• Micha_auf_Reise
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    geschrieben 1700169662661

    Hallo zusammen,

    Anfang der Woche wurde meine zweiwöchige Pauschalreise von ETI (von Stuttgart am Samstag auf Frankfurt am Sonntag) verlegt.

    Durch die weitere Anreise entstehen mir Mehrkosten. Durch die Landung abends mit Grundschulkindern wäre der Schulbesuch am Montag auch wacklig. Mich ärgert auch zur "Premium Zeit" am Samstag in Wohnortnähe gebucht und bezahlt zu haben und einen Flug zur unschönen Zeit weiter weg zu bekommen. Das war bei Buchung damals weitaus billiger .....

    Welche Rechte habe ich hier als Bucher einer Pauschalreise?

    Andere Zeiten und Gesellschaften müssen ja zu "normalen" Flugzeiten akzeptiert werden, aber ein paar 100km mehr und Gefährdung der Schulpflicht finde ich unschön.

    Natürlich habe ich vor langem gebucht und einen attraktiven Frühbucherrrabatt, Storno fällt somit aus.

    Stehen mir die Mehrkosten für Sprit und Parken zu? Sicherlich ja.

    Fraglich ist: Steht mir eine Reisepreisminderung zu?

    Mich würden eure Erfahrungen - besonders Klagenfälle - interessieren. ETI stellt sich zumal tot und antwortet einfach nicht.

    Lieben Dank

    Hier auch noch ganz konkret:

    Gebucht:

    STR - HRG NE 6395 Y 23.03.24 19:05 00:20+1 20 OK

    HRG - STR NE 6394 Y 06.04.24 14:55 18:30 20 OK

    Umgebucht auf:

    FRA HRG 24.03.24  19:05 00:35+1 NE7493 Y 20 K OK FRAHR17M

    HRG FRA 07.04.24  14:30 18:05  NE7492 Y 20 K OK HRGFR17M

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1700170120744 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nicht unwesentlich ist für den Umfang deiner Ansprüche der Zeitpunkt der Ankündigung in Betracht des Abreisedatums.

    Liegt dieses mehr als 14 Tage voraus (i.e.) beschränken sich deine Möglichkeiten zur Einrede in etwa auf die Forderung eines Rücktritts vom Vertrag und Erstattung des Erlangten.

    Solltest du der Änderung zustimmen stehen ebenfalls keine Forderungen im Raum (Sprit- oder Parkkosten), da du damit ja willentlich einen neuen Vertrag mit neuen Parametern vereinbarst.

    Da ich nach bisherigem Vorbringen keinerlei Angriffspunkte für einen Streitfall (Klage???) erkennen kann müsstest du mal definieren was genau dir dahingehend vorschwebt?

    Dank des Nachtrags der Reisedaten - wie bevor.

    Selbstverständlich kommt nach Annahme der neue Bedingungen auch keine nachträgliche Reisepreisminderung in Betracht - zumindest nicht durch Heranziehen der gegenständlichen Parameter "Änderung Flughafen und Datum".

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Micha_auf_Reise
    Dabei seit: 1261526400000
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    geschrieben 1700173247243

    Vielen Dank für die sehr interessante Antwort.

    Ich würde gerne den rechtlichen Sachverhalt verstehen und diesen auch anderen Nutzern bei Pauschalreisen klar machen.

    Im Umkehrschluss würde die Antwort bedeuten:

    - Man bucht Freitag Abend 20:00 Uhr eine Pauschalreise, der Flug wird auf 08:00 Uhr vorverlegt. 

    Reist man alleine, verständlich. Reist man jedoch mit schulpflichtigen Kinder ist dies nicht mehr gesetzeskonform, also nur noch Storno?

    - Man bucht zum Flug ein günstiges, nicht stornierbares Parkticket, bei Verlegung des Fluges bleibt man auf den Kosten des Parktickets sitzen?

    - Man bucht einen Flug in Hamburg, dieser wird storniert und ein Flug in München vorgeschlagen. Man bleibt auf den gesamten Reisekosten sitzen?

    Wenn man das Angebot annimmt ja - das ist klar. Jedoch, was passiert wenn der Vorschlag nicht angenommen wird, weil dieser nicht zumutbar ist?

    Was ist zumutbar? Wieviel Tage verschoben und wie weit entfernt darf die angebotene Alternative sein?

    Das Angebot von ETI habe ich bis jetzt nicht angenommen sondern mich nur beschwert und eine zumutbare Alternative gefordert. Da herrscht jedoch Stillschweigen.

    Antworten von ETI kommen nur für Angebote zur Zuzahlung am gebuchten Tag und gebuchten Flughafen. 

    An alternativen Angeboten im Internet zum gebuchten Tag und gebuchten Flughafen seitens ETI mangelt es auch nicht - nur jetzt halt teurer - weil Zeit seit der Buchung vergangen ist.

    Das heißt doch man könnte als Veranstalter Charter-Flüge streichen (wenn man sich verkalkuliert hat) und könnte den Vertrag einseitig aufheben - wenn man z.B. eine Reise mit Kindern im Schulalter einfach auf Werktage außerhalb der Ferien legt und wäre somit nicht mehr an die Vertragserfüllung gebunden. 

    An sich ein tolles Geschäftsmodell für Fehlkalkulationen bei Pauschalreisen.

