• Wonnie
    Dabei seit: 1181433600000
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    geschrieben 1403648516000

    Hallo zusammen!

    Wir hatten bislang noch NIE irgendwelche Probleme mit Flugreisen oder Urlaub generell. Heuer hat es uns dann gleich doppelt erwischt. Ich will hier nicht allzu viel erzählen davon, aber die Eckedaten wenigstens, damit die Fälle nachvollzogen werden können.

    A) Anreise: Wir sollten in Leipzig um 14.30 Uhr abfliegen nach Antalya. Um 14 Uhr gab es den ersten Hinweis, dass sich das Boarding wegen eines technischen Defekts verzögert. Gegen 16.30 Uhr stiegen wir dann erstmals ins Flugzeug ein. Der Kapitän informierte uns, dass der Fehler (wohl eine fehlerhafte Einzeige die Triebwerke betreffend) behoben wurde und wir in Kürze starten. Wenig später startete das Flugzeug, rollte wenige Meter und blieb dann wieder stehen. Weil die fehlerhafte Anzeige erneut auftrat, stiegen wir wieder aus und warteten im Gate erneut. Gegen 17.30 Uhr dann der zweite Versuch: Wir stiegen wieder ein. Erneut versicherte uns der Kapitän, dass das Problem nun "endgültig" behoben sei. Ein Stecker war locker, er wurde nun gereinigt und festgesteckt. Tatsächlich hob das Flugzeug wenig später ab. Seltsamerweise blieben aber die Monitore schwarz, niemand schnallte sich ab (auch nicht die Flugbegleiter). Nach einer halben Stunde Flugzeit informierte uns der Kapitän, dass das Problem in der Luft wieder aufgetreten ist und wir deshalb in Frankfurt landen, weil dort besser reagiert werden könne. Gesagt getan: um 19 Uhr setzten wir in Frankfurt auf. Dort standen wir bis 20 Uhr auf dem Rollfeld, ehe wir in Bussen zu einem Gate gefahren wurden. Im Gate schließlich der Schock: Das zuvor angekündigte Ersatzflugzeug käme erst um 22.30 Uhr und könne deshalb nicht mehr starten (Nachtflugverbot in FRA). Wir durften ohne Koffer im Hotel übernachten. Nachts, gegen 23.30 Uhr) erschien unser Flug erneut auf den Monitoren. Wir sollten um 8.30 Uhr morgens starten. Alle Gäste standen  um 6 Uhr auf, aber dann die Ernüchterung: Der Start verzögerte sich wieder, wir wurden auf 11.30 Uhr verschoben. Gegen 12 Uhr dann starteten wir allerdings wirklich, mit einer anderen Maschine. Insgesamt kamen wir 22 Stunden später als geplant und gebucht im Hotel in Belek an. Zu erwähnen ist vielleicht noch: Am Vortag bekamen wir zwischen 14 und 21 Uhr NICHTS zu essen oder zu trinken. Nach dem Einchecken im Hotel am Flughafen waren alle Mitarbeiter der Fluggesellschaft wie vom erdboden verschluckt. Wir informierten uns übers Internet oder die Monitore im Flughafen selbst. Zu keiner Zeit war jemand für uns ansprechbar.

    Wir nehmen an, dass in diesem Fall das Montrealer Abkommen greift und uns die 400 Eur pro Person für diese Verstätung zustehen.

