• madonnafan
    Dabei seit: 1243555200000
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    geschrieben 1246457115000

    Hallo Cashcley,

    ich hatte das so verstanden, daß es unzumutbar war, ein Zimmer ohne sep. Schlafzimmer mit Kindern zu bekommen. Aber die Zumutbarkeit ohne Pool würde ich hier nicht wirklich in Frage stellen... würde bestimmt Auslegungssache vom Richter sein.

    Außerdem gibt Dir niemand eine Garantie, daß die Urteile in unserem Fall auch passen. Und ein Rechtsanwalt sagt auch, er würde es auf einen Prozeß ankommen lassen. Aber geht man dieses zusätzliche Risiko ein. Geht die Rechtschutz das Risiko ein? Diese Fragen sind hier leider noch nicht beantwortet. Ich war anfangs auch so Wutgeladen, aber mitlerweile sehe ich auch von einer Klage ab. Jeder rät Dir dazu, außer die Anwälte... Wem schenkt man das Glauben?

    Viel Glück!

    Grüße

    Steph

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1246459869000

    Vor allem ist ein Urteil eines Amtsgerichts nicht grundsätzlich bindend für andere Gerichte. Von den verschiedenen Grundlagen der Klage mal ganz abgesehen.

    Ohne Rechtsschutz und dessen Deckungszusage würde ich in solchen Fällen, allerdings sehr vehement, einen Vergleich mit dem Reiseveranstalter suchen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1246462230000

    Das mit dem einen Amtsgerichts-Urteil ist schon richtig. Wenn das allerdings am Sitz des betroffenen Reiseveranstalters gegen diesen erwirkt wurde - und Bad Homburg spricht da ja nicht unbedingt dagegen - sind die Karten ja eher für den Reisekunden gut gemischt.

    Natürlich auch kein Freibrief, je nachdem wie die Sachlage ist. 

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1246462843000

    Zu 100% Recht habe ich in Bad Homburg gegen TC auch schon bekommen, das LG Frankfurt hat dann einen Vergleich auf 50% vorgeschlagen.

    Kein Rechtsschutz, also auch 50% der Kosten. Tolle Rechnung!

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  • privacy
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    geschrieben 1246463245000

    Ja Bernhard, so ist das leider manchmal. Darum kann man ja auch davon ausgehen, daß der RV bei dem hier zitierten Urteil aus 2001 sicherlich weiterprozessiert hätte, so er denn eine Chance gesehen hätte.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1246464081000

    Möglich, allerdings ging es bei uns auch um einen höheren Streitwert.

    Das ist auch so eine Crux, ein Rechtsanwalt setzt den gerne sehr hoch fest denn klar, danach richten sich seine Gebühren und er gewinnt auf jeden Fall.

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  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1246467376000

    Ja Bernhard, sie sähen nicht, sie ernten nicht, aber der liebe Gott ernährt sie trotzdem. Und das nicht so schlecht. Im Gegensatz zu z.B. Amerika trägt dieser Berufsstand in Deutschland keinerlei Risiko, da sie durch ihre Gebührenordnung geschütz sind.

    Erst seit einiger Zeit dürfen sie auch andere Vereinbarungen treffen. Z.B. wenn es wie bei Herrn Zumwinkel um eine Millionenforderung geht !! Für einen Streitwert von € 300.-- wird das Rennpferd nicht gesattelt, da muss es der alte Kleppergaul tun.

    Gruss Gabriela

  • bernhard707
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    geschrieben 1246468079000

    Gabriela, Du verblüffst mich. Ich stelle schon innerhalb kürzester Zeit die zweite Übereinstimmung fest, RE: Smileys gestern.

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  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1246472613000

    Na ja, dann darf ich vielleicht feststellen: du bewegst dich in die richtige Richtung ? Oder sehe ich das falsch ?

    Gruss Gabriela

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1246473310000

    Ebenso OT

    Nö, denn in Deinem Sinne andere Anschieben auf Klagen gegen RV sehe ich nach wie vor als bedenklich. So gesehen "never ever!".

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