@vs, sorry das hatte ich wohl missverstanden.
Nun, alles wieder im Lot und klar.
danke
LG
Ich bin sicher, dass eine Spezifikation nicht nur dir gedient hat ...
So eine Formulierung kann durchaus missverständlich sein.
..um zu @dorstiborst zurückzukommen..als Reisender hat man bei Reisemängeln eine sog. "Mitwirkungspflicht" d.h. ich muß dem RV auch die Möglichkeit geben den Mangel vor Ort abzustellen. Ich muß also wie @vs schon schrieb, den Mangel zeitnah beim Reiseleiter anzeigen und Abhilfe verlangen. Versäumt man das sieht es nachher schlecht aus..ich denke in Anbetracht der hier eher geringen Chance bzw. auch geringen evtl. Erstattung würde ich das als Erfahrung verbuchen und jut is...
Erstmal sage ich danke, dass ihr euch mit meinem Anliegen befasst habt. Zweitens habe ich natürlich die Reiseleitung über die Misstände informiert und ich Sie hat auch versucht mit dem Hotelmanager zu reden aber er ließ leider nichts dran machen.
Das Hotel heißt
http://www.holidaycheck.de/hotel-Reiseinformationen_smartline+Vela-hid_373201.html
Gruß Dorstiborsti
Hallo,
was ich jetzt lesen konnte war, dass in keiner der Katalogbeschreibungen ein 24h Allin versprochen wurde...nur bis 23 Uhr, 3 mal wurde die Entfernung zum Strand mit weniger als 500 Meter angegeben, ok 2 mal mit 150 Meter. Und wenn ich mir das bei Google Maps anschaue, stimmen jeweils beide Angaben...''direkt'' sinds 150 Meter,der Fussweg wird mit 500 Meter und Ach Gottchen 7 Minuten angegeben......
Von daher...aber ich lass mich von den Anderen da gerne etwas Besseren belehren.
Das ist so nicht ganz richtig, angegeben ist beispielsweise bei Öger:
All Inclusive:Frühstück, Mittag- und Abendessen in Buffetform, Snacks von 14.30 bis 15.30 Uhr, nachmittags Kaffee/Tee und Kuchen. Erfrischungsgetränke und lokale Alkoholika 24 Stunden lang.
und davon abweichend bei Neckermann:
All Inclusive: Buffets. Lokale alkoholische und alkoholfreie Getränke von 10.00 bis 23.00 Uhr. Nachmittags Snacks und Kaffee.
Für die Reise von @dorsti... gilt selbstverständlich nur die Beschreibung des Veranstalters bei dem er gebucht hat, auf erweiterte inkludierte Leistungen anderer Veranstalter besteht kein Anspruch.
Und ja, Angaben der Entfernung vom Strand gelten nach meinem Verständnis als Luftlinie.
Nein, als Entfernung wird nicht üblicherweise die Luftlinie angegeben, wobei sich derlei in Zeiten solcher Tools wie Google Earth allerdings ja leicht schon im Vorwege der Reise recherchieren lässt.
Und ja, es gelten bezüglich der AI Zeiten nur die des Veranstalters, bei dem die Reise gebucht wurde.
vonschmeling:
Sehen wir mal von den mangelnden Sprachkenntnissen ab (das ist im Ausland nur eine Unannehmlichkeit)
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Dazu mal eine Frage.
Es gibt durchaus Reisende, die die Hotelauswahl speziell danach treffen, ob unter anderem auch deutsch gesprochen wird. Nach entsprechender Angabe in der Katalogbeschreibung verlassen sie sich darauf und entscheiden sich genau deshalb für dieses Hotel. Ohne diese Angabe der deutschen Sprache hätten sie das Hotel nicht gebucht, weil sie eben keiner anderen Sprache mächtig sind.
Und dann ist es nur eine Unannehmlichkeit?
Bei Öger kann ich auch nur Allin bis 23 Uhr finden
Und auch nur eine deutschsprachige Reiseleitung vor Ort; wobei die dann auch das deutschsprachiges Personal vor Ort sein könnte
Im Netz steht bereits die Hotelbeschreibung für Sommer 2015.
Für dieses Jahr könnte sie eventuell geringfügig anders gelautet haben?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!