@die-enttaeuschten sagte:
Vielen Dank für die vielen Einschätzungen.
Einiges muss ich hier jedoch noch einmal klarstellen:
Es handelt sich hier nicht um eine Änderung der ausführenden Fluggesellschaft.
Korrekt.
In den AGBs ist zu lesen, dass der Kunde über die ausführende Fluggesellschaft informiert wird. Das ist nachweislich nicht geschehen!!
Warum dies hier nicht geschehen ist, kann TUI Cruises sich leider nicht erklären. Dies ist ebenso in der EU- Verordnung Nr. 2111/2005 in Artikel 11 „Information über die Identität des ausführenden Luftfshrtunternehmens“ eindeutig vorgeschrieben.
Das liegt daran, dass das ausführende LVU nicht geändert wurde, insofern kein Widerspruch zur VO(EG)2111/05
Die AGBs von TC sehen es nicht vor, die Fluggesellschaft zu ändern, ohne den Kunden zu informieren.
s.o. - keine Änderung, ausführendes LVU ist LH!
Der Vertrag wurde ohne unser Wissen, ohne Info an uns oder an das Reisebüro nachträglich ergänzt.
Nein, der Vertrag wurde offenbar von dir nicht verständig gelesen.
Wieso muss ich wissen, dass Lufthansa keine Flüge in die Karibik durchführt? Sogar das TUI Reisebüro ist nach Erhalt der Reisebestätigung davon ausgegangen, dass es sich um einen Lufthansa Flug handelt.
Zu Recht! Es handelt sich um einen Lufthansa Flug!
Im Übrigen haben wir letztes Jahr ebenfalls mit TC und Lufthansa eine Kreuzfahrt unternommen, ohne Probleme. Also konnten wir wohl davon ausgehen, dass es diesmal wider so ist, dass wenn Lufthansa genannt ist auch Lufthansa fliegt.
Könnt ihr nach wie vor. Überraschend, denn man kann bekanntlich nicht "davon ausgehen" sondern muss sich ggf. darüber informieren, was sich in 12 Monaten evtl. geändert hat.
Die Aussage, dass TC lediglich den Transport schuldet (wie öfters gehört), halte ich für absoluten Unsinn, wo steht das?
In den AGB deines Veranstalters. Rechtlich ausgelegt jedenfalls. Im Zweifel musst du dich vorsorglich erkundigen.
Auf jeden Fall nicht in den AGBs.
Doch, kein Zweifel!
Es ist das geschuldet, was vertraglich vereinbart wurde!
... und wird soweit erbracht, was vertraglich geschuldet war.
Sollte die Maschine z. B. defekt sein, ist eine „Leistungsänderung“ in einem bestimmten Umfang selbstverständlich möglich. Eine notwendige Leistungsänderung nach Punkt 5 AGB liegt in unserem Fall nicht vor. Man kann es auch einfach sagen: TUI Cruises hat hier einfach Mist gebaut. Auch wenn es bei großen Reiseveranstaltern selten vorkommt, hier wurde ein Fehler gemacht.
Du irrst ... wie bereits dargelegt.
Bei einer Internetbuchung wird gefragt, wie die Anreise erfolgen soll. In diesem Zusammenhang taucht die Information auf, dass TC nur mit renommierten Fluggesellschaften fliegt. Auch wenn Sicherheitsstandarts in der EU hoch sind, Sunexpress mit Lufthansa gleichzusetzen, ist Apfel und Birne. Dem einen oder anderen ist es vielleicht egal, mir nicht.
Ein sehr persönliches aber kein rechtlich relevantes Problem - das Renomme einer Fluggesellschaft ist ein ziemlich subjektives Kriterium. Nach der allfälligen Auslegung ist jedes LVU das nicht auf der black list steht erstmal ausreichend "renommiert".
Zu guter letzt: Insgesamt ist die Informationen von TC während der Buchung z. B. im Internet über die ausführende Fluggesellschaft absolut intransparent.
Kein Kriterium.
Obwohl die ausführende Fluggesellschaft fest steht, wird die ausführende Fluggesellschaft oft erst mit der Buchungsbestätigung genannt, besonders wenn es um eine „Low Cost Airline“ geht. Nochmals zur Info, dass war bei uns nicht der Fall.
Das ist alles vollkommen vorschriftsmäßg, deine Vorhalte gehen rechtlich ins Leere.