• leon52
    Dabei seit: 1638106688636
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    geschrieben 1649016079149

    Hallo, ja wir haben 2 unterschiedliche Buchungen eine Buchung 1. Person eigenen Bungalow, 2. Buchung 2 Personen 1 Bungalow.

    Es geht um die Buchung 2 Personen, habe abidu auch geschrieben das die Buchung als solches also Vertragspartner,Rechnungsadresse, Mail ec alles gleich bleibt nur der Name des 1. Reiseteilnehmer währe zum ändern, was man bei aidu auch direkt im Buchungsportal bei der gebuchten Reise machen kann ( auch so gemacht Name des 1. Reiset ausgewählt und neuen geschrieben)

  • leon52
    Dabei seit: 1638106688636
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    geschrieben 1650058731243 , zuletzt editiert von leon52

    So, seit heute sind wir schlauer: nach mehreren Wochen (schriftlich angefragt wegen der Namensänderung am 16.3 sowie 21.3) ohne irgend eine Inforamtion, mehrere male auch Telefonisch immer wieder gesagt es ist in bearbeitung habe ich gestern per Telefon die Info erhalten:

    "Eine Namensänderung ist möglich, die Fluggeselschaft (Air France) verlangt für die neuausstellung des Flugtickets eine Gebühr von 1090€"

    Musste am Telefon zuerst 2 mal nachfragen ob das kein versprecher war, aber bei FTI meinte nur das ist die Gebühr die sie bekommen haben für diese änderung...

    Wohlgemerkt die Reise kostet pro Person 1310€ ...

    Für mich ist das ganz klarer Wucher bzw in keinster weise eine "angemessene" Entschädigung für den entstandenen Aufwand für die Änderung und wir da Rechtlich sicher etas machen könnten.

    Was uns aber nichts bringt, da wir in 3 Wochen fliegen und streitereien dies mit sicherheit Wochen hinauszögern wird, und wir diese Namensänderung einfach brauchen.

    Toll auch das man direkt auf der AirFrance Seite den exakt selben Flug Paris-Puntacana am 5.5 mit Rückflug gesammt um 700€ noch buchen kann...

    Nach Rückkehr vom Urlaub wird dies aber ganz sicher dem Anwalt übergeben

  • vonGallenstein
    Dabei seit: 1501106511309
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    geschrieben 1650060848020

    @leon52

    Wenn Du mit dem Thema zum Anwalt rennst, läufst Du Gefahr, nur noch mehr Geld zum Fenster rauszuwerfen. Je nachdem, wie die Reise produziert worden ist, kann es nämlich durchaus sein, dass das ursprüngliche Ticket nicht umgeschrieben werden kann und stattdessen ein neues ausgestellt werden muss (und danach sieht's mit hier gerade aus). Sollte das so sein, dann hat das auch nichts mit "Wucher" zu tun, sondern schlichterdings mit den vertraglichen Grundlagen, die Eurer Buchung nunmal zugrunde lagen. Ausführlicheres zu dieser Konstellation lässt sich hier im Forum in epischer Breite in verschiedensten Threads nachlesen...

    Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1650081541087

    Vielleicht war es wie vermutet XFTI, dann ist das durchaus möglich, da komplett neuer Vorgang. Lese mal wie dynamische X Reisen produziert bzw. eingekauft werden...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1650092713266

    ... und insbesondere die AGB des Veranstalters. Wenn du das dem Anwalt überlässt wird´s erst so richtig teuer!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • leon52
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    geschrieben 1650093328927 , zuletzt editiert von leon52

    Danke für die Antworten, nein es ist FTI, in den Reiseunterlagen steht bei FTI das Namesnänderungen 35€ kosten, die wenn eventuell Reiseunterlagen/Tickets bereits ausgestellt/personalisiert sind höher ausfallen kann.

    DIe Dame am Telefon von FTI hat mir gesagt dieser Preis ist nicht von Ihnen sondern würde die ARline für die Neuaustellung des TIckets fordern.

    Wohl gemerkt haben wor 7 Wochen vor Abreise bereits wegen der Namesnäderung angefragt, wie kann eine AIrline sogar dafür mehr Geld verlangen als die Flugtickets, wenn man sie aktuell extra buchen würde, weniger kosten?

