Danke für die Antworten, nein es ist FTI, in den Reiseunterlagen steht bei FTI das Namesnänderungen 35€ kosten, die wenn eventuell Reiseunterlagen/Tickets bereits ausgestellt/personalisiert sind höher ausfallen kann.
DIe Dame am Telefon von FTI hat mir gesagt dieser Preis ist nicht von Ihnen sondern würde die ARline für die Neuaustellung des TIckets fordern.
Wohl gemerkt haben wor 7 Wochen vor Abreise bereits wegen der Namesnäderung angefragt, wie kann eine AIrline sogar dafür mehr Geld verlangen als die Flugtickets, wenn man sie aktuell extra buchen würde, weniger kosten?
Wir haben sowiso nicht damit gerechnet das es nur bei den 35€ bleiben wird, so mit 2-300€ eventuell hätten wir eingeplant, aber über 1000€ nur damit im System der Name geändert wird, kann mir keiner sagen das dieser aufwand in irgend einer relation zum geforderten Preis ist.
ABer wir schon geschreiben bleibt uns nichts anderes übrig als dies so anzunehmen.
Habe jedoch die kompletten unterlagen/mailverkehr zum Konsumentenschutz weitergeleitet, nur für eine unverbindliche Information.
Diese Antwort habe ich erhalten:
"bei Übertragung der Reise darf der Reiseveranstalter die tatsächlich anfallenden Kosten die für die Änderung anfallen verrechnen (z.B. Stornierung und Neuausstellung des Beförderungsausweises). Die Kosten dürfen nicht unangemessen sein.
Nachdem wir aus dem beigefügten Mailverkehr entnehmen, dass Sie der Namensänderung und der verrechneten Kosten bereits zugestimmt haben, wird es hier schwierig werden. Dennoch raten wir Ihnen vom Reiseveranstalter eine Aufstellung der tatsächlich angefallenen Gebühren, Entgelte und zusätzlichen Kosten zu verlangen um nachvollziehen zu können, wie sich der Betrag zusammengesetzt hat.
Gerne können Sie uns diese zur Durchsicht übermitteln."
"wir nehmen an, dass die Fluglinie wahrscheinlich die Kosten verrechnet (Neubuchung des Flugtickets). Ob hier die Angemessenheit noch vorliegt ist sehr fraglich. "