    B) Abreise: Kaum zu glauben, aber wahr: Auf dem Nachhauseweg kam es noch dicker! Wir sollten um 11 Uhr fliegen und wurden um 8.30 Uhr am Hotel abgeholt. Um 9.15 Uhr kamen wir am Terminal an, dort allerdings der Schock: Tausende von Menschen in langen Schlangen schon vor dem Gebäude. Das kannten wir nicht, da wir bisher nie samstags zurückgeflogen sind aus Antalya. Als wir merkten, dass es "eng" wurde, sprach ich türkische Ordner an, welche die Menschen in die Schlangen lotsten, aber meine Bitte, uns nach drinnen zu bringen wurde nur mit Schulterzucken abgetan. Schließlich kamen wir um 10.20 Uhr am Check-In-Schalter an, aber dieser war bereits geschlossen. Man informierte uns lapidar, dass der Flieger voll sei (mit wem, wenn wir nicht drin sitzen??) und wir nicht mehr einchecken könnten, da auch die Email schon weg sei. Die Frau unseres Reiseveranstalters erschien wenig später und meinte, sie habe "versucht, alle fehlenden Passagiere nach drinnen zu bringen, aber uns habe sie eben nicht gefunden". Sie sei alleine, und da könne das schon mal vorkommen. Sie meinte weiterhin, dass ihre Chefin jetzt herumtelefoniert und versucht, uns in einer anderen Maschine nach Leipzig unterzubringen. Wenig später der Anruf der "Chefin": Diese meinte, wir seien SELBST SCHULD, weil wir RECHTZEITIG am Terminal waren. Deshalb müssen wir uns neue Flüge kaufen. Sie könne nichts für uns tun. SCHOCK!!!!!!! Uns blieb echt die Spucke weg. Wir haben zum GLÜCK den Zettel mit den Abholzeiten fotografiert, auch die Menschenmassen vor dem Terminal. Es stellte sich heraus, dass wir von allen Gästen dieses Veranstalters an dem Tag die wenigste Zeit zwischen Abholung und Abflug hatten, obwohl wir - was auch nachgewiesen werde kann - vormittags abflogen, wo von Antalya extrem viele Flieger starteten. Das muss der Veranstalter doch gewusst haben! Wir haben uns ja auch bemüht, hinein zu kommen, aber WIE soll das gehen, wenn alle Gänge verstopft sind und alle anderen auch schnell da rein wollen??? Wie auch immer: Wir kauften dann für 800 Eur Flüge nach Berlin, von dort ein taxi für 400 Eur, welches uns nach Leipzig brachte. Auch hier kamen wir mit einer Verspätung von 7 Stunden daheim an (aber wenigstens sind wir überhaupt angekommen!!!). Wir waren nicht die einzigen Familien, welchen es so ging. Mit uns flog eine weitere Familie nach Berlin und ein Mann, der nach Frankfurt wollte, musste nach Paderborn fliegen. Alles auf eigene Kosten. 

    So, das in Kurzform.;-)

    Wie sollen wir vorgehen? Wir haben einen Rechtsschutz, der auch Reiserecht abdeckt, mit einer Selbstbeteiligung von 100 Euro. Sollen wir beides dem Anwalt übergeben? Oder eventuell die HInreise gleich über flightright oder fairplane versuchen? 

    Hat jemand schon mal solche Erfahrungen gemacht und kann uns tipps geben, dass wir unser Geld wieder bekommen  und anständig entschädigt werden? Immerhin hatten wir beim Hinflug auch echt Angst, brauchten dann zwei Tage, um richtig am urlaubsort anzukommen und so weiter. Das war nicht das Gelbe vom Ei...

    Über einige Tipps eurerseits würden wir uns auf jeden Fall echt freuen. 

    Wonnie

  • soosi
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    geschrieben 1403649029000

    @Wonnie,

    mit welcher Airline seit Ihr denn geflogen ???

    Vaya con Dios y quiêreme como soy
  • Wonnie
    Dabei seit: 1181433600000
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    geschrieben 1403650782000

    Hallo!

    Fluggesellschaft war Condor, Reiseveranstalter Alltours

    Gruß,

    wonnie

  • vonschmeling
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    geschrieben 1403664334000

    Beschwerde gem. VO(EG)261/04 führen bei der Airline für den Hinflug.

    Nicht ganz überraschend würde ich nicht flightright oder einen ähnlichen Verein beauftragen, sondern zunächst mit Fristsetzung von 2 Wochen persönlich monieren, allerdings mit der Ankündigung nach Ablauf rechtlichen Beistand zu bemühen.

    Falls eine Reaktion ausbleibt oder nur unbefriedigend reagiert wird, Anwalt einschalten und sich mal keine Sorgen um den Selbstbehalt machen. Zumindest was den Hinflug betrifft ist die Sache relativ eindeutig.

