@Herr_Reise: Die zitierten Urteile bezogen sich in der Hauptsache auf die Frage nach den Mehrkosten, und insbesondere darauf ob durch sehr hohe Mehrkosten nicht faktisch das Recht auf Einsetzung eines Dritten ausgehebelt wird. In der Fragestellung hat der BGH unternehmerfreundlich geurteilt und damit Urteilen niederer Instanzen widersprochen, die Mehrkosten in beliebiger Höhe als ungerechtfertigt ansahen. Der generelle Anspruch auf BGB 651b wird hier nur am Rande in der Urteilsbegründung behandelt, wie von mir zitiert.
Ich habe lediglich ein Urteil vom Amtsgericht Leipzig (AZ 109 C 6537/06) zu einem zu unseren fast identischen Fall gefunden. Hier urteilte das Gericht im Sinne der Kläger und der Reiseveranstalter musste den Reisepreis in vollem Umfang erstatten. Aus höchster Instanz scheint es dazu aber nichts zu geben.