Das ist der korrekte Ablauf und auch die richtige Einordnung der Zuständigkeiten.
Auch im vorliegenden Fall hat das RB nicht mehr getan, als im Rahmen seines Dienstleistungsauftrages zu vermitteln.
Sofern etwas nach "Druck" aussah, ist dies ja letztlich auch im Sinne des Kunden, verliert er durch fruchtloses Warten doch Zeit, sich alternative Angebote anzusehen.
Dass sie/er dies wird tun müssen, steht für mich außer Zweifel!