• bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1308510499000

    Zu Deinen wiederholten Hinweisen auf den Behinderten-Staus enthalte ich mich bewusst jeder Äusserung.

    Du hast die Möglichkeit für Deine Reisen die Flüge separat zu buchen, die gewünschte Linienflugverbindung wäre von Dir so auch buchbar gewesen.

    Ansonsten musst Du bei Pauschalreisen die AGB mit Hinweis auf mögliche Flugzeitänderungen akzeptieren, oder eine entsprechende Anpassung für Deine Belange vor Gericht, ggfls. durch mehrere Instanzen erkämpfen.

    Nicht nur diese besagten AGB sind für mich aus vielen Gründen genügend Motivation keine Pauschalreisen zu buchen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
    Beiträge: 10933
    gesperrt
    geschrieben 1308511223000

    @Jörg Das ich einen Steuerfreibetrag nicht ausbezahlt bekomme, weiß ich als Selbstständiger wohl auch...

    Wenn ich aber mit einer Pauschalreise nicht klarkomme, muß ich einfach etwas anderes passendes buchen. Nur darun gehts! Nicht andere tragen für mein Wohlbefinden die Verantwortung, nur ich selber!

    Wäre ich 2,20 groß und 170kg schwer, kann ich auch nicht in der cecil Men Fashion Abteilung auf mein Recht pochen, mir Klamotten zu verkaufen!

    Aber ist wohl eh zwecklos, Thema damit für mich durch.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1308514578000

    @JoergS

    Du hast Recht, Flugzeitenänderungen sind immer ärgerlich und oft mit einem gewissen Aufwand verbunden, aber leider inzwischen an der Tagesordnung.

    Wie wenig du jedoch meinen Hinweis zur Fürsorgepflicht verstanden hast, beweist das Beispiel "die Bahn setzt einen Behinderten am Bahnsteig aus". Mir liegt wahrlich nichts ferner, als ein Mangel an Empathie oder eine Missbilligung von Behindertenausweisen als Nachteilsausgleich, es muss allerdings auch Grenzen geben und die sind genau dann erreicht, wenn ein Reiseveranstalter nicht explizit ein Behinderten gerechtes Paket schnürt und sich die damit verbundenen Zusagen zur Sicherheit oder dem Komfort auch bezahlen lässt (gibt es!).

    Leider trägt ab dem Moment der Buchung zu bekannten (evtl. unkomfortabel veränderbaren) Bedingungen der Narkoleptiker dasselbe Risiko, wie jeder andere Reisende mit oder ohne Handicap. Das hat nicht im Mindesten damit zutun, dass ein Blinder keine Straße überqueren soll, sondern damit, dass man bei der Buchung eines Leistungsumfangs erwägen muss, inwieweit man zusätzlich Vorsorge zu treffen hat, und im Lichte der sattsam bekannten "variablen Abflugzeiten" ist das dann eben kein Pauschalangebot von der Stange!

    Ich habe auf Grund deiner Betroffenheit viel Verständnis für deine kraftvolle Interpretation und Darstellung verschiedener alltäglicher (wenngleich bedauerlicher!) Aufwendungen, aber zunächst diskutieren wir das an der vollkommen verkehrten Stelle (sagte ich schon), und sodann verschließt du die Augen vor der Tatsache, dass es hier um "Rechte" geht, die dem Reisenden aus einem vertraglichen Verhältnis entstehen. Diese sind dir an keiner Stelle zugesichert worden, auch wenn die Kiste 9x gut gelaufen ist, bindet das noch keinen Veranstalter daran, dich wegen deiner gesundheitlichen Problematik auf einen (mutmaßlich verfügbaren) späteren Abflug zu buchen, genauso wenig, wie ein Paraplegiker ein nicht ausdrücklich gebuchtes Behinderten gerechtes Zimmer beanspruchen kann.

    Abschließend möchte ich allerdings betonen, dass es ein Sinn für Kulanz geboten hätte, sich für dich etwas entgegenkommender zu zeigen. Schade, dass dem nicht so war, aber damit hat der Anbieter eben einen Kunden verloren!