  • Kourion
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    geschrieben 1700205003182 , zuletzt editiert von Kourion

    @Micha_auf_Reisen

    In deinen letzten Ausführungen fehlt der Punkt, dass eure Reise erst in gut 4 Monaten statfindet. Denn....:

    @vonschmeling sagte:

    Nicht unwesentlich ist für den Umfang deiner Ansprüche der Zeitpunkt der Ankündigung in Betracht des Abreisedatums. Liegt dieses mehr als 14 Tage voraus (i.e.) beschränken sich deine Möglichkeiten...

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • NeckarSchwabe
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    geschrieben 1700205476931 , zuletzt editiert von NeckarSchwabe

    Du hast lediglich den Anspruch am gebuchten Tag von A nach B zu kommen und nach X Tagen wieder zurück, zwischendrin eine Unterkunft in der gebuchten Herberge mit den gebuchten Verpflegungsleistungen und ggfs. Transfers. Wenn man so risikobehaftet einen "Abendflug" bucht dass das Kind morgens noch in die Schule kann und sich auf Abflugzeiten verlässt - Pech gehabt. Wenn der Abflughafen von Hamburg nach München verlegt wird - take it or leave it. Ebenso wenn sich weitere elementare Dinge wie Reisetage oder Unterkunft ändern.

    Folge: Annahme des neuen Angebots - dann gilt das. Andernfalls kostenlose Stornierung und Neubuchung eines anderen Angebots. Sollte vorab etwas aufgewendet sein, z.B. eine Parkplatzbuchung, dafür ist der VA nicht verantwortlich.

    So schwer ist das doch nicht zu verstehen? Pauschalreisen sind relativ günstiger zu Individualreisen, obwohl sie mehr Absicherung bieten, sodass sie von einer effektiven Auslastung mit Kostenoptimierung leben (müssen). Wer mehr Verlässlichkeit haben möchte muss eben auch entsprechend tiefer in die Tasche greifen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1700213446045 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nicht zumutbar wäre beispielsweise eine Verlegung der Reisezeit auf den sehr späten Abend oder frühen Morgen mit erheblicher Beeinträchtigung der Nachtruhe. Aber auch dann gilt bei so langem Vorlauf: Take it or leave it.

    "Gesetzeskonform" als Terminus passt nicht. Ein wesentlicher Teil der Regelungen basiert auf der Spruchpraxis (z.B. der Xten Kammer des BGH), die AGB der RV berücksichtigen diese, konform mit den vertraglichen Bestimmungen würde daher passen.

    Nicht zumutbar ist ferner die Verlegung des Flughafens, selbst wenn die Alternative nicht weit entfernt liegt oder der Reisetage.

    Das alles ist jedoch für deine Causa nicht relevant, da dir pflichtgemäß eine kostenneutrale Möglichkeit vorgeschlagen wurde und du darüber hinaus keinerlei weitere Ansprüche hast. Die ganzen umgebenden Bedingungen wie Kind versäumt einen Schultag oder mein Parkplatz verfällt dürfen (rechtskonform!) dem Veranstalter herzlich wumpe sein, sie sind dein Bier.

    Fazit: Du kannst am gewünschten Tag eine teurere Reise buchen oder die neuen Bedingungen annehmen - das war´s dann aber auch.

    Deine Ausführungen zu sich verkalkulierenden Veranstaltern basieren auf irrtümlichen Annahmen zur Produktion der Reisen und zu den Vertragsbedingungen. Tatsächlich könnte der Veranstalter den Vertrag kündigen, weil ihm die Durchführung - aus welchen Gründen auch immer! - nicht mehr möglich ist. Was daran verwerflich sein soll erschließt sich mir nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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  • Jasm
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    geschrieben 1704787951202

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem was mir schlaflose Nächte bereitet. Am 29.12 habe ich mit einer anderen Familie zwei Buchungen in Form

    einer Pauschalreise im Internet getätigt. Diese Buchungen folgten innerhalb von ca 15 Minuten.

    Wir haben alle das gleiche, Zeit,Ortund Flüge.

    Wir haben Direktflüge über Köln gewählt. Die Buchungsbestätigung von weg.de folgte kurz danach. Es stand alles richtig drin.

    Ca 3 Stunden später in der Nacht folgte die Bestätigung/Rechnung von Alltours.

    Dann war das Theater perfekt, komplett andere Flüge mit massiven Zeitveränderungen, andere Airline und mit Zwischenlandung über

    Istanbul. Komplette zwei Urlaubstage weniger durch die Veränderung.

    Natürlich haben wir uns dann umgehend an weg.de und auch Alltours gewendet. Alltours besteht bis heute auf der Ansicht das denen die Flüge so übermittelt wurden. Weg.de wollte anfangs eine interne Prüfung machen, meldet sich aber seit Tagen nicht mehr, Alltours will 40Prozent Stornokosten und schreibt das man nichts ändern kann. Nun wollen sie eine Anzahlung die ich eigentlich nicht leisten will bei solchen Änderungen. Wie gesagt weg.de rührt sich gar nicht mehr. Da wir Reiseversicherungen haben, haben wir leider nicht zusätzlich nach Flextarifen oder so geschaut. Ich habe schon soviele Reisen gebucht, aber solche Veränderungen noch nie erlebt. Was sagt ihr dazu ?

  • Kourion
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    geschrieben 1704788792981 , zuletzt editiert von Kourion

    Hallo Jasm.

    Einen Screenshot von der Angebotsseite oder dem Buchungsformular habt ihr nicht, nehme ich an ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • HABERLING
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    geschrieben 1704788799668

    Hallo, gilt diese Änderung für beide Buchungen?

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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