• Die Enttäuschten
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    geschrieben 1576454294451

    Wir haben über ein Reisebüro eine Kreuzfahrt inkl. Flug bei TUI Cruises gebucht. In der unterschriebenen Reisebestätigung ist Lufthansa als durchführende Fluggesellschaft genannt, Flug-Nr.: LH 2592(Flugz. ca. 11h). Es gab keinen Hinweis, dass es sich um einen "Code Sharing" Flug handelt. Jetzt haben wir erfahren, dass Sunexpress den Flug durchführt. Nach meiner Anfrage/Beschwerde bei TUI Cruises wurde dem Reisebüro eine neue Reisebestätigung übermittelt. Nun mit dem Hinweis,

    dass Sunexpress den Flug im Auftrag von Eurowings durchführt. Eine Abstufung um 2 Klassen. AGB TUI Cruises: "TC wird den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft … informieren. … spätestens mit dem Versand der Detailinformationen“. Dies ist nicht geschehen! Meine Lebensgefährtin hat eine ausgeprägte Flugangst und war nur bereit mit Lufthansa bzw. mit einer gleichwertig renommierten Fluggesellschaft zu fliegen, aber auf keinen Fall mit Sunexpress. Aus unserer Sicht handelt es sich um eine erhebliche Qualitätsverschlechterung bzw. Vertragsverletzung. Dass eine evtl. Änderung im Flugplan hingenommen werden muss, ist uns bekannt. Hier handelt es sich jedoch nicht um eine Änderung, sondern um eine nicht erfolgte "Pflichtinformation" laut AGB. TUI Cruises wirbt damit „Gehobene Klasse“ zu sein. Über die durchführenden Fluggesellschaften wird man z. B. bei Internetbuchungen im Unklaren gelassen, bis die Reise verbindlich gebucht ist. Ich vermute, dass dies Strategie ist. Denn ein „Premiumanbieter“ der mit 3. klassigen Fluggesellschaften zusammenarbeitet wird nicht so gut gebucht. Der Gipfel war, als mir telefonisch gesagt wurde, es handelt sich um Lufthansa Maschinen jedoch mit Sunexpress Personal. Das war glatt „prämiummäßig“ gelogen. Ist es erlaubt einen Vertrag im Nachhinein einseitig zu ändern bzw. zu ergänzen? 

  • GanzuroiderMo1
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    geschrieben 1576482033126

    Hallo " Die Enttäuschten " ,

    siehe Link > https://www.lufthansa.com/de/de/lufthansa-group-star-alliance-und-partner-airlines

    Zumal die LH ca. 550 Lufthansa Group mit sehr vielen Partner Airlanes zusammen arbeitet , wird dein anliegen schwierig werden .

    Ob zwingend die LH fliegen muß weiß ich nicht ......, aber sicherlich einen der vielen Partner muß diesen Flug durchführen.

    PS : Es wird schon noch ein Begründung kommen .....

    mfg GanzuroiderMO

  • Cliffideo
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    geschrieben 1576484241849

    Hallo,

    der Veranstalter wird auch in seinen AGBs mitteilen, dass Änderungen der Fluggesellschaft und Flugzeiten vorbehalten sind. Garantiert ist eine Beförderung von A nach B, eine feste Zusage der Airline gibt es nicht und bei der aktuellen Lage kann der Veranstalter auch keine Airlinegarantie geben. Es braucht ja nur die eingeplante Maschine technisch 1 Tag vor Abflug ausfallen und schon steht ein Euch vielleicht gänzlich unbekanntes Flugzeug am Gate.

    in wikipedia könnt Ihr übrigens nachlesen, dass 2 Maschinen von SunExpress für Lufthansa betrieben werden, da hat die Hotline nicht ganz unrecht, Weitere 7 Maschinen der Langstrecke sind an Eurowings abgegeben.

    Wohin fliegt Ihr eigentlich?

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • vonschmeling
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    geschrieben 1576486659326

    @Die Enttäuschten

    Die Bezeichnung "drittklassiges LVU" ist unzutreffend.

    Ihr könnt es natürlich versuchen, jedoch wird eure Einrede meiner Einschätzung nach nicht erfolgreich sein.

    Ferner handelt es sich nicht um eine Vertragsänderung, da der Vertrag ein bestimmtes durchführendes LVU nicht zusichert.

    Selbst wenn ihr direkt bei der Lufthansa gebucht hättet, wäre eine solche Änderung rechtens.

