Guten Tag,
diese Sache interessiert mich sehr. Ich bin bei meiner letzten Reise von drei Flugzeitveränderungen betroffen gewesen. 2 davon in größerem Umfang. Ich bin ein erfahrener Reisender, das Reiseziel wurde von mir bereits mehrfach angeflogen. Die Buchung später Abflüge erfolgt bewußt, es wurde auch ggü. dem Reisebüro kommuniziert, dass das für mich wichtig ist.
Hinflug: Statt 18 Uhr Abflug 10.25 Uhr
Rückflug statt 14.35 Uhr zunächst 13.55 Uhr und dann 9.25 Uhr.
Die Information über die Änderung des Hinfluges erfolgte Hinweislos durch die Reisedokumente, der Rückflug erst durch die Reisedokumente, dann durch einen Zettel in der Infomappe im Hotel, wo aber weder der Name des Reisenden noch der Sachverhalt der Flugzeitenänderung genannt war. Dieser Hinweis durch die örtliche Reiseleitung erfolgte erst 16.30 Uhr per Zettel unter der Zimmertür am Tag vor der Abreise, den Reisenden gegen 18.30 Uhr erreichend.
Zwischenzeitlich hatte dieser bereits angefangen, Himmel und Hölle zu bewegen.
Seine Fragestellungen für den Rückflug:
1) Betrifft mich dieser Flug da in der Infomappe?
2) Was passiert, wenn ich den Flug auf Grund meiner Narkolepsie (Krankheit der Schlaf/Wachregulation mit der Konsequenz von 80 % Schwerbehinderung) nicht erreiche?
3) Kann mich der Veranstalter nicht auf einen späterem Flug einfach umbuchen, für den es Plätze gab und der das Risiko des Verschlafens verhindert hätte?
4) Bekomme ich ein Frühstück?
5) Schaffe ich die Rückgabe des Mietwagens, ist der Verleiher bereits dienstbereit?
Der Hinflug war leichter lösbar, da noch von zu Hause startend. Kostete den Reisenden allerdings EUR 73 dann mehr, da er von ÖPNV auf Auto umsteigen mußte, um zum Flughafen zu gelangen.
1) Konnte nach einigen Telefonaten geklärt werden (Hotline Reiseleitung nach Bürozeiten (auch nicht die 24 Stunden-Hotline nicht erreichbar)
2) Pech gehabt, dann müssen wir was einfallen lassen, ggf. Reiseverlängerung, alles auf eigene Kosten.
3a) Ablehnung durch den Veranstalter einer Umbuchung auf einen Flug 18 Uhr am gleichen Tag trotz gleicher Airline. Begründung: Kein Kontingent.
3b) Angebot der Umbuchung durch Reiseveranstalter, Rückflug 2 Tage früher Abends nach Hannover (dort Ankunft nach 20 Uhr, Wohnsitz Reisender Berlin) oder aber drei Tage später gegen Verlängerung des Hotels auf eigene Kosten und Umbuchungsgebühr)
4) Notfrühstück im Hotel
5) zum Glück alles geschafft.
Weitere Nachteile für den Reisenden: Kosten für Telefonate inkl. Weckdienst aus Deutschland, Überzahlung Parkplatzmiete in Berlin und zu lange Mietwagenbuchung, Aufregung/Stress, ca. 8 Stunden Diskussionen, Mails, Telefonate und Fahrerei.
Hat der Reisende hier nicht auf Grund seiner Schwerbehinderung eigentlich bereits seitens des Reiseveranstalters entsprechende Maßnahmen zu erwarten? Muß dieses durch den Reiseveranstalter bei nachgewiesener Information darüber (Schwerbehindertenausweis wurde vorgelegt) nicht berücksichtigt werden? Allein schon, damit Schäden verhindert werden?
Muß der Reisende, Kosten, die durch eine Flugzeitenveränderung entstehen, selbst tragen? Er ist doch der, der am wenigsten darauf Einfluß nehmen kann? Er hat sie weder verschuldet noch zu vertreten.
Gibt es dazu Rechtsprechung? Erfahrungen, insbesondere den Faktor Behinderung + Flugzeitenverlegung und Pauschalreise betreffend?
Übrigens: Mündliche Aussage einer Mitarbeiterin dort: Dann können Sie halt solche Reisen nicht mehr machen!
Vielen Dank