• de la Diva
    Dabei seit: 1395878400000
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    geschrieben 1404130316000

    @VS

    Das ist echt 'ne verzwickte Situation. ;o))

    Nun wissen wir, dass eine RRV ( lt. eingestelltem Link zum Urteil) da auch nicht greifen wird.

    Für @Schwedenhole ist da sicher interessant, wie es da weitergeht...

    Ich vermute mal, dass der RV entweder eine kostenfreie Umbuchung anbietet zum Katalogpreis oder vielleicht sogar ein kostenfreies Storno.

    Schlecht vorstellen kann ich mir, dass der RV da in irgendeinem Fall irgendwelche Kosten übernehmen MUSS, da solche Art von Krankheiten nicht in seinem Verantwortungbereich liegen und der Kunde nun selber entscheidet ob er dorthin reist (und mit den eventuellen Folgen zurechtkommen muss) oder nicht

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
    Beiträge: 18216
    gesperrt
    geschrieben 1404132921000

    Danke für die Aufklärungsversuche.

    Aber ich hatte mich in meinem ersten Beitrag auch schlecht ausgedrückt, oder besser gesagt, ungenügend formuliert. Ich hätte schreiben müssen, dass eine Reisekostenabbruch- oder Auslandsreisekrankenversicherung natürlich nur dann etwas bringt, wenn TO die Reise antritt, wobei es da interessant wäre, wie wiederum diese argumentieren könnten im Nachhinein, wenn das Risiko im Vorfeld wirklich "offiziell" bekannt war.

    Insofern hatte vs da Recht, dass diese natürlich erst nach Urlaubsantritt ins Spiel kommen. Da haben wir wohl, aufgrund meiner unzureichenden Formulierung, aneinander vorbeigeschrieben :?

    Bin mal gespannt, was TO hier bzgl. der Informationslage noch beiträgt und wie sich der RV dann dazu äussert!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1404143649000

    Meines Wissens kann man sich auch über den reinen Erkrankungsfall hinaus versichern, z.B. gegen unvorhersehbare berufliche Veränderungen. Daher auch mein erster Einwurf, es komme möglicherweise auf den Umfang der Versicherung an.

    Wie dem auch sei - der praktikabelste Rat dürfte einer ohne rechtliche Relevanz sein:

    Schwedenole sollte mit seinen Vertragsgebern sprechen und sich idealerweise mit dem Ergebnis wieder hier melden.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1404150583000

    das ist richtig. die meisten policen decken nicht nur das reine krankheitsrisiko ab

    sondern auch z.b.

    schwangerschaft

    bruch von prothesen

    impfunverträglichkeit

    nachprüfungen bei schülern, wenn sie in die reisezeit fallen

    u.v.m.

    allerdings trifft wohl nichts hier im konkreten fall zu.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1404155972000

    ... trotz "u.v.m." nicht? :?

    Wie gesagt - ich würde auch nicht auf die Versicherung setzen sondern eher auf den Dialog mit den Entscheidern, insbesondere, da ja ggf. eine Absage der Reise die einzige Option wäre.

    Warten wir mal ab ob von Schwedenole noch ein Feedback eintrudelt ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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