Wir haben über ein Reisebüro eine Kreuzfahrt inkl. Flug bei TUI Cruises gebucht. In der unterschriebenen Reisebestätigung ist Lufthansa als durchführende Fluggesellschaft genannt, Flug-Nr.: LH 2592(Flugz. ca. 11h). Es gab keinen Hinweis, dass es sich um einen "Code Sharing" Flug handelt. Jetzt haben wir erfahren, dass Sunexpress den Flug durchführt. Nach meiner Anfrage/Beschwerde bei TUI Cruises wurde dem Reisebüro eine neue Reisebestätigung übermittelt. Nun mit dem Hinweis,
dass Sunexpress den Flug im Auftrag von Eurowings durchführt. Eine Abstufung um 2 Klassen. AGB TUI Cruises: "TC wird den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft … informieren. … spätestens mit dem Versand der Detailinformationen“. Dies ist nicht geschehen! Meine Lebensgefährtin hat eine ausgeprägte Flugangst und war nur bereit mit Lufthansa bzw. mit einer gleichwertig renommierten Fluggesellschaft zu fliegen, aber auf keinen Fall mit Sunexpress. Aus unserer Sicht handelt es sich um eine erhebliche Qualitätsverschlechterung bzw. Vertragsverletzung. Dass eine evtl. Änderung im Flugplan hingenommen werden muss, ist uns bekannt. Hier handelt es sich jedoch nicht um eine Änderung, sondern um eine nicht erfolgte "Pflichtinformation" laut AGB. TUI Cruises wirbt damit „Gehobene Klasse“ zu sein. Über die durchführenden Fluggesellschaften wird man z. B. bei Internetbuchungen im Unklaren gelassen, bis die Reise verbindlich gebucht ist. Ich vermute, dass dies Strategie ist. Denn ein „Premiumanbieter“ der mit 3. klassigen Fluggesellschaften zusammenarbeitet wird nicht so gut gebucht. Der Gipfel war, als mir telefonisch gesagt wurde, es handelt sich um Lufthansa Maschinen jedoch mit Sunexpress Personal. Das war glatt „prämiummäßig“ gelogen. Ist es erlaubt einen Vertrag im Nachhinein einseitig zu ändern bzw. zu ergänzen?