• jocolaulen
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    geschrieben 1317076855000

    @vonschmeling sagte:

    Nee, das heißt es glaub ich nicht ... ich frage mich bei der Lektüre schon geraume Zeit, woher "der volle Reisepreis" (scheints gab es ja nur einen im Angebot) plötzlich kommt, und warum er "voll" genannt wird - differenzierend von einem Angebot?

    Und es ist natürlich Mumpitz, dass das Hotel bei geltendem Vertrag den Gast direkt in Anspruch nehmen könnte ... das ist schon alles sehr sehr merkwürdig ...

    Wenn sich ein Partner auf einen Erklärungsirrtum berufen könnte, wäre das der Veranstalter, möglich dass er sich zur Kommunikation des Sachverhalts des Vermittlers bedient.

    Bleibt trotzdem kryptisch, meiner Meinung ... :?

    Sorry - verstehe Dich nicht ganz.......

  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1317077480000

    Sag doch einfach mal, was Du bezahlt hast und wofür und was das Reisebüro jetzt als vollen Reisepreis betitelt und warum!? War das Angebot irgendein Special Offer, mit einem Nachlass zu X%?!  Versuche es mal ganz von vorne mit allen Details zu beschreiben, darf ruhig etwas länger werden, wir lesen alle gerne ;) Aber vor allem, könnte man Dir dann wahrscheinlich besser helfen...

  • vonschmeling
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    geschrieben 1317078581000

    @doc

    Danke ... das meinte ich.

    Wie kann ich ein Supersonderangebot buchen und dann plötzlich mit einem zu 80% nach oben abweichenden Preis konfrontiert werden, den mein Vermittler als "den vollen Preis" bezeichnet?

    Es gibt einen Preis X für ein Sonderangebot, und einen Preis Y, zudem das Produkt üblicherweise verkauft wird. Wenn du den Zuschlag zum Sonderpreis bekommen hast, kann der Vermittler dir nicht plötzlich mitteilen, es wäre besser, das Produkt nicht zu kaufen, denn beim Gebrauch könne eine Nachforderung gestellt werden.

    Das geht einfach nicht, ich weiß nicht, was die in dem Laden rauchen, aber es ist ohne Frage zuviel! 

    Mein Rat wäre: Melde dich dort, bestehe auf Erfüllung des bereits geschlossenen Vertrages - selbstverständlich zum ursprünglichen Angebotspreis! - und lass sie kommen. Aus meiner Sicht der Dinge gibt es nur 2 Optionen: Das Angebot wird bestätigt, oder der Veranstalter erklärt sich umfänglich zu einem Erklärungsirrtum und kündigt den Vertrag.

    Was garantiert nicht passiert, ist das von RB gemäß deines Vortrags beschriebene Szenario - nämlich dass das Hotel dich vor Ort direkt in Anspruch nimmt! 

    Wenn dir das so gesagt wurde, haben die dich schlicht verhohnepiepelt ... und dann würde ich mal ganz gefährlich an der Solidität der Einrichtung zweifeln!

    Wie gesagt - immer vorausgesetzt, du hast alles richtig verstanden und auch wiedergegeben ... !

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1317106523000

    Ja, wenn es tatsächlich so ist - seltsame Vorgehensweise und Kundenbetreuung seitens eines RB.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
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    geschrieben 1317128221000

    "Seltsam" wäre da noch die netteste Umschreibung, die mir da einfiele :shock1:

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1317129398000

    Kann es sein, dass das Reisebüro nicht nur als Vermittler, sondern auch als Erfüllungsgehilfe durch weitergehende Tätigkeiten für den Veranstalter fungiert hat ? Die Rechnung erhielt er über das Reisebüro, wäre wichtig zu wissen, ob das Reisebüro auch inkassoberechtigt ist. Ändert zwar nichts an der Tatsache, das innerhalb von 3 Tagen juristisch sicher korrekt der Vertrag als Ganzes wegen Irrtums aufgelöst werden kann, würde aber die Aktivität des Reisebüros erklären. Erklärt aber nicht, warum das Reisebüro den Kunden "ins Blaue" reisen lassen will, selbst wenn er dies gewünscht hat ( ...lassen das erst mal so laufen ). 80% Differenz ist ja auch wieder eine Höhe, wo die Gerichte zumuten, das als Irrtum schon im Vorfeld zu erkennen, wenn es sich nicht um eine Preisaktion gleich welcher Art mit entsprechender Bewerbung gehandelt hat.

