• gastwirt
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    geschrieben 1308495606000

    Habe seit 2 Jahren auch so einen Ausweis, 60% bestätigt. Habe ihn noch NIE benutzt, nicht mal, um irgendwo 1€ Eintrittsgeld zu sparen! Wenn ich der Reise nicht gewachsen bin, muß ich es sein lassen und nach Alternativen suchen, basta!

     Die einzige erforderliche Sonderbehandlung, die ich haben muss und dafür einen international gütigen Pass besitze. Keine Sicherheitsschleusen und Detektoren, ich werde abgetastet. (Magnetfelder sind Gift für einen Cardioverter)

  • vonschmeling
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    geschrieben 1308495636000

    Mal abgesehen davon, dass der Vortrag hier reichlich fehlplaziert ist (bei einer Abreise nach 9Uhr kann man wahrlich nicht von einer "empfindlichen Beeinträchtigung der Nachtruhe" sprechen), schließe ich mich meinen Vorschreibern an.

    Wenn sich selbst Betroffenen von derart widersprüchlichen Vorstellung der Fürsorgepflicht seitens eines Reiseveranstalters distanzieren, sollte man seinen Anspruch vielleicht gelegentlich mal überdenken und nicht genau dann die "Behindertenkarte" auf den Tisch legen, wenn es um eine bestenfalls lästige Änderung in den Abläufen geht!?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied72531
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    geschrieben 1308496862000

    Frage: Kann man alle Krankheiten in einen Topf werfen? Wer von Euch weiss, was Narkolepsie ist? Allein meine Aufwachphase dauert ca. 3 Stunden. Man kann auch Auto fahren. Man nimmt Medikamente gegen die Tagesmüdigkeit. 

    Erstaunlich und erschreckend finde ich die Art und Weise, wie teilweise geantwortet wird. Ich nutze den Ausweis auch nur dann, wenn es unumgänglich ist. Sollen Behinderte etwa nicht am normalen Leben teilnehmen? Die Nachteilsausgleiche dienen dazu, die Nachteile aus der Erkrankung auszugleichen. Ist eine Krankheit ein Vorteil???????

  • HC-Mitglied72531
    Dabei seit: 1133654400000
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    geschrieben 1308497001000

    ich musste im übrigen gg. 4 Uhr mit dem wecken beginnen. 

  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    geschrieben 1308497785000

    Und wo ist dabei das Problem? Wir fahren meist 1hr nachts zum Airport(auch Frankfurt war schon dabei-300km) Wenn ich um 6 in Korfu weg fliege, muß ich um 2 Uhr aufstehen! Nochmal, entweder ich bin den Bedingungen einer Pauschalreise, die für jedermann zugängig ist, gewachsen oder ich muß auf eine u.U. teuere Alternative zurückgreifen.

  • gastwirt
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    geschrieben 1308498032000

    Nein, eine Krankheit ist kein Vorteil!!! Aber man sollte auch nicht glauben, das einem deshalb solche ZUSTEHEN! Nochmal, es gibt Alternativen.

    Im übrigen gibt es einen zusätzlichen Steuerfreibetrag, den könnte man ja dazu einsetzten, das zu buchen, was man braucht. In meinem Fall z.B. sind es 720€.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1308499211000

    Genau so ist das.

    Natürlich kann man nicht "alle Krankheiten in einen Topf werfen", tut auch keiner und mit den Syptomen der Narkolepsie bin ich vertraut. Du aber auch, und sicher auch mit den Risiken einer pauschalen Buchung?

    Die Alternativen (Linienflug in den Abendstunden) sind einigermaßen naheliegender, als die Erwartungshaltung an einen Pauschalveranstalter, er habe eine besondere Fürsorgepflicht für den Urlauber, der sich in Kenntnis der umgebenden Bedingungen bei ihm eine Reise gekauft hat, obwohl er mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen leben muss. 

    Im Übrigen nimmt man auch als Linienfluggast am "normalen Leben" teil ... du solltest nicht jedem plausiblen Vorschlag einen diskriminierenden Aspekt beiordnen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • karin324
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    geschrieben 1308499733000

    @vonschmeling und gastwirt

    Ihr bringt es sehr schön auf den Punkt.

    karin
  • HC-Mitglied72531
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    geschrieben 1308509183000

    Überspitzt kam bei mir an: Wenn jemand blind ist, darf er auch keine Straße überqueren, weil es keine Ampel mit Tonsignal gibt. Das war die Botschaft, die aus einigen Beiträgen bei mir ankam.

    Generell buche ich Reisen, deren Abflüge am Nachmittag oder Abend sind. Dabei wird auch das RB auf die Thematik hingewiesen.

