Ich denke das kann man schnell beantworten - eine Pauschalreise besteht aus mind. 2 Komponenten und eine Nur-Hotel-Buchung ist nicht abgesichert. Daher auch kein Sicherungsschein.
Nur-Hotelbuchung bei Veranstalterinsolvenz
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geschrieben 1713945504154
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geschrieben 1713946289776 , zuletzt editiert von Kourion
Wie schon von NeckarSchwabe geschrieben.
Bei Nur-Hotelbuchungen achte ich darauf, dass keine Anzahlung zu leisten ist, die Zahlung erst im Hotel erfolgt. Und natürlich Flex-Buchungen, wenn auf längere Sicht geplant.
Das sind dann zwar nicht die preisgünstigsten Angebote, aber für mich die sichersten für den Fall der Fälle. Und damit bin ich bisher immer gut gefahren.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1713946964152
Es gibt Veranstalter die eine reine Hotelbuchung mit einer preiswerten Serviceleistung kombinieren und den Sicherungsschein ausstellen.
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geschrieben 1713947073416
Dass Einzelleistungen nicht unter Pauschalreiserecht fallen ist mir schon klar.
Dennoch fällt ja bei den Veranstalterbuchungen eine Anzahlung an. Hier ist ja die Logik, dass gerade aus diesem Grund die Zahlung abgesichert werden muss. Demzufolge sollte dies ja eben auch für Hotelbuchungen gelten.
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geschrieben 1713947493892 , zuletzt editiert von Kourion
Es fallen auch oft Anzahlungen bei Buchung über Hotelportale an und auch schon mal bei Buchungen direkt beim Hotel (hiermit habe ich weniger Erfahrung).
Du kannst dem aus dem Weg gehen, wenn du vorgehst, wie ich oben geschrieben habe.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1713948444061 , zuletzt editiert von NeckarSchwabe
Am Besten ist es direkt beim Hotel oder über eines der einschlägigen Portale mit der Option der kurzfristigen Stornierung zu buchen. Zu was brauche ich einen Veranstalter um ein Zimmer zu buchen? Erschließt sich nicht. Und bezahlt wird nach erbrachter Leistung - so ist das üblich. Anzahlungen habe ich nie geleistet, evtl. Ansprüche waren (beidseitig) über die Kreditkarte abgesichert
@Vadder: Beispiel? Was für Zusatz-Gimmicks? Evtl. ein Transfer oder sowas?
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Dabei seit: 1092268800000Beiträge: 25378Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventurageschrieben 1713948511272 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
NeckarSchwabe hatte diese Frage schon korrekt beantwortet
Die Buchung von HotelOnly oder auch Acco --wie man das heute nennt ist und bleibt eine Einzelleistung- und die muss nicht abgesichert werden.
Anfangs hatten das viele VA freiwillig getan, das ist aber nicht mehr so. Mir fällt aus dem Stand zumindest kein VA ein, der das noch tut.
Selbst wenn es dennoch einer noch so macht, dann ist und bleibt das freiwillig.
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geschrieben 1713949406371 , zuletzt editiert von vonschmeling
Korrekt. Das gilt für alle einzelnen Reiseleistungen, für diese gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zur Kundengeldabsicherung.
Allerdings verweise ich auf das eingangs dieses Threads von mir erwähnte BGH Urteil. Ob eine Absicherung der Hotelbuchung gewährleistet sein muss ist im Einzelfall zu prüfen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1713949695775 , zuletzt editiert von Kourion
Kreditkarte... stimmt, habe ich vergessen zu schreiben. Die KK Nummer wird fast immer bei der Anmeldung verlangt, wenn > s.o. Postings. (Ich musste aber bisher nicht zwingend mit der KK dann auch die Rechnung im Hotel begleichen).
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1713949790320
Hier nochmal der Link, konnte meine Beitrag nicht mehr editieren ...
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