  • zuckerpueppi
    Dabei seit: 1312156800000
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    geschrieben 1317137098000

    @gabriela maier

    wie kommst DU auf deine Gedankengänge - die sind so weit weg vom Thema....?

     

    @jocolaulen

    Du hast eine BESTÄTIGUNG vom Reiseveranstalter über den Preis, den DU gebucht hast...

     

    Wenn der Rv der Ansicht ist, es ist eine falsche Rechnung ergangen, wird er sich bei dir melden.  Und wenn nicht, dann wird es wohl richtig sein.

    Maximal würd ich an deiner Stelle den Reiseveranstalter kontaktieren......das RSB (?) ist NUR Vermittler und kann nur das "einbuchen ", was der RV anbietet. Es "macht" nämlich KEINE Preise.

     

    Wo ist dein tatsächliches Problem?

    Freundliche Worte sterben nie, aber sie müssen ausgesprochen werden, bevor sie leben können.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1317138724000

    Das "Problem" ist, dass das RB Druck gemacht hat und nicht der RV... allerdings zwischenzeitlich hinfällig, da vom TO bereits "abgeschmettert".  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1317140961000

    @zuckerpueppi:

     

    vielleicht solltest du meinen Beitrag noch einmal nachlesen. Falls das Reisebüro als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig geworden ist -Details dazu hatte ich nachgefragt- sind seine Tätigkeiten/Funktionen juristisch gleichzusetzen als ob der Reiseveranstalter sie selbst getätigt hätte. Und hat dann dem Kunden zu erörtern, das die Buchung wg. Irrtums nicht zustande gekommen ist und Lösungen anzubieten. Alternative: kostenloses Storno oder höheren Preis akzeptieren. Meine Frage war nach der Kompetenz des Reisebüros.   

     

    Als reiner Vermittler hätte er dem Reisenden nur eine Entscheidung des Veranstalters übermitteln müssen. Zu weitergehenden Diskussionen ist er nicht berechtigt. Eine wenn auch möglicherweise stillschweigende Duldung, den Urlauber "auf Verdacht" reisen zu lassen mit dem Risiko, das dem Hotel eine Buchung nicht vorliegt ist schlicht eine bodenlose Frachtheit und würde das Reisebüro als Vermittler u.U. schadensersatzpflichtig machen.

  • zuckerpueppi
    Dabei seit: 1312156800000
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    geschrieben 1317142315000

    @gabriela maier

    Es stand bereits im Eingangsbeitrag, dass der TE eine Rechnung/Bestätigung vom Reiseveranstalter bekommen hat - ergo - klassische Vermitllungsleistung!

    Auch hat der TE NICHT geschrieben, dass das RSB vom RV einen mündlichen (?) Auftrag hatte, dieses oder jenes anzubieten.....UND wenn nun das RSB diese Buchung auf Wunsch des Kunden "laufen" läßt, dann hat dieses RSB logischerweise NICHT den Auftrag vom Veranstalter gehabt.....

     

    Warum dort so reagiert wurde, wie reagiert wurde, bleibt der TE hier leider schuldig.

    ERGO bleibt die Bestätigung/Rechnung des RV gültig bis ein eindeutiges Schreiben vom RV via RSB an den Kunden etwas anders besagt!

    Es wurde ein Vertrag geschlossen, der nicht widerrufen wurde!

    Freundliche Worte sterben nie, aber sie müssen ausgesprochen werden, bevor sie leben können.
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