• montroig
    Dabei seit: 1147737600000
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    geschrieben 1337020230000

    Hallo!

    Ich war am Wochenende für 2 Nächte in London. Das Hotel, ein 4-Sterne-Novotel, hatte ich etwa 5 Wochen zuvor über "ab-in-den-Urlaub" zu einem sehr günstigen Preis (236 € für 3 Personen inkl Frühstück) gebucht und auch eine Bestätigung und einen Voucher erhalten. Vor Ort erfuhr ich dann vom Hotel, daß keine Reservierung vorliegt, die auf dem Voucher angegebene Telefonnummer existierte nicht. Ich habe dann die generelle Hotline des Online-Portals angerufen und erfahren, daß ein Fehler unterlaufen sei und der Veranstalter mir ein Hotel in Rom mit einem komplett anderen Namen gebucht hatte. Dieses wurde dann storniert, um ein Zimmer in London hätte ich mich jetzt selbst zu kümmern und ich bekäme lediglich meinen bereits bezahlten Reisepreis zurück. Das Londonder Hotel hatte zum Glück noch genau ein Zimmer frei, welches wir für 347,-€ ohne Frühstück buchen konnten.

    Laut "Ab-in-den-Urlaub" habe ich kein Anrecht auf die Erstattung der Differenz, und auch nicht auf Kulanzerstattung der Telefonkosten, immerhin habe ich mehr als 10 Minuten in der Warteschleife gehangen.

    Hat jemand evtl. ERfahrung mit einem ähnlichen Fall? Habe ich eine Chance, zumindest auf Erstattung der Differenz? Immerhin habe ich eine Reservierungsbestätigung mit dem Londonder Hotel! Und hätte ich mir ein anderes, günstigeres Hotel suchen müssen? Das sagte mir nämlich die Dame an der Hotline.

    Danke schon mal!

    Viele Grüße

    Mareike

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1337021838000

    Hi,

    ich würde mich an deiner Stelle an der Veranstalter wenden, da du mit diesem einen Vertrag hast - und nicht mit dem Vermittler ab-in-den-Urlaub.

    Denn beim Veranstalter scheint der Fehler ja zu liegen. Du schreibst oben:

    "daß ein Fehler unterlaufen sei und der Veranstalter mir ein Hotel in Rom mit einem komplett anderen Namen gebucht hatte"

    Darf ich fragen, um welchen RV es sich handelt ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1337023153000

    Sieht fuer mich so aus als wenn ein gueltiger Vertrag zustande gekommen ist. Damit ist der Vetragspartner verpflichtet diesen, so wie vereinbart, zu erfuellen. Wenn er dies nicht macht ist er zu Schadenersatz verpflichtet.

    Im richtigen Leben ist es zwar nicht ganz so einfach und es gibt noch ein paar "wenn und aber", das Grundprinzip ist aber so wie oben beschrieben.

    Deshalb, wie bereits gepostet, klaeren wer Veranstalter ist und diesen dann hoeflich, aber bestimmt anschreiben. Telefongespraech bringt rein gar nichts ausser unnoetige Kosten.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1337025503000

    Ich stimme @mkfpa in Gänze zu, sofern davon ausgegangen wird, dass der Voucher für das gewünschte Hotel ausgestellt war und nicht etwa für das in Rom!? 

    Damit - und mit der Buchungsbestätigung/ Rechnung hast du sodann einen Vertrag für die Leistung X abgeschlossen und musst dich nicht mit einer Leistung Y abspeisen lassen.

    Selbstverständlich sind deine Auslagen zu übernehmen, zumal - wenn ich das richtig verstanden habe? - der Schwindel erst VOR ORT aufflog.

    Die Kosten sind zu beziffern und dem Veranstalter schriftlich zu übermitteln, unbedingt mit bestätigter Zustellung, da es Fristen einzuhalten gilt.

    Etwas derartiges habe ich übrigens noch nie gehört, insbesondere die Behauptung, mit einer einseitigen Stornierung des falsch gebuchten Hotels sei alles erledigt, erscheint mir völlig bizarr ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1337027334000

    Ich schließe mich meinen Vorrednern an ... schon wirklich etwas bizarr ...

    Überprüfe bitte nochmal deine Buchungsbestätigung und deinen Voucher ... wenn daraus nichts hervorgeht, was bereits auf den Fehler hindeuten könnte, dann ist die Lage wirklich eindeutig und der Veranstalter muss für den Schaden (Deine Mehrkosten) haften.

    Ich würde die tatsächlichen Auslagen plus 30 % Aufschlag für den ganzen Ärger fordern (Einschreiben/Rückschein beim Veranstalter, nicht beim Vermittler!) ... und dann mal schauen, was passiert ... bitte die Antwort hier posten, da bin ich (und andere sicher auch) wirklich neugierig ....