    Zuallerletzt: Es hätte der ernsthaften Zuwendung zu deiner speziellen Problematik gedient, wenn du nur die spezifischen Kosten erwähnt hättest. Man kann sich z.B. auch von der Hotelrezeption zu jeder Zeit wecken lassen, auch wenn das in deinem Fall aufwändiger ist, ist das eine erwartbare Fürsorge seitens des Hoteliers!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied72531
    Dabei seit: 1133654400000
    Beiträge: 65
    geschrieben 1308604513000

    Guten Abend,

    es ist beruhigend, Dinge bei Recherchen zu finden, die recht interessant sind und vielleicht auch etwas weiterhelfen. Zwar muß ich es noch durcharbeiten, doch finde ich es so interessant, dass ich es hier mit zeigen möchte:

    ec.europa.eu/transport/air_portal/passenger_rights/doc/2006_1107_reg/2006_07_26_l_1107_de.pdf

    Es ist schön, dass sich die EU um die Behinderten kümmert.

    Grüße

    JS

  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
    Beiträge: 1161
    geschrieben 1308605495000

    Jörg,

    Du übersiehst dabei die Begriffsbestimmung auf Seite 3. Hier ist explizit von Personen 

    die Rede, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln eingeschränkt ist,  deren Zustand Unterstützung und Anpassung der Dienstleistungen des Flughafens und der Airline nötig macht.

    Eine EU-Verordnung ist ausserdem noch lange kein geltendes Gesetz, dazu müssen die einzelnen Staaten entsprechendes veranlassen.

  • HC-Mitglied72531
    Dabei seit: 1133654400000
    Beiträge: 65
    geschrieben 1308605805000

    Mir ging es im wesentlichen darum zu zeigen, dass sehr wohl Luftfahrtunternehmen  z.B. die Belange behinderter Menschen berücksichtigen müssen. Diese Richtlinie ist m.W. auch in der BRD geltendes Recht.

    Ich hatte hier so ein bißchen den Eindruck, dass man für diese Belange keinerlei Verständnis hat.

  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
    Beiträge: 1161
    geschrieben 1308606185000

    Verständnis sicher, aber man kann halt von einer Pauschalreise nicht alles erwarten. Und gerade wenn ich um meine Handicaps weiß, dann kann ich ja im vorhinein vieles dran tun, dass alles so gestaltet ist, wie ich es für mich brauche. Da kann ich nicht voraussetzen, dass meine Vertragspartner das alles berücksichtigen müssen, denn mancher Spezialservice oder manche Anforderung kostet halt auch mehr Geld und /oder Zeit.

    Und nur um einem Vorwurf vorzubeugen, ich hab auch einen GdB von 80.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1308607060000

    @JoergS

    Im Prinzip richtig und ganz ohne Frage gut und wichtig, dass es diese Bestimmungen gibt. Sofern du einen Beförderungsvertrag mit der Airline schließt, kannst du dich sicher auch darauf berufen.

    Allerdings verlangst du im aktuellen Vortrag eine Umbuchung vom Reiseveranstalter, und das ist nun mal ein ganz anderer Stiefel!

    Damit sind wir wieder am ursprünglichen Knackpunkt:

    Es mangelt nicht an Verständnis für deine (im Sinne aller irgendwie Betroffenen) Ansprüche, sondern du richtest sie irrtümlich an einen Vermittler, der dir nicht mehr verkauft hat, als eine Beförderung von A nach B, mit dem Leistungsträger Flug C, D oder auch E.

    Du bellst schlicht und ergreifend den falschen Busch an und das hat mit dem allgemeinen Verständnis für die besondere Situation nichts zutun, sondern mit deiner mangelnden Erkenntnis, dass es anders gemacht werden muss, um zu funktionieren!

    :disappointed:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • hugoonline
    Dabei seit: 1178150400000
    Beiträge: 472
    geschrieben 1308653602000

    @abholl sagte:

    Eine EU-Verordnung ist ausserdem noch lange kein geltendes Gesetz, dazu müssen die einzelnen Staaten entsprechendes veranlassen.

    @abholl

     

    Eine EU-VERORDNUNG ist geltendes Recht, steht auch über nationalem Recht.

    Deine Definition ist die einer EU-Richtlinie.

     

    Auch wenn der Inhalt der Verordnung mit dem speziellen Fall des JörgS nichts zu tun hat. Denn es wird darin weder von Reisezeiten, noch RV-AGB gesprochen.

  • HC-Mitglied72531
    Dabei seit: 1133654400000
    Beiträge: 65
    geschrieben 1308694026000

    Hallo, ich hoffe, Ihr habt diesen Beitrag eben gesehen:

    www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,xzdu53ymh92ssc4y~cm.asp

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!