• ein.meisenknoedel
    Dabei seit: 1507407445906
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    geschrieben 1507585045706

    @Herr_Reise: Die zitierten Urteile bezogen sich in der Hauptsache auf die Frage nach den Mehrkosten, und insbesondere darauf ob durch sehr hohe Mehrkosten nicht faktisch das Recht auf Einsetzung eines Dritten ausgehebelt wird. In der Fragestellung hat der BGH unternehmerfreundlich geurteilt und damit Urteilen niederer Instanzen widersprochen, die Mehrkosten in beliebiger Höhe als ungerechtfertigt ansahen. Der generelle Anspruch auf BGB 651b wird hier nur am Rande in der Urteilsbegründung behandelt, wie von mir zitiert.

    Ich habe lediglich ein Urteil vom Amtsgericht Leipzig (AZ 109 C 6537/06) zu einem zu unseren fast identischen Fall gefunden. Hier urteilte das Gericht im Sinne der Kläger und der Reiseveranstalter musste den Reisepreis in vollem Umfang erstatten. Aus höchster Instanz scheint es dazu aber nichts zu geben.

  • Herr_Reise
    Dabei seit: 1395100800000
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    geschrieben 1507619656028

    Alles klar, danke für die Aufklärung.

    Da wir aber selbst nicht nachvollziehen können, ob und inwiefern der Veranstalter auf solche Tatsachen hinweist und auch niemand eigene Erfahrungen dazu geben kann, da man nicht weiß welcher Veranstalter betroffen ist, denke ich nicht, dass du hier eine brauchbare Einschätzung bekommen wirst.

  • ein.meisenknoedel
    Dabei seit: 1507407445906
    Beiträge: 10
    geschrieben 1519053578718

    Um das Thema nachträglich aufzulösen: Uns wurde der vollständige Reisepreis erstattet. Allerdings erst auf ein Schreiben unseres Anwalts hin, unser eigenes Schreiben wurde ignoriert.

  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
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    gesperrt
    geschrieben 1519061441714

    Danke fuer die Rueckmeldung!

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