Das ist echt 'ne verzwickte Situation. ;o))
Nun wissen wir, dass eine RRV ( lt. eingestelltem Link zum Urteil) da auch nicht greifen wird.
Für @Schwedenhole ist da sicher interessant, wie es da weitergeht...
Ich vermute mal, dass der RV entweder eine kostenfreie Umbuchung anbietet zum Katalogpreis oder vielleicht sogar ein kostenfreies Storno.
Schlecht vorstellen kann ich mir, dass der RV da in irgendeinem Fall irgendwelche Kosten übernehmen MUSS, da solche Art von Krankheiten nicht in seinem Verantwortungbereich liegen und der Kunde nun selber entscheidet ob er dorthin reist (und mit den eventuellen Folgen zurechtkommen muss) oder nicht