• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1460833575000

    Aus aktuellem Anlass will hier ein Update für Insolvenzopfer posten hinsichtlich der Verfahrensweise bei Nur-Hotel Buchungen.

    Die gute Nachricht:

    Gem. Urteil der Xten Kammer des BGH vom 20.5.2014 sind auch über Veranstalter gebuchte Nur-Hotel Buchungen im Falle der Insolvenz desselben abzusichern.

    Der überwiegende Teil der Kunden hat also Anspruch auf die Erstattung seiner Zahlungen durch den Versicherer, ein Sicherungsschein muss ausgegeben werden.

    Ausgenommen sind lediglich Abschlüsse über reine Vermittler, bei welchen erkennbar direkt mit dem Hotel ein Vertrag zustandekommt.

    Damit wurde begrüßenswerter Weise die vorletzte Lücke in Sachen Kundengeldabsicherung bei sog. Pauschalreisen geschlossen.

    Tenor: Eine Pauschalreise muss nicht zwingend aus mehreren Bestandteilen zusammengefügt sein um gem. §§ 651 BGB als solche betrachtet zu werden; es genügt hingegen auch eine reine Hotelbuchung, die erkennbar als Veranstalterleistung erworben wurde.

    Immernoch außen vor bei der Absicherung im Falle der Insolvenz sind Nur-Flugbuchungen über einen Veranstalter. Hier muss man nach wie vor eigenmächtig vorsorgen, analog zu allen anderen Flugbuchungen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
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    geschrieben 1460837695000

    Heißt das, eine reine Hotelbuchung über z.B. TUI, TOC, MWR ist abgesichert?

    Angehängt an die Buchungen ist immer ein Sicherungsschein, aber

    es steht eben Pauschalreise dabei.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1460838679000

    Bedingtes Ja zu "hängt was dran" - hab ich leider nur schüttere persönliche Erfahrungen was so dranhängt und kann besser aus rein rechtlicher Sicht abliefern:

    In diesem Fall ist das jedoch eher mühelos zusammenzubringen da gem. der Entscheidung der Begriff Pauschalreise per se quasi erweitert wurde.

    Hier noch eine Hilfe zur Auslegung:

    Der BGH hat in seiner aktuellen Entscheidung klar gestellt, dass Hotelbuchungen beim Veranstalter auch unter das Reisevertragsrecht fallen. Seit 30 Jahren hatte der BGH diese Analogie allein für Ferienunterkünfte eines Reiseveranstalters klar ausgesprochen. Für Nur-Hotelleistungen hatten bisher nur untere Instanzen diese Analogie bejaht.In der aktuellen Entscheidung hat der BGH jetzt wie selbstverständlich betont, dass alle Vorschriften der §§ 651a bis m BGB analog, also über den Gesetzeswortlaut hinaus, auf die Buchung einer bloßen Hotelunterkunft als Leistung eines Reiseveranstalters anzuwenden sind. Eine solche Eigenleistung des Veranstalters ist immer dann anzunehmen, wenn der Hotelier nicht deutlich als Anbieter herausgestellt wird.

    (Quelle:fvw / Prof. Führich)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
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    geschrieben 1460841571000

    Gut zu wissen, auch wenn ich hoffentlich nie Gebrauch davon machen muß.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1460843279000

    Dachte ich mir auch, ich hatte den Eindruck, dass die Betroffenen hinsichtlich ihrer Einredeoptionen in dieser Sache noch ein bisschen Information vertragen können ...

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HR-Golfer
    Dabei seit: 1442102400000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1470230966000

    vonschmeling:

    Aus aktuellem Anlass will hier ein Update für Insolvenzopfer posten hinsichtlich der Verfahrensweise bei Nur-Hotel Buchungen.

    Die gute Nachricht:

    Gem. Urteil der Xten Kammer des BGH vom 20.5.2014 sind auch über Veranstalter gebuchte Nur-Hotel Buchungen im Falle der Insolvenz desselben abzusichern.

    Der überwiegende Teil der Kunden hat also Anspruch auf die Erstattung seiner Zahlungen durch den Versicherer, ein Sicherungsschein muss ausgegeben werden.

    Ausgenommen sind lediglich Abschlüsse über reine Vermittler, bei welchen erkennbar direkt mit dem Hotel ein Vertrag zustandekommt.

    Damit wurde begrüßenswerter Weise die vorletzte Lücke in Sachen Kundengeldabsicherung bei sog. Pauschalreisen geschlossen.

    Tenor: Eine Pauschalreise muss nicht zwingend aus mehreren Bestandteilen zusammengefügt sein um gem. §§ 651 BGB als solche betrachtet zu werden; es genügt hingegen auch eine reine Hotelbuchung, die erkennbar als Veranstalterleistung erworben wurde.

    Immernoch außen vor bei der Absicherung im Falle der Insolvenz sind Nur-Flugbuchungen über einen Veranstalter. Hier muss man nach wie vor eigenmächtig vorsorgen, analog zu allen anderen Flugbuchungen.

    Hallo Herr von Schmeling!

    Hallo, wie sieht es denn mit einer Hotelbuchung (für Dez. 2016) aus, wenn wie in meinem Fall der Vermittler "lowcostholidays" (hoteling.com) auf Mallorca sitzt? Bei Hotel ist noch keine Zahlung eingegangen.

    Danke & Gruss

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
    Beiträge: 9134
    geschrieben 1470236987000

    Hallo HR-Golfer,

    willkommen im HC-Forum. :D

    Klick mal hier, dort im Thread "lowcostholidays" findest Du in den Beiträgen ab 18.07.16 die gewünschten Infos.

    Bitte, weitere Fragen direkt im verlinkten Thread stellen. ;)

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1470237520000

    Herr von Schmeling, seines Zeichens als "Tiefschlagweltmeister" bezeichnet,

    weilt leider schon lange nicht mehr unter uns.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1470263304000

    HR-Golfer:

    Hallo, wie sieht es denn mit einer Hotelbuchung (für Dez. 2016) aus, wenn wie in meinem Fall der Vermittler "lowcostholidays" (hoteling.com) auf Mallorca sitzt? Bei Hotel ist noch keine Zahlung eingegangen.

    Danke & Gruss

    Nochmal:

    Für die Anforderungen an eine Kundengeldabsicherung ist nicht maßgeblich, wo das Unternehmen seinen Sitz hat.

    Maßgeblich ist die Rolle des Buchungsempfängers - war er nur Vermittler oder trat er gegenüber dem Kunden erkennbar als Veranstalter der betreffenden Buchung in Erscheinung.

    Hier geht´s um einen Teilbereich der Einzelbuchung - fraenni hat netterweise auf den entsprechenden Thread verwiesen.

    Ein - durchaus sympathisches! - Geplänkel und damit ein immer mühseliger werdender Zugriff auf die spezifischen Infos ist abträglich.

    Zur Falldiskussion stehen bereits Threads zur Verfügung - das sollte soweit reichen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Caipi755
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    Beiträge: 2
    geschrieben 1471000134000

    Hallo,

    hat jemand von Euch bei SunTrips in den letzten Tagen/ Wochen Urlaub gebucht? SunTrips hat Insolvenz gemeldet. Ich suche Urlauber, die davon betroffen sind um sich vielleicht gegenseitig Tipps und Ratschläge zu geben, wie IHR damit umgeht bzw. umgegangen seid.

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