Hallöchen!
Es gibt inzwischen Neuigkeiten. Nachdem die Unister weder auf mein Schreiben, noch auf das erste Anwaltschreiben reagiert hat, kam dann auf die zweite Fristsetzung des Anwalts doch mal eine mail von denen....zuerst wollten sie mir lediglich die Stornokosten (was ja wohl selbstverständlich sein sollte!!!) und die Differenz der Hotelbuchung erstatten, hätten angeblich aber keine Hotelrechnung von mir. (Sowohl ich als auch der Anwalt hatten sie denen geschickt......) Telefonkosten wollten sie nicht erstatten, da nach deren Ansicht das Hotel hätte anrufen können..... haha.....das Hotel HAT versucht, anzurufen, nämlich die einzige Kontaktnummer, die auf dem Voucher stand....und genau diese war leider leider aus dem Ausland nicht erreichbar!!!! Daraufhin bat der gute Mann an der Rezeption uns, doch selbst mal irgendwie Kontakt aufzunehmen, woraufhin wir dann ja die Ab-in-den-Urlaub-Hotline von der Homepage wählten. Mit Portokosten-Erstattung waren sie auch nicht einverstanden, schließlich hätte ich per mail oder Fax Kontakt aufnehmen können. Da könnte ich schon wieder lachen - nicht mal auf das Einschreiben haben sie reagiert....zur Fristwahrung wäre das ja mal ganz heiter gewesen mit ner e-mail.... Naja..... wieder Brief vom Anwalt mit denselben Forderungen wie zuvor, darauf dann erstaunlich schnell wieder eine mail von Unister, sie würden dann die Stornokosten, die Hoteldifferenz, und pauschal 15,- € Porto und Telefon erstatten. Insgesamt 240,-€. Da die Telefonkosten wieder Erwarten sehr gering waren, käme ich so genau plus/minus Null aus der Nummer raus. Reisepreisminderung wollen sie nicht erstatten. "Entgangene Urlaubsfreuden" seien laut § 651f Abs.2 BGB nicht erstattungsfähig. Da ich so langsam eh die Nase voll habe, bat ich meinen Anwalt, das Angebot anzunehmen....jetzt kommt es noch darauf an, ob die Gegenseite auch die Anwaltrechnung zahlt, sonst gehts weiter.......
Viele Grüße,
Mareike