    Betreffend den Rückflug Kosten belegen und Forderung an den RV richten.

    Dieser hätte euch 3h vor Abflug am Terminal absetzen müssen - also spätestens um 9:00 Uhr. Es ist schon richtig, dass man sich ggf. selbst bemühen und an Wartenden vorbeigehen muss, allerdings scheint mir die Unterstützung mit der Suche durch nur eine Person seitens der Airline nicht ausreichend.

    Zweifellos hat euch der Veranstalter mindestens 15min zu spät an den Flughafen gebracht, das kann - wie man sieht! - fatale Folgen haben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Wonnie
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    geschrieben 1403705417000

    Hallo!

    Danke erstmal für deinen Beitrag! :-) Das hilft auf jeden Fall weiter!

    Dieser hätte euch 3h vor Abflug am Terminal absetzen müssen - also spätestens um 9:00 Uhr.

    Wir sind um 11 Uhr abgeflogen, also hätten wir doch schon um 8 Uhr dort sein müssen, oder? Wir waren um 9.15 Uhr am Gate, also eineinviertel Stunden zu spät, wenn ich dich richtig verstanden habe?

    Liebe Grüße,

    Wonnie

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1403718390000

    Ja, sorry - mein Fehler, 8:00 Uhr am Flughafen, also 1:15h zu spät ... :?

    Wie am Gate? Das hätte dann locker reichen müssen - das Gate ist unmittelbar vor Abflug erst geöffnet, daher nehme ich an du meinst den Eingang des Airport?

    Wichtig ist der Ansprechpertner - das ist im Falle des Hinfluges die Airline und du beziehst dich auf das Regelwerk der VO(EG)261/04. Hingegen ist die Panne auf dem Rückflug von Veranstalter zu verantworten, bzw. dessen Incomingagentur. Hier müssen direkt alle zusätzlichen Kosten eingefordert werden, keine Entschädigungspauschale gemäß der Fluggastrechte.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Armin
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    geschrieben 1403722627000

    ..aus eigener Erfahrung empfehle ich folgende Vorgehensweise:

    Hinflug: Antragsgegner Condor, hier dürfte EU-Verordnung 261/04 greifen, also auf Grund der Entfernung Entschädigung 400€ pro Passagier:

    Schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) Forderung unter Fristsetzung von z.B. 4 Wochen anmelden. Wahrscheinlich wird nicht bzw. mit einem Standardschreiben reagiert. Dann nochmal z.B. 3 Wochen Nachfrist setzen und Condor unter Verzug setzen. Das hat den Vorteil daß auch der Verzugsschaden (z.B. Anwaltsschreiben welches wegen der Selbstbeteiligung selbst bezahlt werden muß) geltend gemacht werden kann. Gleiches gilt für den Rückflug, hier ist Condor außen vor, der Antragsgegner ist der RV. Hier aber auf die 1-monatige Verjährungsfrist achten!!

    Auf jeden Fall Deckungszusage der RSV einholen, angesichts eurer guten Beweislage dürfte das nicht schwer sein.Hier kann man auch oft schon ersten Rat einholen z.B. bezüglich Fristhemmung in der RV-Sache.

    Im (wahrscheinlichen) Ablehnungsfall (zumindest Condor ist dafür bekannt grundsätzlich vor Gericht entscheiden zu lassen) einen guten Fachanwalt mit der Wahrung eurer Interessen beauftragen, er kennt das Procedere und weiß wie weiter vorgegangen wird.

    Ich bin 2-mal (bei einer anderen Airlline) mit genau dieser (außergerichtlichen) Verfahrensweise mit meinen Forderungen durchgedrungen. Und keine Eile, die Verjährungsfrist im Fall Condor beträgt 3 Jahre zum Jahresende, beim RV allerdings nur 1 Monat nach Reiseende!!!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1403728159000

    Sorry, aber wofür CONDOR hier laut gossips "bekannt" sein soll, ist imho leider ziemlicher Mumpitz.

    :?

