sehe ich nicht so

    wenn dem so ist, dass es vertragsbestandteil war, dass man den innenpool etc KOSTENLOS benützen kann, dann kann der RV das nicht ändern... dan gilt sein wichiwaschi-änderungszeug halt nicht.

    aber stornieren kann man nicht

    Ganz einfach, weil der Vertrag einseitig geändert wurde. Und das lässt das Gesetz nicht ohne die Zustimmung des Kunden zu.

    Somit hatt man entweder ein kostenloses Rücktrittsrecht oder man weist den RV bereits vorher auf den Mangel entgegen des Vertrags hin und tritt die Reise unter Vorbehalt an.

    Solltest Du aber als Jurastudent wissen.

    Gruß

    holzwurm

  • schatzerle
    Dabei seit: 1176508800000
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    geschrieben 1179775713000

    @ holzwurm

    man kann den vertrag gar nicht einseitig ändern. das weiß ich ;)

    darum kann man vom "alten" vertag auch nicht zurück treten. weil das "nue" eh nicht gilt. genau so hab ich es geschrieben.

    --> und das hab ich auch gesagt. der "alte" vertrag gilt.

    und woher hast du deine quellen?? wenn du es für nötig hälst meine richtigen aussagen zu bemängeln bzw meine infos aus meinem studium?

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1179777936000

    Ich denke, man muß hier auch den Einzelfall berücksichtigen:

    Ein Großteil der vertraglich zugesicherten Leistungen kann erbracht werden, der Gesamtzuschnitt der Reise wird nicht wesentlich geändert - abgesehen von den Nutzungsgebühren für Schwimmbad und Sauna. Bezüglich der Nutzungsgebühren gehe ich davon aus, daß die TUI sich nach Reiseende und gegen Vorlage der Quittungen kulant zeigen wird. Insofern besteht keinerlei Grund für eine kostenlose Stornierung. Anders sähe es aus, wenn das Hotel bzw. die Ferienwohnung z. B. überbucht wäre - dann fehlt ein wesentliches Leistungsmerkmal, der Gesamtzuschnitt der Reise würde sich erheblich ändern und ein triftiger Grund für eine kostenlose Stornierung und ggf. auch Schadensersatz wäre vorhanden.

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1179778630000

    Hallo Sina1,

    jedoch muß man auch sehen, daß eine Leistungsänderung im oben angeführten Maße (25 Prozent) als sittenwidrig anzusehen ist.

    Somit müßte ebenso ein kostenloser Rücktritt möglich sein.

    Gruß

    holzwurm

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1179779603000

    Naja, als "sittenwidrig" würde ich ein entgegen der Katalogbeschreibung gegen geringe Gebühr nutzbares Schwimmbad/Saunalandschaft nun nicht gerade bezeichnen. Da gibt es Schlimmeres...

    Ganz abgesehen davon machen Sauna und Schwimmbad nicht 25% der Gesamtleistung aus - es sei denn, die Gäste können hieb- und stichfest belegen, daß sie sich ausschließlich dort aufhalten und notfalls auch in der Sauna nächtigen wollten ;)...

    Wären Schwimmbad und Sauna gar nicht vorhanden, sähe es anders aus - dann fehlt in der Tat ein wesentliches Leistungsmerkmal. Aber in diesem Fall sind die Einrichtungen doch vorhanden, kosten aber entgegen der Katalogbeschreibung etwas. Und über die Gebühren wird man sich sicherlich mit der TUI einigen können...

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