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • montroig
    Dabei seit: 1147737600000
    Beiträge: 46
    geschrieben 1337027872000

    Hallo,

    erstmal danke für die Antworten! Wer genau Veranstalter ist, weiß ich nicht so genau. Telefoniert hatte ich nach der Hotline von "Ab-in-den-Urlaub" mit einer Dame von "Hotelreservierung.de" Nach der Buchung habe ich einen Voucher mit dem Logo des Vermittlers "Ab-in-den-Urlaub" bekommen, auf dem unten angegeben war, die Bezahlung erfolge über JacTravel, auf der Bestätigung/REchnung steht oben "Hotelreservierung.de" mit den Adressangaben Unister GmbH in Leipzig. Ich hatte zum ersten Mal über das Portal gebucht und fand das sowieso schon alles sehr konfus.

    Übrigens steht auf all meinen Unterlagen eindeutig LONDON und auch das Novotel & Adresse in London, ansonsten wäre es mir ja vorher aufgefallen. Bei solchen Sachen bin ich immer sehr penibel, und habe soetwas auch noch nie erlebt......

    Ich hatte vor, morgen nochmals dort anzurufen und wenn das nichts bringt, direkt einen Beschwerdebrief aufzusetzen. Ich hoffe, es hat Erfolg...

    Viele Grüße,

    Mareike

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1337030440000

    @montroiq

    Wie schon meine Vorredner rate ich dir von weiterer fernmündlicher Intervention ab.

    Das führt zu nichts und ggf. quasselst du dich um Kopf und Kragen!

    Vielmehr solltest du in einem schlichten Text ohne Details (nur Angabe der Buchungsnummer im Bezug) "wegen Nichterfüllung vertraglich zugesicherter Leistungen" einen Betrag (möglichst mit Belegen) X beanspruchen.

    Guter Vorschlag von Sunshine, allerdings würde ich nicht die Zusatzkosten +30%, sondern 25% der Hotelkosten (lt. Buchungsbestätigung) zusätzlich verlangen, denn de facto stand die Unterkunft "nicht wie gebucht zur Verfügung".

    Du kannst allerdings immerhin den Vermittler anrufen und Firmierung und Adresse des Veranstalters einfordern, falls da Klärungsbedarf besteht.

    Sieh uns bitte nach, dass wir wegen der Bestätigung insistiert haben, aber man hat schon "Pferde kotzen sehen"!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • montroig
    Dabei seit: 1147737600000
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    geschrieben 1337032716000

    Hi,

    ich nochmal......also inzwischen bin ich etwas verwirrt, wieviel ich denn nun fordern soll. Zur Fristwahrung wollte ich morgen das Einschreiben mit einer Antwortfrist von 2 Wochen versenden, um danach noch die Möglichkeit zu haben, einen Anwalt einzuschalten. (Hatte etwas von 4-Wochen-Frist insgesamt gelesen)

    Definitiv habe ich 111,-€ Mehrkosten beim Hotel gehabt. Die Handykosten erfahre ich laut meinem Handyanbieter erst mit der Juni-Rechnung (konnte man da früher nicht laufend einsehen...?!?) , daher kann ich nur schätzen. 24 Minuten, die innerhalb Deutschlands 0,42 € / Min. gekostet hätten. Vielleicht einfach das Doppelte??? Zusätzlich hatten wir ja kein Frühstück...

    Wirklich nachweisen kann ich im Moment aber nur die Hotelrechnung...

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1337034800000

    Ich habe gerade mal auf den Internetseiten der Novotel Hotels in London nachgesehen. Ein Fruehstueck fuer 2 Personen kostet ca. Euro 25.- Den Betrag wuerde ich ansetzen und dazu noch Pauschal Euro 25.- fuer Kommunikationskosten.

    Etwas OR @vonschmeling

    Also mich hat eine nette Dame am Ticketschalter sogar schon mal ins falsche Land geschickt.

    Vorm Check-in nach Mexiko noch, fuer den Rueckflug, einen Stopover in der DomRep dazu gebucht. Dummerweise hat sie den Stopover aber in Puerto Rico gebucht. Ist mir nur durch Zufall in Mexiko, beim aendern des Flugtermins, aufgefallen.

    Ich muss heute noch grinsen wenn ich mir vorstelle wie ich den armen Taxifahrer zusammengefaltet haette weil er sich weigert mich in mein Hotel zu fahren.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1337034968000

    Aufpreis für Übernachtung (111€?)

    Auslagen für Telefonate

    (Check die Kosten deines Providers für Telefonate ex GB und gib den ungefähren Betrag an (25min))

    + € 57,20 (20% aus Buchungspreis) als Reisepreisminderung

    + evtl. Kosten Frühstück/ pro Tag (Basis Aufpreis Hotel)

    = Summe Forderungen

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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