Die Inkubationszeit beträgt 3-6 Tage, bei einer Epedemie unter den Hotelkindern ist eine Ansteckung dort tatsächlich recht wahrscheinlich.
Meine Frage an Moritzmondlicht wäre:
Von wem und zu welchen Bedingungen hättet ihr die Unterbringung in einem anderen Hotel verlangen/akzeptieren wollen?
Erst wenn ein Infektionsrisiko so hoch ist, dass die behördliche Stilllegung des Gästebetriebes angeordnet wird besteht aus reiserechtlicher Sicht ein Ersatzanspruch.
Man sollte immer alle Aspekte in Betracht ziehen - ggf. hättet ihr womöglich abgelehnt, dem Infektionsrisiko mit einer Zuzahlung zu begegnen - ohne zuverlässig zu wissen, ob nicht viellleicht ein anderer Virustyp lauert ... ?
Kurzum - das ist Spekulation, die Fakten sprechen gegen eine Inanspruchnahme zum Schadenersatz und mit Konjuktiven lässt sich immer schwer herleiten.
Versuche es auf dem Wege der Kulanz - mehr fällt mir zur Causa leider nicht ein!