    Wir haben sowiso nicht damit gerechnet das es nur bei den 35€ bleiben wird, so mit 2-300€ eventuell hätten wir eingeplant, aber über 1000€ nur damit im System der Name geändert wird, kann mir keiner sagen das dieser aufwand in irgend einer relation zum geforderten Preis ist.

    ABer wir schon geschreiben bleibt uns nichts anderes übrig als dies so anzunehmen.

    Habe jedoch die kompletten unterlagen/mailverkehr zum Konsumentenschutz weitergeleitet, nur für eine unverbindliche Information.

    Diese Antwort habe ich erhalten:

    "bei Übertragung der Reise darf der Reiseveranstalter die tatsächlich anfallenden Kosten die für die Änderung anfallen verrechnen (z.B. Stornierung und Neuausstellung des Beförderungsausweises). Die Kosten dürfen nicht unangemessen sein.

     

    Nachdem wir aus dem beigefügten Mailverkehr entnehmen, dass Sie der Namensänderung und der verrechneten Kosten bereits zugestimmt haben, wird es hier schwierig werden. Dennoch raten wir Ihnen vom Reiseveranstalter eine Aufstellung der tatsächlich angefallenen Gebühren, Entgelte und zusätzlichen Kosten zu verlangen um nachvollziehen zu können, wie sich der Betrag zusammengesetzt hat.

     Gerne können Sie uns diese zur Durchsicht übermitteln."

    "wir nehmen an, dass die Fluglinie wahrscheinlich die Kosten verrechnet (Neubuchung des Flugtickets). Ob hier die Angemessenheit noch vorliegt ist sehr fraglich. "

  • leon52
    Dabei seit: 1638106688636
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    geschrieben 1650093783602

    @vonschmeling sagte:

    ... und insbesondere die AGB des Veranstalters. Wenn du das dem Anwalt überlässt wird´s erst so richtig teuer!

    meine damit dies würden wir der Privat-Rechtschutzversicherung übergeben, einen Anwalt auf eigene Kosten währe hier natürlich alleine wegen den Anwaltskosten sinnlos.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1650094517639 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Warum? Falls deine Klage Erfolg hat zahlt die Beklagte die Anwaltskosten.

    Du musst ggf. den Sachstand von der Versicherung beurteilen lassen. Falls keinerlei Erfolgsaussichten bestehen wird die nämlich keine Verfolgung befürworten.

    Nun gut, es gibt allerdings bereits eine einschlägige Spruchpraxis zum Thema "Ersatzperson". Mehr darüber solltest du im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen finden oder einfach mal das Schlagwort googeln.

    Ferner wird nicht einfach etwas "im System" geändert, das ursprüngliche Ticket (non refundable) wird weitgehend entwertet und ein neues muss ausgestellt werden. Das hat mit X Produktion wenig zu tun, es handelt sich ein Linienflugticket, das bereits personalisiert ist und ungültig wird.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • leon52
    Dabei seit: 1638106688636
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    geschrieben 1650112718580

    Danke für deine Antwort,

    klar bei asusicht auf erfolg, aber dafür haben wir auch eine Rechtschutzversicherung...

    Richtig es gibt sehr viele Gerichtsurteile, auch gegen FTI bei Pauschalreisen wo viel zu hohe Gebühren verlangt wurden.

    Und selbst wenn das Ticket entwertet werden muss und neu ausgestellt, wobei ja kein neuer Sitzplatz dazu gebucht wird bzw die Aireil keine extra Platz belegen muss, selbst mit einer Neuaustellung sind die 1090€ 370€ über den Kosten, wenn ich jetzt selber den FLug nach Puntacana buchen würde.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1650119260169

    Ich meinte Entscheidungen zu deinem Vorteil, die die Kostenforderungen bei Ersatzpersonen erheblich eingrenzen. In D ist das im §651e BGB geregelt (ich nehme an, du kommst nicht aus D?).

    Der Hinweis, eine präzise Kostenaufstellung zu verlangen ist daher absolut korrekt - denn mehr darf der Veranstalter nicht verlangen.

    Ferner wäre in deinem speziellen Fall zu berücksichtigen, ob du die Reise tatsächlich ab Paris antrittst, andernfalls geht dein Preisvergleich nämlich ins Leere.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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