• Moritzmondlicht
    Dabei seit: 1281916800000
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    geschrieben 1402919901000

    Hallo,

    hat jemand Erfahrung im Umgang bzgl. Reisemangel und der Mund-Hand-und-Fuss-Krankheit im Hotel???

    Wir waren nämlich Ende Mai/Anfang Juni im Hipotel Mediterraneo Garden in Sa Coma und dort gastierte die Mund-Hand-und Fuss-Krankheit. Leider sind Seitens der Reiseleitung und des Management des Hotels keinerlei Information an uns gegangen bzw. uns wurde gesagt, dass bisher noch keine Fälle aufgetreten wären. 

    Leider waren aber eine Vielzahl von Kinder zwischen 1 - 3 Jahren davon betroffen. Animateure bestätigten im Gespräch, dass noch zwei Wochen zuvor fast alle Kinder diesen Virus hatten. Wir selbst haben Kontakt zu drei weiteren Eltern deren Kind betroffen war.

    Wir haben den Virus im Urlaub vor Ort von der Reiseleitung dokumentieren lassen.

    Unsere Tochter war insgesamt 7 Tage krank (Fieber, Schmerzen, Blasen im Mund, Hand, Fuss, Popo, ect. ) Wir haben das Hotel mit ihr praktisch nur noch eingeschränkt nutzen können.

    Hat jemand Erfahrung diesbezüglich im Reiserecht (Reisemangel)?

    Vorab schon mal vielen Dank für eure Infos.

    Manuela

  • vonschmeling
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    geschrieben 1402924907000

    Diese Viruserkrankung ist hochansteckend, man kann an sich nur an die Eigenverantwortung der Eltern betroffener Kinder appellieren, denn diese müssen isoliert werden. Ansonsten ist eine epidemische Ausbreitung in einem Hotel fast obligatorisch.

    Aus rechtlicher Sicht ist m.E. allerdings kein Verschulden beim Hotel zu sehen - zudem kann die Erkrankung auch ohne erkennbare Sypmtomatik ablaufen und bleibt dennoch ansteckend.

    Ich kenne einen Fall aus Belek, dort sollte die Mutter eines infizierten Kindes das Hotel verlassen, was sie allerdings verweigerte und behauptete, ihr Kleinkind sei nicht erkrankt - später streute die Presse das Gerücht, das Kind habe sich im Hotel infiziert. Es konnte jedoch nachgewiesen werden, dass es vielmehr schon mit Symptomen eingechecked hatte. Insgesamt wurden 16 Kinder angesteckt und es kam zu einigen bilateralen Missstimmungen.

    Eine Inanspruchnahme des Hotels oder gar des Veranstalters halte ich rechtlich für ausgeschlossen, was allerdings nicht heißt, dass man nicht auf dem Wege der Kulanz etwas erreichen kann.

    Schwierig ist die Erhärtung des Verdachts, das Hotel habe bewusst auf eine Weitergabe der Information verzichtet. Die Aussagen der Animateure sind reines Hörensagen und letztlich kann man die Hotelleitung bzw. Reiseleitung nicht verantwortlich machen für das mangelnde Verantwortungsbewusstsein der Eltern der kleinen Patienten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1402925553000

    Nachtrag:

    Bei epidemischen Ereignissen in Hotels können die örtlichen Gesundheitsbehörden einschreiten und Maßnahmen bis hin zur Schließung veranlassen.

    Kurz davor war´s letztes Jahr in einem türkischen Club, in dem das Norovirus grassierte und etwa 80% der Gäste niedergestreckt hatte.

    Man hätte die behördliche Einschaltung auch im Falle des Coxsackie-Virus von der Reiseleitung verlangen können. Nun kann man sagen, da hätten die auch selbst draufkommen können, das ändert imho aber nichts an der rechtlichen Lage.

    Einen Anspruch auf Minderung hat der Hotelgast jedoch, wenn er beispielsweise an Salmonellen erkrankt und die Ansteckung mit hoher Wahrscheinlichkeit durch das Essen im Urlaubsdomizil erfolgte.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1403001314000

    @ Manuela

    würdest du eigentlich auch einen Teil des Kindergartenbeitrages zurückfordern, wenn dort die MHF "gastiert"?

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • Moritzmondlicht
    Dabei seit: 1281916800000
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    geschrieben 1403006537000

    Überflüssiges Zitat entfernt! 

    @Alfred_Tetzlaff:

    Wenn der Kiga mir die Krankheit verschweigt, dann würde ich auch dagegen angehen!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1403032552000

    Dann mach doch - nichts und niemand hält dich ab! ;)

    Die Frage lautete: Gibt es rechtlich einen Anspruch auf Minderung?

    Meine Antwort: Nein!

    Das bedeutet nicht, dass ein vernünftiger Vortrag beim Veranstalter keine Rückerstattung im Rahmen seiner Kulanz bewirken kann, es gibt einfach nur keinen rechtswirksamen Anspruch darauf.

    Das Kindergartenbeispiel ist vielleicht ein wenig ungeschickt gewählt, da es bei uns ein sehr umfangreiches Regelwerk zur Meldepflicht gibt.

    Würde hingegen jedes Hotel dazu verdonnert, 17 enterovirale Infekte undefinierten Ursprungs zu "melden", müssten die Gesundheitsbehörden in Warmwasserzielen personell vervielfacht werden um der Nachfrage zu entsprechen.

    Realistisch ist das nicht ... :?

    Eine weitere Schwelle liegt in der Beweislast - du müsstest die Verdunkelung schlüssig nachweisen um ggf. doch rechtlich wirksame Handhaben zu schaffen.

    Mir scheint das - ganz subjektiv! - unmöglich.

    Bitte verstehe mich nicht falsch - abgesehen von den Risken der Infektion stellte die Erkrankung deiner Tochter sicherlich eine sehr ehrhebliche Beeinträchtigung dar.

    Die Frage ist jedoch:

    Welche Maßnahmen hättest du in Kenntnis der Risiken (beispielsweise bei Information beim Check-In) ergriffen? Sofern dir dazu keine plausible Argumentation einfällt solltest du diesen Pfad wohl aufgeben ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • daggy1
    Dabei seit: 1222732800000
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    geschrieben 1403293198000

    @Manuela

    Willkommen im Forum!

    Ergänzend zu vS.:

    Hast du mal beim Robert Koch Institut geschaut? http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_HFMK.html#doc3711596bodyText5

    Da steht u.a., dass diese Krankheit in D nicht meldepflichtig sein soll. Wie sieht es auf Mallorca mit Meldepflicht aus - ähnlich?

    Wenn man dann noch eine Inkubationszeit von evtl. 10 Tagen, einen potentiellen Übertragungsweg auch über (Zitat rki) "viruskontaminierte Oberflächen" (Klartext: Kleinkinder und öffentliche WC?) berücksichtigt? Wart Ihr mit Eurem Kind/Kindern vor Ort beim Arzt? Hast du eine ärztliche Diagnose mit Behandlungsnachweis vor Ort?

    Hast du eine Liste mit Namen etc. weiterer erkrankter Kinder plus optimal dem Nachweis derer notwendig medizinischen Behandlung vor Ort??? Und selbst wenn - ob sich daraus ein Rechtsanspruch ableiten lässt? Denn ein Hotel haftet nicht für das sorglose Verhalten seiner Gäste.

    Ich kann nachvollziehen, was du durchmachen musstest, ich hatte 2 Kids zeitgleich mit dieser Diagnose. Als Mutter wuensche ich dir maximale Entschädigung, als Realistin... s.o.

    LG

    Dagmar

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1403295065000

    Um Missverständnissen vorzubeugen:

    Mit dem "ungeschickten Vergleich" meinte ich eben den Unterschied zwischen behördlicher Meldepflicht und ordentlicher Information bezüglich akuter Erkrankungen im Hotel direkt bei der Ankunft an den Gast.

    Moritzmondlicht unterstellt mehr oder weniger, man habe sie/ihn bezüglich des Aufkommens der Infektionen "bewusst" unzureichend informiert und leitet daraus wohl einen Anspruch auf Minderung ab.

    Daher würde mich interessieren, welche Konsequenzen sie/er aus einer Bekanntgabe direkt beim Check-In im Hotel gezogen hätte.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Moritzmondlicht
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    geschrieben 1403445905000

    Hallo,

    es geht mir insgesamt darum, keine Information über die Erkrankung erhalten zu haben.

    Was ich bei Ankunft gemacht hätte? Zu erst hätte ich mich über die Viruserkrankung informiert, da ich sie vorher nicht kannte. Entweder hätte ich ein anderes Hotel haben wollen oder mich zumindest von den wahrscheinlichen Übertragungsorten (Kinderpool, Kinderclub, abendliche Kinderanimation) ferngehalten.

    Da mein Mann aber bei ansteckenden Krankheiten sehr vorsichtig ist, hätten wir wohl ein anderes Hotel genommen.

    Vor Ort waren wir übrigens nicht bei einem Arzt aber direkt einen Tag nach unserer Rückkehr. Diagnose: Mund-Hand-Fuss-Krankheit (aber bereits nicht mehr ansteckend)

    Wir haben die Namen (Adressen) von drei weiteren Erkrankten.

    Das sorglose Verhalten mancher Eltern kann ich natürlich auch nicht verstehen. Wir sind, nachdem wir es wussten, allen Ansammlungen im Hotel ferngeblieben bzw. haben sogar einen ganzen Tag nur auf dem Zimmer verbracht. Mein Mann brachte uns sogar das Essen. Nach Erzählung von anderen Eltern wurde geäußert, dass sie es nicht machen würden. Es ist ja schliesslich Urlaub und den will man nicht auf dem Zimmer verbringen!

    Ich finde es echt schade, mit einer solchen Einstellung wird das Hotel noch lange "Freude" an dem Virus haben.

     Es gab auch Eltern die nichts von der Erkrankung wussten. So geschehen am Flughafen. Eine Familie wurde wg. der Prusteln aufmerksam und sagten ihre Tochter habe die auch. Bis zu dem Zeitpunkt dachten sie an eine Sonnenallergie, da ihre anderen zwei älteren Kinder nichts hatten.

    Insgesamt muss ich halt sagen, wir hatten uns auf erholsame zwei Wochen Urlaub gefreut und die zweite Woche wurde getrübt durch die Erkrankung unserer Tochter. Das ist das was übrigbleibt. Eine verlorene Woche.

    Gruss

    Manuela

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1403447836000

    Du sagst, die Erkrankung sei Ende der ersten Urlaubswoche bei Deinem Kind aufgetreten. Was macht Dich denn so 100 % sicher, dass die Ansteckung im Hotel erfolgte?

    Denn die Erreger könnten genauso aus dem Kindergarten, von einem Nachbarskind oder sonstwo stammen.

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