    CONDOR hat in mir bekannten Fällen - und es sind nicht wenige! - im letzten Jahr zum weit überwiegendenteil anstandslos reguliert, sofern die Verschuldenssituation eindeutig war. Ich find´s nicht sonderlich hilfreich, hier Einzelerfahrungen mit empirischer Attitüde auszustatten, zumal dann nicht, wenn sie deutlich in der Vergangenheit liegen.

    Davon ab ist die Airline nach vierwöchiger Fristsetzung in Verzug, sofern kein Angebot unterbreitet wurde. Für die vorgerichtlichen Anwaltskosten kann das Luftverkehrsunternehmen auch dann schon in Anspruch genommen werden, wenn es die Fluggäste nicht über ihre Einredeoptionen informiert hat. Hiervon erwähnt Wonnie nichts?!

    Das für den vergurkten Rückflug Beschwerde beim RV zu führen ist, hatte ich bereits geschrieben und gilt nicht "Gleiches" sondern "hingegen" ...

    Die Einredefrist gem. VO(EG)261/04 beträgt 3 Jahre, beim Veranstalter mindestens 1 Jahr (falls gem. AGB bestimmt), ansonsten aber 2 Jahre.

    Dies betrifft Forderungen aus den Ereignissen Reisepreisminderung, Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, Entschädigung und Aufwendungsersatz für Ersatzbeschaffungen, Mietwagenkosten, etc. und Ansprüche auf Rückforderung des Reisepreises.

    Einen Monat dauert die Ausschluss- bzw. Anzeigefrist, die sich bezüglich der rechtlichen Auswirkung wesentlich von der Verjährung unterscheidet, zudem gibt es noch einige formale Grundsätze betreffend die verschiedenen Sachlagen.

    Um es nicht zu kompliziert zu machen - mach hin, Wonnie! ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Wonnie
    Dabei seit: 1181433600000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1403730417000

    Hallo Vonschmeling und Armin! 

    Also, dass es kompliziert werden würde, war mir klar. Aber dass ich dann nur noch Bahnhof verstehe...  ;-)

    Also, ich versuche, mal zusammen zu fassen, ob bzw. was ich von euren Ausführungen verstanden habe:

    Hinflug - Condor:

    Wir schreiben jetzt SELBST einen Brief (Einschreiben mit Rückschein) an Condor. Darin verweisen wir auf die EU Verordnung 261/04 und bitten Sie darum, uns innerhalb einer Frist von 4 Wochen den uns laut dieser Verordnung zustehenden Betrag von 1600 Euro zu überweisen.

    Sollte Condor mit einer Standard-Antwort reagieren, schicken wir - ebenfalls selbst? - eine weitere Nachricht (wieder Einschreiben mit Rückschein) und räumen eine Nachfrist in o.g. Sache ein. Dazu eine Ankündigung, dass wir bei nicht befriedigender Reaktion die Sache dem Anwalt übergeben oder nicht?

    Was genau ist diese Sache mit "Einredeoptionen"? Condor hat uns dann beim allerletzten Boarding so einen Zettel gegeben. Darauf stehen geplante und tatsächliche Abflugszeit und eine Adresse, an die man sich wenden kann im Beschwerdefall. Man riet uns auch, sämtliche Kassenzettel (z.B. für das dringend notwendige Deo und das Ladegerät, das wir nachts im Flughafen kaufen mussten, um den Draht zu Welt nicht zu verlieren ;-) ) einzureichen. Sollte ich die dann bei dem Anschreiben gleich beifügen?

    Was genau würden wir tun, wenn auch nach 7 Wochen nichts geschieht? Alles an den Anwalt übergeben und die Rechtschutzversicherung greifen lassen?

    Rückflug- Alltours:

    Hier muss es also ganz fix gehen, richtig? Aber wie ich verstanden habe, geht es darum, dass wir die konkrete Beschwerde innerhalb dieser vier Wochen einreichen, oder? 

    Das heißt, wir schreiben also auch einen Brief an Alltours, legen darin den genauen Fall dar (Zeiten, Fotos, