• ein.meisenknoedel
    Dabei seit: 1507407445906
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    geschrieben 1507408186150

    Hi,

    wir haben eine Pauschalreise in die VAE gebucht, die wir leider nicht antreten konnten, stattdessen wollten die Schwiegereltern die Reise machen. In den AGB steht: "Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt („Name Change“). Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen."

    Ein Änderung der Reisenden wurde vom Reisebüro jedoch kategorisch ausgeschlossen, weil dies bei der Fluggesellschaft nicht möglich sei. Haben wir eine Chance vom Vertrag zurückzutreten?

    Vielen Dank

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1507414870977 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Eine Änderung kann nicht kategorisch ausgeschlossen werden, sie kann allerdings schlimmstenfalls Kosten in der Dimension einer Neubuchung verursachen - darüber sollte jedoch der Abtretende entscheiden und nicht das Reisebüro.

    Die Konditionen hängen sehr stark von diversen Buchungsparametern ab, weshalb sich die Frage nur hinsichtlich des letzten Satzes eindeutig beantworten lässt:

    Haben wir eine Chance vom Vertrag zurückzutreten?

    Natürlich (die hat man immer!), aber sie könnte sich pekuniär sehr unerfreulich gestalten.

    Innert Pauschalreisen gebuchte Tickets sind meist nicht stornierbar und nicht übertragbar - trotzdem sind Änderungen möglich, nur eben möglicherweise zu sehr unkonfortablen Konditionen.

    Soweit es reiserechtliche Aspekte betrifft:

    Die vertraglich bestimmten Vorgaben sind zu berücksichtigen und rechtmäßig.

    Der Titel im Zusammenhang mit deiner Frage ist unglücklich gewähl. Es immerhin nicht nur um eine Namensänderung (Mayer in Mayer-Lüdenscheidt) sondern um das Einpflegen von Ersatzpersonen als Reiseteilnehmer.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1507416012392

    @ein.meisenknoedel sagte:

    "Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt („Name Change“). 

    Nachtrag:

    Du kannst verlangen, musst jedoch mit den jeweiligen Konditionen im Rahmen deiner Buchung zurechtkommen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ein.meisenknoedel
    Dabei seit: 1507407445906
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    geschrieben 1507453019249

    Hi,

    vielen Dank für die Antwort. Dass eine Änderung der Reisenden mit Kosten verbunden sein kann, ist klar. In den gesamten Unterlagen findet sich jedoch kein Hinweis darauf, dass dies ausgeschlossen sei, sondern lediglich der Hinweis "Bei Storno sowie Namens- und Terminänderungen entstehen Stornierungsgebühren, bitte beachten Sie unsere AGB.". Auf unsere Aufforderung, uns ein Angebot für die neuen Reisenden zu unterbreiten, haben wir folgende Antwort erhalten:

    "Eine Namensänderung ist bedauerlicherweise nicht mehr möglich. Für eine Namensänderung müsste ein neues Ticket ausgestellt werden. Auf dem Rückflug ist allerdings keine Economy Klasse mehr verfügbar sodass wir Ihnen leider kein Angebot unterbreiten können."

    Vermutlich ist es das Beste, wenn ich nächste Woche mal unseren Anwalt konsultiere, ob der eine Chance sieht wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass wir auf den gesamten Kosten sitzen bleiben.

  • Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
    Beiträge: 578
    geschrieben 1507467249908

    Wenn ein neues Ticket ausgestellt werden muss und keine Plätze mehr verfügbar sind, brauchst du keinen Anwalt konsultieren, wo besteht da Diskussionsbedarf? Soll der Veranstalter anbauen oder einen extra Flieger chartern?

    Umschreiben eines Flugtickets auf eine andere Person ist nicht immer möglich.

  • ein.meisenknoedel
    Dabei seit: 1507407445906
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    geschrieben 1507472474375

    @Herr_Reise: Das ändert aber doch nichts daran, dass das Reisebüro sich in seinen AGB dazu verpflichtet hat, ein Angebot zur Übertragung der Rechte und Pflichten an Dritte abzugeben. Die AGB sind Bestandteil des Vertrags. Ist es automatisch meine Schuld, wenn sie das, aus welchen Gründen auch immer, nicht können? Mein Vertragspartner ist ja schließlich das Reisebüro, und nicht irgendeine Airline.

  • Florian80w
    Dabei seit: 1335139200000
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    geschrieben 1507474217063

    Dein Vertragspartner ist der Reiseveranstalter, das Reisebüro ist nur Vermittler der kombinierten Dienstleistung.

    Der Reiseveranstalter ist nicht dazu verpflichtet, wenn es wie hier gar nicht möglich ist, ein Angebot abzugeben. Beispielsweise Emirates verkauft die preiswertesten Tickets grundsätzlich ohne Namechangeanrecht. Folglich: Wenn die gebuchte Person nicht fliegt, ist das Ticket futsch, das Geld dafür auch. So, und in deinem Falle gibt es bei Ticket-Neubuchung keinen Rückflug, folglich keine Reise mit geänderten Personen.

  • ein.meisenknoedel
    Dabei seit: 1507407445906
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    geschrieben 1507476685083

    Jetzt bin ich verwirrt. :-) Ich gebe zu, die Begrifflichkeiten habe ich etwas durcheinandergewürfelt, was vermutlich nicht unbedingt zur Klarheit beigetragen hat. Vereinfachte Situation:

    1) Ich eine Reise mit Veranstalter X gebucht und X ist mein Vertragspartner.

    2) Zu der Reise gehört ein Flug mit Airline Y.

    3) Mein Vertrag mit Veranstalter X gesteht mir in den AGB das Recht auf Name Change zu, auch sonst findet sich in den Dokumenten kein Hinweis darauf, dass dies ausgeschlossen sei.

    4) Airline Y schließt die Änderung des Namens aus.

    Und weil Airline Y den Name Change für das Ticket ausschließt, greift das Recht auf Name Change als Vertragsbestandteil mit Veranstalter X nicht mehr? Heute Abend kriege ich noch eine Einschätzung eines befreundeten Richters, ich bin gespannt.

  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1507477426998

    Was mich ein wenig stört, wieso sind auf dem Rückflug keine Tickets mehr frei? Selbst wenn der Bomber ausgebucht ist, so sind doch die Plätze der ursprünglich gebuchten Paxe vorhanden. Ja, der Tarif läßt wahrscheinlich keine Namensänderung zu, aber wenn die ursprünglich gebuchten Paxe stornieren, kommen die Tickets ja auch wieder auf den Markt. Wo ist das Problem, die Tickets zu stornieren, nicht wieder ins System einzupflegen, sondern direkt an die Ersatzfliegenden zu verkaufen. Keine Frage, teuer, aber doch wenigstens machbar, oder wo liegt mein Denkfehler?

  • Florian80w
    Dabei seit: 1335139200000
    Beiträge: 2806
    geschrieben 1507480728833

    doc3366, dein Fehler ist, dass die Airlines nicht so denken wie du. Offensichtlich ist die gebuchte Reise recht bald. Die beiden Plätze hin und zurück im Flieger sind bezahlt. Sie kommen nicht erneut auf den Markt, sondern werden wie no show betrachtet und bleiben leer. Vor vielen Jahren war das anders. Da bin ich öfters samt Gepäck zum Airport gefahren, habe auf sehr kurzfristig (

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