• chepri
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    geschrieben 1307736795000

    @vonSchmeling

    Das von dir verlinkte Urteil wiederholt im Prinzip das, was drei Jahre vorher ebenfalls in Duisburg als Recht erkannt wurde. Warum sollen sich auch Richter immer wieder etwas neues einfallen lassen. 

    Fakt ist und bleiben nach dieser Erörterung doch die Tatsachen

    a) dass auch die SZ reißerische headlines benutzt

    b) diese gerne weiterverwendet werden

    c) das veröffentlichte Urteil interessant ist, aber keine großen Auswirkungen haben wird

  • vonschmeling
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    geschrieben 1307796797000

    @chepri

    c) ist spekulativ! ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1307798513000

    So spekulativ ist es nicht glaube ich. Zugrunde liegt doch ein ganz spezieller Sachverhalt, nämlich die Kombination Busrundreise mit anschließender Kreuzfahrt. Gut möglich, dass dieses Urteil Denkanstösse gibt, aber solange keine höheren Instanzen sich dieser Problematik angenommen haben, bleibt es doch ziemliche Spekulation, was bei einer möglichen Klage herauskommt.

    Knapp gesagt: Je weniger Schlaf man bekommt, desto größer die Chancen auf anerkannten Reisemangel. 100%ig sicher ist das aber auch nicht.

    Mein allerherzlichster Dank gilt an dieser Stelle auch dem Forenputzdienst, der wieder mal eifrig am Werke war.

    Hinweis: Weder in diesem Beitrag noch in dem vom 10.06.2011 um 20:13 habe ich links gesetzt. Aus unerklärlichen Gründen meint die Forensoftware man sollte dort Urlaub machen

  • vonschmeling
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    geschrieben 1307800701000

    @chepri

    Im Blick auf die von dir aufgezählten echten Tatsachen fand ich c) "spekulativ"! :p

    Der automatische Link wiederum ist für ein Reiseportal doch selbsterklärend! ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gabriela_maier
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    geschrieben 1307801686000

    Nun, ob die headline der SZ reisserisch war oder nicht, für mich ergab sich daraus zuerst eine Kernaussage über ein von mir hier schon früher sehr oft vorgebrachtes Reiseproblem, nämlich Änderungen der Flugzeiten unter besonderer Betrachtung der Verschiebungen in die Nacht. Die headline verhiess zunächst mal -ohne weiteres Nachlesen im Text- eine grundsätzliche Aussage. Und die war -kann jeder nachlesen- nur auf den verhandelten Fall bezogen. Dann hat chepri natürlich Recht mit seiner Definition.

    Ich selber habe mich aber später sofort differenzierter dazu geäussert. Hätte ich sicher auch schon vorher tun können, aber -man möge es mir nachsehen- dieses Thema emotionalisiert mich immer wieder. Das wird in der Skala nur von "sogenannten" Überbuchungen übertroffen, über die man kurz vor Urlaubsantritt informiert wird und das absolute top: wenn man es erst nach Ankunft erfährt.

    Hat das nun Auswirkungen in der Zukunft ? Ich glaube schon, weil man diese neu festgesetzten nächtlichen Flüge nun nicht mehr so einfach hinnehmen muss. Wenn es erstmal darüber gerichtliche Auseinandersetzungen gibt ( nachträglicher Reisemangel ) und Entscheidungen- sicher dann auch höherinstanzliche Entscheidungen, ja, dann wird auch geklärt sein, zu was das den Reisenden berechtigt. Reisemangel und dafür Geldersatz ? Stornierungen der Reise ? Was ist bei Änderung für den Rückflug möglich ? Oder sogar eine grundsätzliche Entscheidung: sind geänderte Flugzeiten, die intensiv die Nachtruhe beeinträchtigen, überhaupt möglich ? Müssen die RV und die airlines das dann berücksichtigen ?   

    Gruss Gabriela

  • vonschmeling
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    geschrieben 1307815791000

    @gabriela_maier

    Ich glaube, du hast dein Motiv für die Wahl des Titels wirklich schlüssig erklärt ... ich jedenfalls hab´s begriffen und das sollte mit Blick auf meine Kompetenz doch Mut machen?!

    ;)

    Wahrscheinlich ist es eine Frage der Interpretation (wie so oft!), jedoch kann ich in den verschiedenen hier diskutierten Urteilen wahrlich keine homogene Tendenz bezüglich des Schutzes der Nachtruhe erkennen.

