Ich zitiere mal den für mich relevanten Abschnitt aus dem Link:
"Rail & Fly-Ticket: BGH-Urteil vom 28. Oktober 2010
Der Bundesgerichtshof gab einer Klägerin Recht, die von ihrem Reiseveranstalter die Erstattung von Zusatzkosten und Aufwendungen verlangte. Für die Anreise zum Flughafen nahm die Klägerin das „Meier’s Weltreisen Rail & Fly Ticket" in Anspruch. Obwohl sie einen Zug wählte, der zwei Stunden vor Abflug am Airport eintreffen sollte, kam sie auf Grund einer Zugverspätung zu spät an und verpasste den Flug. Das Gericht hat die Bezeichnung des Tickets, die Bewerbung als „bequemen Anreiseservice von Meier’s Weltreisen" und den Umstand, dass der Transfer im Gesamtreisepreis enthalten ist, zutreffend als Indizien für eine Eigenleistung des Reiseveranstaltersgewertet.(Aktenzeichen: Xa ZR 46/10)"
Wie sind denn hier die genannten Pauschalreisen mit inkludiertem R&F formuliert, um diesem zu entgehen?
Ich gebe zu, ich habe da keinen wirklichen Plan, weil ich eigentlich auch immer davon ausgegangen bin, daß die Anreise zum Flughafen meiner Eigenverantwortung unterliegt, als ich noch pauschal gebucht habe. Insofern habe ich da nie wirklich drauf geachtet und inzwischen buche ich nicht mehr pauschal.
Interessant wäre es allerding auch für Flüge im EPV, habe gerade bei QR einen Flug gebucht inklusive R&F und da wird R&F auch nicht getrennt dazu gebucht, man gibt in der Buchungsmaske als Abflughafen R&F ein. Reicht es dann, daß man die Zugtickets gesondert abholen muss mit Nummern am Automaten?
Fragen über Fragen, hätte ich doch nur nie damit angefangen