Überspitzt kam bei mir an: Wenn jemand blind ist, darf er auch keine Straße überqueren, weil es keine Ampel mit Tonsignal gibt. Das war die Botschaft, die aus einigen Beiträgen bei mir ankam.
Generell buche ich Reisen, deren Abflüge am Nachmittag oder Abend sind. Dabei wird auch das RB auf die Thematik hingewiesen.
Es handelte sich um die 10. Spanienreise seit 2003. Es war die erste derartige Reise, bei der es zu drei Flugzeitenänderungen kam.
Der Reiseveranstalter hätte mich auf einen - an diesem und weiteren Tagen verfügbaren - späteren Flug setzen können. Das tat er nicht, er nahm billigend in Kauf, dass ein hohes Risiko bestand, den Flug zu verpassen. Dazu kamen eine Reihe von Kommunikations- und sonstigen Fehlern, die mich verärgerten (fehlende ordentliche Information, nicht Erreichbarkeit der 24-Stunden-Hotline (auch nicht für das Hotel), Reiseleitung gab Telefon-Nr. von Veranstalter auf Mallorca, statt auf Ibiza u.s.w.). Eine Antwort auf meine Mailanfrage kam übrigens erst, als ich bereits in Berlin gelandet war. Bei der Flugvorverlegung beim Hinflug mußte der Mietwagen komplett umgebucht werden u.s.w.
Es ist ein großes Paket Aufwand, Kosten und Verärgerung, dass selbst losgelöst von der Behinderungsproblematik alle sicher ärgern würde. Habt Ihr Euch in so einer Situation mal ausgerechnet, welche Kosten insgesamt entstehen?
Das ist das Problem letztlich dieser Flugzeitenveränderungen an sich. Das hier den Thread begründende Urteil ist für mich im übrigen nicht nachvollziehbar. Schade, dass da keine Revision zulässig ist, ich bin mir sicher, eine andere Instanz wäre hier anders in der Entscheidung gewesen.
Gastwirt: Die Gewährung eines Schwerbehindertenausweises ist für viele Menschen heutzutage eine Gnade, er soll schützen, helfen, Nachteile auszugleichen. Ich habe viele Patient/innen, die oft Jahre vor Gerichten kämpfen müssen, ihn zu erhalten. SGB IX ist darauf ausgerichtet, Menschen mit Behinderungen Schutz und Unterstützung zu gewähren, im Berufs- und Privatleben die Nachteile auszugleichen, die mit einer schweren Erkrankung verbunden sind. Das sollte man niemals aushöhlen. Denn dann schadet man allen. Ich bin Mitglied der Schwerbehindertenvertretung in dem Unternehmen, in dem ich arbeite und habe auch durch das Integrationsamt Schulung erhalten. Du kannst davon ausgehen, dass ich das Ding auch nicht gern benutze. Aber es hilft mir nunmal die Probleme, die meine Erkrankungen produzieren, zu verringern. Es ist eine Hilfe, keine Gnade und auch kein Freibrief.
Auch Reiseveranstalter sind an diese Spielregeln gebunden. Was meint Ihr, was passieren würde, wenn z.B. die Deutsche Bahn einen Behinderten auf einem Bahnhof aussetzen würde?
Die Reiseveranstalter sollten auch lernen, ihre Kunden nicht als Frachtgut zu betrachten, dass hin- und hergeschubst werden kann. Derartige Klauseln in AGB wie diese Änderungsvorbehalte sind m.E. nur in sehr engem Rahmen haltbar.
Kuriosum am Rande: Die Flüge, die ich benutzt habe, sind normalerweise Linienflüge. Die Flüge jedoch, die mir bei Buchung inkl. Flugnummer genannt wurden, stehen gar nicht im Flugplan des Frachtführers! Gestatten, dass ich mich da irgendwann verar... fühle?