Du kannst auf die Erfüllung der gebuchten Eigenschaften bestehen im Sinne des Vertrages.
Sind diese (allein durch einen Betreiberwechsel???) plötzlich obsolet verlangst du ein entsprechendes Upgrade - Kosten neutral selbstverständlich.
Falls das verwehrt wird darfst du vom Vertrag zurücktreten und das Erlangte muss erstattet werden.
Seltsame Handhabe des Veranstalters ...