    Für mich gilt noch immer die Formel: Beanspruche ich ein gewisses Maß an Planungssicherheit, muss ich mich individueller Buchungsmethoden bedienen.

    Ist´s mir von Beginn an wurscht, wie und wann ich wohin komme, nehme ich die wagemutigeren Tools. Eine schlüssige Alternative wurde bislang noch nicht herbeiprozessiert und ich rechne damit auch nicht in Kürze!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied72531
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    geschrieben 1308484869000

    Guten Tag,

    diese Sache interessiert mich sehr. Ich bin bei meiner letzten Reise von drei Flugzeitveränderungen betroffen gewesen. 2 davon in größerem Umfang. Ich bin ein erfahrener Reisender, das Reiseziel wurde von mir bereits mehrfach angeflogen. Die Buchung später Abflüge erfolgt bewußt, es wurde auch ggü. dem Reisebüro kommuniziert, dass das für mich wichtig ist.

    Hinflug: Statt 18 Uhr Abflug 10.25 Uhr

    Rückflug statt 14.35 Uhr zunächst 13.55 Uhr und dann 9.25 Uhr.

    Die Information über die Änderung des Hinfluges erfolgte Hinweislos durch die Reisedokumente, der Rückflug erst durch die Reisedokumente, dann durch einen Zettel in der Infomappe im Hotel, wo aber weder der Name des Reisenden noch der Sachverhalt der Flugzeitenänderung genannt war. Dieser Hinweis durch die örtliche Reiseleitung erfolgte erst 16.30 Uhr per Zettel unter der Zimmertür am Tag vor der Abreise, den Reisenden gegen 18.30 Uhr erreichend.

    Zwischenzeitlich hatte dieser bereits angefangen, Himmel und Hölle zu bewegen.

    Seine Fragestellungen für den Rückflug:

    1) Betrifft mich dieser Flug da in der Infomappe?

    2) Was passiert, wenn ich den Flug auf Grund meiner Narkolepsie (Krankheit der Schlaf/Wachregulation mit der Konsequenz von 80 % Schwerbehinderung) nicht erreiche?

    3) Kann mich der Veranstalter nicht auf einen späterem Flug einfach umbuchen, für den es Plätze gab und der das Risiko des Verschlafens verhindert hätte?

    4) Bekomme ich ein Frühstück?

    5) Schaffe ich die Rückgabe des Mietwagens, ist der Verleiher bereits dienstbereit?

    Der Hinflug war leichter lösbar, da noch von zu Hause startend. Kostete den Reisenden allerdings EUR 73 dann mehr, da er von ÖPNV auf Auto umsteigen mußte, um zum Flughafen zu gelangen.

    1) Konnte nach einigen Telefonaten geklärt werden (Hotline Reiseleitung nach Bürozeiten (auch nicht die 24 Stunden-Hotline nicht erreichbar)

    2) Pech gehabt, dann müssen wir was einfallen lassen, ggf. Reiseverlängerung, alles auf eigene Kosten.

    3a) Ablehnung durch den Veranstalter einer Umbuchung auf einen Flug 18 Uhr am gleichen Tag trotz gleicher Airline. Begründung: Kein Kontingent.

    3b) Angebot der Umbuchung durch Reiseveranstalter, Rückflug 2 Tage früher Abends nach Hannover (dort Ankunft nach 20 Uhr, Wohnsitz Reisender Berlin) oder aber drei Tage später gegen Verlängerung des Hotels auf eigene Kosten und Umbuchungsgebühr)

    4) Notfrühstück im Hotel

    5) zum Glück alles geschafft.

    Weitere Nachteile für den Reisenden: Kosten für Telefonate inkl. Weckdienst aus Deutschland, Überzahlung Parkplatzmiete in Berlin und zu lange Mietwagenbuchung, Aufregung/Stress, ca. 8 Stunden Diskussionen, Mails, Telefonate und Fahrerei.

    Hat der Reisende hier nicht auf Grund seiner Schwerbehinderung eigentlich bereits seitens des Reiseveranstalters entsprechende Maßnahmen zu erwarten? Muß dieses durch den Reiseveranstalter bei nachgewiesener Information darüber (Schwerbehindertenausweis wurde vorgelegt) nicht berücksichtigt werden? Allein schon, damit Schäden verhindert werden?

    Muß der Reisende, Kosten, die durch eine Flugzeitenveränderung entstehen, selbst tragen? Er ist doch der, der am wenigsten darauf Einfluß nehmen kann? Er hat sie weder verschuldet noch zu vertreten. 

