• dorstiborsti
    Dabei seit: 1258329600000
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    geschrieben 1414089203000

    Hallo zusammen,

    Ich musste leider feststellen, dass viele Angaben im Katalog nicht der Realität entsprachen.

    1. Im Katalog war die Strandnähe von 150m angegeben. Leider musste ich feststellen, dass ich erst ca. 500m eine Hauptstrasse entlang gehen musste.

    2. Im Katalog war angepriesen worden, dass das Personal auch deutsch sprechen und verstehen kann. Leider verstand keiner, noch nicht mal die Dame an der Rezeption Deutsch geschweige denn konnten es sprechen.

    3. Laut Katalog, konnte man Erfrischungsgetränke und lokale Alkoholika 24 Stunden lang all inclusive  trinken. Leider endete das all inclusive schon um 23 Uhr, sodass man ab diesem Zeitpunkt für die Getränke zahlen musste.

    Jetzt zu meiner Frage. Sind das Gründe um eine Preisminderung des Reisepreises zu veranlassen, denn schließlich waren dass Kriterien die mich dazu veranlasst haben, dieses Hotel zu buchen.

    Schönen Gruß

    Dorstiborsti

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1414090105000

    Sehen wir mal von den mangelnden Sprachkenntnissen ab (das ist im Ausland nur eine Unannehmlichkeit) - ja, falsche Angaben zur Lage oder dem Verpflegungsangebot sind Minderungsgründe.

    Bekanntlich sind aber für eine erfolgversprechende Einrede gewisse Voraussetzungen zu beachten - ganz elementar die umgehende Beschwerde vor Ort (und zwar bei der Reiseleitung, nicht im Hotel), sowie das Verlangen auf Abhilfe. Sofern diese nicht geboten werden kann sollte man sich die Beschwerde vom RL bestätigen lassen. Das gilt mindestens für die unzutreffenden AI-Zeiten.

    Was die Lage betrifft: Auch hier wäre eine Beschwerde vor Ort hilfreich gewesen, ggf. hätte der Veranstalter Gelegenheit gehabt dir einen Umzug in ein dem Strand näher gelegenes Hotel anzubieten.

    Falls du diese Maßnahmen versäumt hast sieht es schlecht aus, ausgenommen du hast Zeugen, die deine Angaben bestätigen und nicht Mitreisende waren.

    Die Minderungshöhe entnimmst du am besten der Frankfurter Tabelle, wobei ich einer Reklamation ohne die genannte Vorbereitung wenig Aussicht auf Erfolg prophezeihe ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1414136489000

    Hinzu kommt, daß bei der Strandentfernung in nicht wenigen Fällen auch eine Angabe auf Basis der (im Katalog so nicht benannten) Luftlinie als statthaft gewertet wird.

    Verrätst Du uns, um welches Hotel und welchen Anbieter es sich handelt? Es wäre u.U. nicht uninteressant die Ausschreibung zu lesen.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • zeron161
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    geschrieben 1414168063000

    @Holginho

    Hinzu kommt, daß bei der Strandentfernung in nicht wenigen Fällen auch eine Angabe auf Basis der (im Katalog so nicht benannten) Luftlinie als statthaft gewertet wird.

     

    Wo doch jedem klar ist das 99% aller Urlauber mit einem Ultraleichtflieger bestückt sind- oder sich mit einem Deltasegler vom Dach des Hotels zum Strand stürzen :D

    ****Niveau ist keine Creme.****
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1414168756000

    Kleine "Anekdote":

    Es gab mal den lustigen Fall, daß tatsächlich jemand beabsichtigte zu klagen, weil:

    In der Ausschreibung stand: ca. 400 Meter

    Die Luftlinie rd. 100 Meter betrug

    Der Fußweg (gemessene) ca. 450 Meter

    ...der Weg mit dem Shuttle aber (weil eine andere Wegführung nicht möglich) knapp 1000 m

    Eine solch lange/weite Shuttle-Strecke ist natürlich völlig unzumutbar :laughing:

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1414170286000

    Ja, weil man Urlaub hat und jede verlorene Minute zählt :laughing:

    War auch mal in Teneriffe,

    Strand in 100 Metern.

    Da hätte ich mich den Abhang hinunterstürzen müssen.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1414170486000

    Kleines Quiz:

    Mit welcher Strand-Entfernung sollte/müßte wohl ein Hotel angegeben werden, welches unmittelbar am Rand einer 100 Meter hohen Klippe steht?

    ;)

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Fugimaxi
    Dabei seit: 1235520000000
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    geschrieben 1414170867000

    Flugzeit:ca 2 Minuten. ist doch klar.

    Gruß,Jürgen

    Männer haben auch Gefühle: Hunger zum Beispiel.
  • sealord
    Dabei seit: 1176854400000
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    geschrieben 1414180800000

    @vs

    Falls du diese Maßnahmen versäumt hast sieht es schlecht aus, ausgenommen du hast Zeugen, die deine Angaben bestätigen und nicht Mitreisende waren.

    Ja warum nicht Mitreisnde? Wen denn sonst? Ganz und gar fremde Personen, die dies gar nicht betrifft?  Ich denke, die sind schwer dazu zu animieren, oder nicht?

    Sealord
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1414182975000

    @sealord

    "Mitreisende" definiert in diesem Fall Personen, die zusammen mit dorstiborti die Reise angetreten haben und ihm auch schon vorher bekannt waren - also Familie, Freunde etc.

    Deren Aussagen werden ggf. nicht als objektiv betrachtet. 

    Falls die Reise nicht wahnsinnig teuer war ist diese Diskussion hier sowieso ziemlich müssig ...

    :?

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