    Bei so starken Vorbehalten weg. Flugangst muss man sich überlegen, ob eine Flugreise überhaupt die Aufregung wert ist.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • kanoanja
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    geschrieben 1576499551453

    Ich kenn das ja auch mit der Flugangst, Jahr für Jahr freu ich mich auf den Urlaub, am Flughafen angekommen, könnt ich wieder kehrt machen, muss aber immer im Nachhinein sagen, ich hab bisher nur gute Flüge gehabt und das mit wohl vielen, wie du es nennst 3. klasiken Anbietern.

    Ich frage mich, was du denkst, was bei Lufthansa sicherer ist, als bei Sunexpress? Was hast du denn schon alles gelesen über „Horrorflüge“ von Sunexpress? Ich bin diesen Sommer damit geflogen und es war alles bestens! Bei meiner Angst ist es völlig egal, von welchem LVU die Maschine ist, die werden alle auf Sicherheit geprüft. Bei mir ist die Angst immer weg, wenn der Flieger Reisehöhe erreicht hat. Warum das so ist keine Ahnung. Jedenfalls weiß ich, das es sich immer gelohnt hat, die Flugangst zu übersteuern und schöne Urlaube zu erleben. Ich hoffe, das du dich auch überwinden kannst und deinen Urlaub genießen kannst.

  • GanzuroiderMo1
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    geschrieben 1576500223867

    Hallo ,

    für die jenigen mit Probleme der Flugangst vor dem Urlaub , gibt es einen ....

    LINK >>> https://flugangst.de/

    zum lesen usw.....

    mfg GanzuroiderMO

  • DOMREPBOCACHICA
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    geschrieben 1576507635194 , zuletzt editiert von DOMREPBOCACHICA

    @die Enttäuschten

    1. Seit einiger Zeit werden die Langstrecken über Lufthansa vertrieben. Daher LH 2592. Wenn dieses nicht der Fall wäre, würdet Ihr mit der gleichen Maschine fliegen, nur unter EW... Ihr werdet mit Eurowings fliegen, steht auch auf dem Flieger (EW), vieleicht auch mit Brüssel Airlines. Beide Flüggesellschaften gehören der Lufthansa, allerdings wird Eurowings von Sun Express beredert. Wenn es ein Flieger ohne Business ist, dann ist es Eurowings, gibt es eine Busines ist es Brüssel Airlines. Es handelt sich hier um keine Drittglassige Fluggesellschaft. Also nicht eine Abstufung um 2 Klassen.
    2. Der Sitzabstand in den Eurowings/Brüssel Flieger ist der selbe wie bei Lufthansa.
    3. Der Service ist von Mein Schiff bestellt, das heißt, es ist ein besserer Service als er sonst bei Eurowings und Lufthansa in der Economy class gibt.
    4. Ihr brauch keine Flugangst haben weil Ihr nicht Mit Lufthansa fliegt. Die Maschienen werden gleich gut gewartet, zum Teil auch durch Lufthansa.
    5. Also macht Euch keine Gedanken und ich wünsche einen guten Flug.
    6. Vertraglich gesehen hat alles seine Richtigkeit.

    Grüße Karsten

  • Wülfi71
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    geschrieben 1576521431394 , zuletzt editiert von Wülfi71

    Wenn Du bei TUI Cruises "gehobene Klasse" oder "Premium" erwartest, können wir uns ja schon mal auf weitere enttäuschte Beiträge einstellen... Das ist ein all inclusive Massenprodukt, das sich mit Zuzahlungen pimpen lässt. Das wirkliche Premiumangebot der TUI Gruppe im Kreuzfahrtbereich firmiert unter Hapag Lloyd Cruises. D.h. 1. Klasse hast Du sowieso nicht...

    Zugegebenerweise ist die Werbung von TUI Cruises, wie ich aus eigener Erfahrung sagen kann, etwas euphemistisch...

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • vonschmeling
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    geschrieben 1576522161850 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Cliffideo

    ... offenbar von MUC nach LRM - soweit die Angabe der Flugnummer korrekt ist ...

    Da Die Enttäuschten ja nicht die einzigen sind, die sich irrtümlich verlassen auf eine LH Flugnummer, hier ein paar zusätzliche Infos:

    Man kann im Zweifel beispielsweise einfach mal die Flugnummer untersuchen und findet u.a. dies.

    Ferner ergibt sich auch mittels einer kurzen Recherche, dass es keinerlei Direktflüge im Angebot von Lufthansa / Lufthansa gibt, die MUC mit LRM verbinden.

