• Die Enttäuschten
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    geschrieben 1576540583629

    Ich habe in einer eigenen Antwort noch einmal ausführlich die Fakten dargestellt. Aber vorab, hier wurde eindeutig gegen die Informationspflicht nach AGB und EU-Recht verstoßen. Das hat TC indirekt eingeräumt, da sie sich nicht erklären können, warum die Info nicht in der Reisebestätigung zu finden ist.

    Viele Grüße

    Wolf

  • Die Enttäuschten
    Dabei seit: 1576451247997
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    geschrieben 1576541185090

    Wir fliegen nach La Romana „Karibik1“

    Deine Aussage zur AGB ist im ersten Teil ist einfach falsch. Ich kenne die AGB mittlerweile auswendig.

    TC kann sich selber nicht erklären, warum die Pflichtinformation (Ausführende Fluggesellschaft) nicht in unserer Reisebestätigung erwähnt ist.

    Die „Leistungsänderung“ AGB Punkt 5, bei defekter Maschine ist richtig. Ich habe in einer eigen Antwort noch einmal die Fakten zusammengefasst.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1576541837999

    @die-enttaeuschten sagte

    Einiges muss ich hier jedoch noch einmal klarstellen:

    Es handelt sich hier nicht um eine Änderung der ausführenden Fluggesellschaft.

    Eben. Daher entbehrt sich meiner unmaßgeblichen Ansicht nach auch dein kompletter weiterer Vortrag.

    Das ausführende Unternehmen ist die Lufthansa, jedoch nicht das durchführende.

    Ich nehme nochmal detailliert Stellung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1576542818995

    @die-enttaeuschten sagte:

    Vielen Dank für die vielen Einschätzungen.

    Einiges muss ich hier jedoch noch einmal klarstellen:

    Es handelt sich hier nicht um eine Änderung der ausführenden Fluggesellschaft.

    Korrekt.

    In den AGBs ist zu lesen, dass der Kunde über die ausführende Fluggesellschaft informiert wird. Das ist nachweislich nicht geschehen!!

    Warum dies hier nicht geschehen ist, kann TUI Cruises sich leider nicht erklären. Dies ist ebenso in der EU- Verordnung Nr. 2111/2005 in Artikel 11 „Information über die Identität des ausführenden Luftfshrtunternehmens“ eindeutig vorgeschrieben.

    Das liegt daran, dass das ausführende LVU nicht geändert wurde, insofern kein Widerspruch zur VO(EG)2111/05

    Die AGBs von TC sehen es nicht vor, die Fluggesellschaft zu ändern, ohne den Kunden zu informieren.

    s.o. - keine Änderung, ausführendes LVU ist LH!

    Der Vertrag wurde ohne unser Wissen, ohne Info an uns oder an das Reisebüro nachträglich ergänzt.

    Nein, der Vertrag wurde offenbar von dir nicht verständig gelesen.

    Wieso muss ich wissen, dass Lufthansa keine Flüge in die Karibik durchführt? Sogar das TUI Reisebüro ist nach Erhalt der Reisebestätigung davon ausgegangen, dass es sich um einen Lufthansa Flug handelt.

    Zu Recht! Es handelt sich um einen Lufthansa Flug!

    Im Übrigen haben wir letztes Jahr ebenfalls mit TC und Lufthansa eine Kreuzfahrt unternommen, ohne Probleme. Also konnten wir wohl davon ausgehen, dass es diesmal wider so ist, dass wenn Lufthansa genannt ist auch Lufthansa fliegt.

    Könnt ihr nach wie vor. Überraschend, denn man kann bekanntlich nicht "davon ausgehen" sondern muss sich ggf. darüber informieren, was sich in 12 Monaten evtl. geändert hat.

    Die Aussage, dass TC lediglich den Transport schuldet (wie öfters gehört), halte ich für absoluten Unsinn, wo steht das?

    In den AGB deines Veranstalters. Rechtlich ausgelegt jedenfalls. Im Zweifel musst du dich vorsorglich erkundigen.

    Auf jeden Fall nicht in den AGBs.

    Doch, kein Zweifel!

    Es ist das geschuldet, was vertraglich vereinbart wurde!

    ... und wird soweit erbracht, was vertraglich geschuldet war.

    Sollte die Maschine z. B. defekt sein, ist eine „Leistungsänderung“ in einem bestimmten Umfang selbstverständlich möglich. Eine notwendige Leistungsänderung nach Punkt 5 AGB liegt in unserem Fall nicht vor. Man kann es auch einfach sagen: TUI Cruises hat hier einfach Mist gebaut. Auch wenn es bei großen Reiseveranstaltern selten vorkommt, hier wurde ein Fehler gemacht.

    Du irrst ... wie bereits dargelegt.

    Bei einer Internetbuchung wird gefragt, wie die Anreise erfolgen soll. In diesem Zusammenhang taucht die Information auf, dass TC nur mit renommierten Fluggesellschaften fliegt. Auch wenn Sicherheitsstandarts in der EU hoch sind, Sunexpress mit Lufthansa gleichzusetzen, ist Apfel und Birne. Dem einen oder anderen ist es vielleicht egal, mir nicht.

    Ein sehr persönliches aber kein rechtlich relevantes Problem - das Renomme einer Fluggesellschaft ist ein ziemlich subjektives Kriterium. Nach der allfälligen Auslegung ist jedes LVU das nicht auf der black list steht erstmal ausreichend "renommiert".