    Gibt es dazu Rechtsprechung? Erfahrungen, insbesondere den Faktor Behinderung + Flugzeitenverlegung und Pauschalreise betreffend?

    Übrigens: Mündliche Aussage einer Mitarbeiterin dort: Dann können Sie halt solche Reisen nicht mehr machen!

    Vielen Dank

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1308486730000

    Den Beitrag verstehst Du vermutlich nichts als Satire. Wenn Deine bedauerliche Krankeit oder Behinderung Dich beispielsweise auch nicht vom Gebrauch von Autos/Mietwagen abhält, warum sollte es den Veranstalter verpflichten persönlich für Dich Vorkehrungen oder individuelle Lösungen bei einer Pauschalreise zu treffen?

    Ja richtig, der Aufwand für Telefonate, sofern nicht durch Flugverspätungen verursacht, eigenverantwortliche Mietwagenbuchungen, Parkgebühren etc. muss nicht erstattet werden.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Mühlengeist
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    geschrieben 1308488284000

    Ich schliesse mich mal Bernhard an, sage es aber mal drastisch:auf was was soll der RV denn noch alles Rücksicht nehmen?

    Wer in der Lage ist eine Reise zu  buchen und zu unternehmen muss sich darauf einstellen das es bei ihm auch zu Änderungen/Beeinträchtigungen kommen kann.

    Meine Kinder haben diverse Allergien u.a. Hausstaub und Tierhaare. Kann ich dann verlangen das bevor wir kommen Teppiche entfernt, Gardinen mehrmals gewaschen und das Zimmer ein halbes Jahr lang nicht an Haustierbesitzer (die könnten ja Tierhaare an ihrer Kleidung mit ins Hotelzimmer schleppen) vermietet wird. :frowning: Ich

    finde das weltfremd. Und Schwerbehinderung hin oder her - an Asthmaanfällen (auch ohne Schwerbeschädigtenausweis) sind schon Menschen gestorben. Also bleibt mal auf dem teppich - oder zu Hause.

    Birgit

  • karin324
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    geschrieben 1308493970000

    @joergS

    Eine Flugzeitverlegung auf die von Dir geschilderten Zeiten ist sicher ärgerlich. Das haben garantiert alle Mitreisenden genau so empfunden. Aber Menschen ohne Schwerbehinderung haben so was natürlich hinzunehmen. Dein größtes Problem dabei war (so lese ich es raus) die Angst zu verschlafen. Dies hast Du gelöst indem Du einen Weckdienst von Deutschland aus organisiert hast. Ist da jemand extra eingeflogen um dich persönlich zu Wecken? Nein? doch telefonisch? warum dann nicht der nette Mitarbeiter von der Rezeption? Wenn in der Info-Mappe der Sachverhalt der Flugzeitänderung dargelegt wird.......dann wäre es schön wenn die Namen der Betroffenen aufgeführt wären.......aber auch ohne Namen ist doch klar was Sache ist. Ach ja......das Frühstück! Aber da gab es ja auch noch eine Regelung zu Deinen Gunsten.

    Aus einer 80%-igen Schwerbehinderung eine Sonderstellung beim Reiseveranstalter abzuleiten empfinde ich als Frecheit. Ich darf das schreiben.......bin nämlich selber 80% Schwerbehindert. So lange Du eine normale Pauschalreise buchst kannst Du da keine Rücksicht erwarten. Es gibt Reisen mit ärztlicher Betreuung......vielleicht wäre das was für Dich. Hach ja......die kosten natürlich ein wenig mehr als eine normale Pauschalreise. Aber es ist nun mal so im Leben........ich bekomme was ich bezahlt habe.

    80% Schwerbehinderung bekommt man nur bei entsprechender Behinderung zugestanden. Wir sind alle so manches mal auf die Rücksichtnahme und das Verständnis unserer Umgebung angewiesen. In der Regel habe ich die auch immer bekommen. Es kommt halt drauf an wie man das kommuniziert. Was Du hier schilderst sind die normalen Unannehmlichkeiten die für jeden Reisenden bei einer solchen Flugzeitänderung entstehen. Du versuchst da durch Deine Schwerbehinderung Vorteile zu erlangen die Du nicht benötigst aber gerne gehabt hättest. Mit so einem Anspruchsverhalten tust Du uns Schwerbehinderten keinen Gefallen!

    karin
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