Bernhard707: gehe ich recht in der Annahme das du eventuell mit der ominösen userin mich meinst ?
Na dann: in diesem thread wird einiges Vernünftiges, aber auch ziemlich viel wenig Hilfreiches gesagt.
Die Rechtslage ist eindeutig: kündigt der RV aus welchen Gründen auch immer ( Ausnahme Erdbebenfolgen, Epidemien, Kriegsrisiken u.ä. ) den Reisevertrag aus anderen als den genannten Gründen ist er schdensersatzpflichtig. Ich wiederhole meine Ausführungen aus anderen threads: es wurde ein bestimmtes Hotel gebucht, aus individuell verschiedenen Gründen. Hier war es der private pool, könnte aber auch genau so eine romantische Erinnerung sein, oder sonst was. Spielt keine Rolle.
Nächster Fakt: Alternativen des RV braucht man nicht anzunehmen. Man kann die Reise kostenlos stornieren ( wird ja auch immer angeboten ) und dann ist man völlig frei in seinen Entscheidungen.
Man muss nur eine Schadensersatzforderung an den RV erheben, die ( bis zu ) 50% von den Gerichten akzeptiert wird. Das ist der Schaden, warum ich nicht das bekomme, was mir der RV vertraglich zugesichert hat. Und das muss leider in der Regel prozessual eingefordert werden, aber meistens knicken die RV vorher ein. Warum ist das so ? Die Masse der Urlauber wird geschockt von den AGB der RV, obwohl die juristisch nicht abgesichert sind. Es ist die Angst der Urlauber vor juristischen Auseinandersetzungen mit den RV, und genau das ist der Grund, warum die so dicke Backen machen.
privacy hat schon am 14.06. einen Beitrag dazu geschrieben. Dem ist nichts hinzu zu fügen. Wenn mir so was passieren würde, gäb es von mir folgende Reaktion:
1.) ich nehme das Angebot der kostenlosen Stornierung an und erwarte die Rückzahlung aller geleisteten Zahlungen
2.) ich akzeptiere u.U. unter Vorbehalt das ( teurere ) Alternativangebot und werde spätere Ersatzansprüche einfordern, zumindest aber den Mehrpreis und ggfl. Dinge, die qualitativ schlechter waren als ursprünglich gebucht ( Achtung: beweispflichtig !! )
3.) ich nehme ein anderes Angebot war, weil ich wg. der Kürze der Zeit keine Alternativen hatte, und werde die Mehrkosten spezifizieren.
Aber ich werde immer darauf achten, dass meine Forderungen nach 1 und 2 nicht mehr als 50% des ursprünglichen Reisebetrages ausmachen. Das ist der Betrag, an dem die RV nicht rütteln können.
Ich wünsche mir mehr Mut von den Betroffenen.
Gruss Gabriela