    Zu guter letzt: Insgesamt ist die Informationen von TC während der Buchung z. B. im Internet über die ausführende Fluggesellschaft absolut intransparent.

    Kein Kriterium.

    Obwohl die ausführende Fluggesellschaft fest steht, wird die ausführende Fluggesellschaft oft erst mit der Buchungsbestätigung genannt, besonders wenn es um eine „Low Cost Airline“ geht. Nochmals zur Info, dass war bei uns nicht der Fall.

    Das ist alles vollkommen vorschriftsmäßg, deine Vorhalte gehen rechtlich ins Leere.

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  • Die Enttäuschten
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    geschrieben 1576543619678

    @vonschmeling sagte:

    @die-enttaeuschten sagte

    Eben. Daher entbehrt sich meiner unmaßgeblichen Ansicht nach auch dein kompletter weiterer Vortrag.

    Das ausführende Unternehmen ist die Lufthansa, jedoch nicht das durchführende.

    Ich nehme nochmal detailliert Stellung.

    Tatsächlich gibt es hier einen Unterschied.

    Trotzdem ist bei passagierrechte.org folgendes zu lesen:

    "Im Erwägungsgrund 7 wird ausdrücklich der Unterschied zwischen der Durchführung des Fluges nach außen gegenüber dem Kunden und die Durchführungsabwicklung nach innen dargestellt. Es ist maßgeblich, wie die Airline gegenüber dem Kunden auftritt und was der Kunde erkennen kann."

  • vonschmeling
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    geschrieben 1576543720029 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nachtrag:

    Zum Thema "subjektives Sicherheitsempfinden" empfehle ich dir mal dieses Ranking (hauptsächlich um dir den Unsinn von Rankings mal so richtig bewusst zu machen!)

    Last not least geht es hier um reiserechtliche Belange, in diesem Fall um deine Aussichten auf eine erfolgreiche Beschwerde zum Thema "Verschleierung des durchführenden LVU mit der Flugnummer LH2592).

    Diese sind gelinde gesagt trübe, was ich hoffentlich einigermaßen erklären konnte.

    Für spezifische Fragen kannst du mich gerne auch via PN kontaktieren, in der Breite ist das Thema hier nämlich bereits ziemlich erschöpfend behandelt.

    Bitte kürze TUI Cruises nicht mit "T.C" ab - das führt sonst in der Suchfunktion hier zu Irritationen für Thomas Cook Patienten - und die haben vermutlich ein paar Schmerzen mehr als du!

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    geschrieben 1576544819981

    @vonschmeling sagte:

    Der Vertrag wurde ohne unser Wissen, ohne Info an uns oder an das Reisebüro nachträglich ergänzt.

    Nein, der Vertrag wurde offenbar von dir nicht verständig gelesen.

    Dem Reisebüro wurde definitiv eine neue Reisebestätigung zugesandt. Jetzt ist aufgeführt, wer durchführendes LVU ist.

    Da gibt es nichts falsch zu lesen.

    Wie gesagt, TC kann sich diesen Fehler (nach deren Aussage) in der ersten Vertragsausführung auch nicht erklären.

  • Die Enttäuschten
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    geschrieben 1576545430790

    @vonschmeling sagte:

    Nachtrag:

    Zum Thema "subjektives Sicherheitsempfinden" empfehle ich dir mal dieses Ranking (hauptsächlich um dir den Unsinn von Rankings mal so richtig bewusst zu machen!)

    Last not least geht es hier um reiserechtliche Belange, in diesem Fall um deine Aussichten auf eine erfolgreiche Beschwerde zum Thema "Verschleierung des durchführenden LVU mit der Flugnummer LH2592).

    Diese sind gelinde gesagt trübe, was ich hoffentlich einigermaßen erklären konnte.

    Für spezifische Fragen kannst du mich gerne auch via PN kontaktieren, in der Breite ist das Thema hier nämlich bereits ziemlich erschöpfend behandelt.

    Bitte kürze TUI Cruises nicht mit "T.C" ab - das führt sonst in der Suchfunktion hier zu Irritationen für Thomas Cook Patienten - und die haben vermutlich ein paar Schmerzen mehr als du!

    Vielen Dank für deine Einschätzungen.

    Viele Grüße

    Die Enttäuschten (G. Wolf)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1576545712971

    Dein Zitat führt in die Irre ... ebenso leider deine Annahme, dass sich aus einer nachgeleisteten Bestätigung ein "Versäumnis" ableiten ließe.

    Lies doch einfach nochmal meine Darlegung?!

    Ich wiederhole allerdings auch meine schon direkt nach deiner Vorstellung gemachte Aufforderung:

    Trage all die hier vorgebrachten Argumente bei deinem Vertragspartner vor - wir geben hier ja nur Ansichten wieder, entscheidend ist was am Ende für dich rausspringt!

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1576546055508 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @die-enttaeuschten sagte:

    Dem Reisebüro wurde definitiv eine neue Reisebestätigung zugesandt. Jetzt ist aufgeführt, wer durchführendes LVU ist.

    Da gibt es nichts falsch zu lesen.

    Sofern dir die Unterscheidung zwischen ausführendem und durchführenden LVU geläufig ist kannst du nur richtig lesen .

    Wie gesagt, TC kann sich diesen Fehler (nach deren Aussage) in der ersten Vertragsausführung auch nicht erklären.

    Welchen Fehler?

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