    Bei so besonderen Bedürfnissen wie sie Flugangst nun einmal bedingt, sollte man sich im Reisebüro des Vertrauens hinsichtlich der Beförderungsmethode ausgiebig beraten lassen.

    Last not least dürfte (jedenfalls nach meiner Erfahrung mit Aviophobikern) ein Multistop Flug einen weit höheren Stressfaktor darstellen, da bekanntlich Starts und zuweilen auch Landungen die höchsten Belastungen markieren.

    Der Veranstalter hat seine Informationspflichten hinsichtlich des durchführenden LFU nicht verletzt, vielmehr stand ein anderes nie zur Rede.

    Die Angabe LH2592 war absolut korrekt und hat sich entgegen des Vortrags der Die Enttäuschten auch nie geändert.

    Es lässt sich demnach hieraus kein Anspruch auf eine Kündigung des Reisevertrages konstruieren, eine Täuschung ist nicht erkennbar.

    Edit

    @Wülfi71

    Du hast zwar vollkommen Recht, aber es geht hier ja nicht um irrtümliche "Statuseinschätzungen" der Genese "premium" sondern um die Möglichkeiten zur rechtlichen Einrede (hier = scheinbar Rücktritt vom Reisevertrag womöglich noch mit Anspruch auf Kompensation).

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Die Enttäuschten
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    geschrieben 1576539359240

    Vielen Dank für die vielen Einschätzungen.

    Einiges muss ich hier jedoch noch einmal klarstellen:

    1. Es handelt sich hier nicht um eine Änderung der ausführenden Fluggesellschaft.
    2. In den AGBs ist zu lesen, dass der Kunde über die ausführende Fluggesellschaft informiert wird. Das ist nachweislich nicht geschehen!! Warum dies hier nicht geschehen ist, kann TUI Cruises sich leider nicht erklären. Dies ist ebenso in der EU- Verordnung Nr. 2111/2005 in Artikel 11 „Information über die Identität des ausführenden Luftfshrtunternehmens“ eindeutig vorgeschrieben.
    3. Die AGBs von TC sehen es nicht vor, die Fluggesellschaft zu ändern, ohne den Kunden zu informieren.
    4. Der Vertrag wurde ohne unser Wissen, ohne Info an uns oder an das Reisebüro nachträglich ergänzt.
    5. Wieso muss ich wissen, dass Lufthansa keine Flüge in die Karibik durchführt? Sogar das TUI Reisebüro ist nach Erhalt der Reisebestätigung davon ausgegangen, dass es sich um einen Lufthansa Flug handelt. Im Übrigen haben wir letztes Jahr ebenfalls mit TC und Lufthansa eine Kreuzfahrt unternommen, ohne Probleme. Also konnten wir wohl davon ausgehen, dass es diesmal wider so ist, dass wenn Lufthansa genannt ist auch Lufthansa fliegt.
    6. Die Aussage, dass TC lediglich den Transport schuldet (wie öfters gehört), halte ich für absoluten Unsinn, wo steht das? Auf jeden Fall nicht in den AGBs. Es ist das geschuldet, was vertraglich vereinbart wurde! Sollte die Maschine z. B. defekt sein, ist eine „Leistungsänderung“ in einem bestimmten Umfang selbstverständlich möglich. Eine notwendige Leistungsänderung nach Punkt 5 AGB liegt in unserem Fall nicht vor. Man kann es auch einfach sagen: TUI Cruises hat hier einfach Mist gebaut. Auch wenn es bei großen Reiseveranstaltern selten vorkommt, hier wurde ein Fehler gemacht.
    7. Bei einer Internetbuchung wird gefragt, wie die Anreise erfolgen soll. In diesem Zusammenhang taucht die Information auf, dass TC nur mit renommierten Fluggesellschaften fliegt. Auch wenn Sicherheitsstandarts in der EU hoch sind, Sunexpress mit Lufthansa gleichzusetzen, ist Apfel und Birne. Dem einen oder anderen ist es vielleicht egal, mir nicht.
    8. Zu guter letzt: Insgesamt ist die Informationen von TC während der Buchung z. B. im Internet über die ausführende Fluggesellschaft absolut intransparent. Obwohl die ausführende Fluggesellschaft fest steht, wird die ausführende Fluggesellschaft oft erst mit der Buchungsbestätigung genannt, besonders wenn es um eine „Low Cost Airline“ geht. Nochmals zur Info, dass war bei uns nicht der Fall.

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