    Es handelte sich um die 10. Spanienreise seit 2003. Es war die erste derartige Reise, bei der es zu drei Flugzeitenänderungen kam.

    Der Reiseveranstalter hätte mich auf einen - an diesem und weiteren Tagen verfügbaren - späteren Flug setzen können. Das tat er nicht, er nahm billigend in Kauf, dass ein hohes Risiko bestand, den Flug zu verpassen. Dazu kamen eine Reihe von Kommunikations- und sonstigen Fehlern, die mich verärgerten (fehlende ordentliche Information, nicht Erreichbarkeit der 24-Stunden-Hotline (auch nicht für das Hotel), Reiseleitung gab Telefon-Nr. von Veranstalter auf Mallorca, statt auf Ibiza u.s.w.). Eine Antwort auf meine Mailanfrage kam übrigens erst, als ich bereits in Berlin gelandet war. Bei der Flugvorverlegung beim Hinflug mußte der Mietwagen komplett umgebucht werden u.s.w.

    Es ist ein großes Paket Aufwand, Kosten und Verärgerung, dass selbst losgelöst von der Behinderungsproblematik alle sicher ärgern würde. Habt Ihr Euch in so einer Situation mal ausgerechnet, welche Kosten insgesamt entstehen?

    Das ist das Problem letztlich dieser Flugzeitenveränderungen an sich. Das hier den Thread begründende Urteil ist für mich im übrigen nicht nachvollziehbar. Schade, dass da keine Revision zulässig ist, ich bin mir sicher, eine andere Instanz wäre hier anders in der Entscheidung gewesen.

    Gastwirt: Die Gewährung eines Schwerbehindertenausweises ist für viele Menschen heutzutage eine Gnade, er soll schützen, helfen, Nachteile auszugleichen. Ich habe viele Patient/innen, die oft Jahre vor Gerichten kämpfen müssen, ihn zu erhalten. SGB IX ist darauf ausgerichtet, Menschen mit Behinderungen Schutz und Unterstützung zu gewähren, im Berufs- und Privatleben die Nachteile auszugleichen, die mit einer schweren Erkrankung verbunden sind. Das sollte man niemals aushöhlen. Denn dann schadet man allen. Ich bin Mitglied der Schwerbehindertenvertretung in dem Unternehmen, in dem ich arbeite und habe auch durch das Integrationsamt Schulung erhalten. Du kannst davon ausgehen, dass ich das Ding auch nicht gern benutze. Aber es hilft mir nunmal die Probleme, die meine Erkrankungen produzieren, zu verringern. Es ist eine Hilfe, keine Gnade und auch kein Freibrief.

    Auch Reiseveranstalter sind an diese Spielregeln gebunden. Was meint Ihr, was passieren würde, wenn z.B. die Deutsche Bahn einen Behinderten auf einem Bahnhof aussetzen würde?

    Die Reiseveranstalter sollten auch lernen, ihre Kunden nicht als Frachtgut zu betrachten, dass hin- und hergeschubst werden kann. Derartige Klauseln in AGB wie diese Änderungsvorbehalte sind m.E. nur in sehr engem Rahmen haltbar.

    Kuriosum am Rande: Die Flüge, die ich benutzt habe, sind normalerweise Linienflüge. Die Flüge jedoch, die mir bei Buchung inkl. Flugnummer genannt wurden, stehen gar nicht im Flugplan des Frachtführers! Gestatten, dass ich mich da irgendwann verar... fühle?

  • HC-Mitglied72531
    Dabei seit: 1133654400000
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    geschrieben 1308509386000

    @gastwirt sagte:

    Nein, eine Krankheit ist kein Vorteil!!! Aber man sollte auch nicht glauben, das einem deshalb solche ZUSTEHEN! Nochmal, es gibt Alternativen.

    Im übrigen gibt es einen zusätzlichen Steuerfreibetrag, den könnte man ja dazu einsetzten, das zu buchen, was man braucht. In meinem Fall z.B. sind es 720€.

     Nein Gastwirt. Es sind keine Vorteile, die einem Behinderten zugestanden werden. Es sind NACHTEILSAUSGLEICHE. Schau mal in die Veröffentlichungen der Integrationsämter dazu.

    Weißt Du, wofür z.B. der Steuerfreibetrag bei mir mit draufgeht? Für Flüge zum Arzt in einer anderen Stadt, weil es in Berlin niemanden gibt, der mich betreuen kann. N. ist eine seltene Krankheit. Und rechne mal nach, was von Deinen EUR 720 unter dem Strich übrigbleiben. Das wird vom zu versteuernden Einkommen gerechnet und man bekommt natürlich - nur das keine Mißverständnisse entstehen - diese auch nicht ausgezahlt.

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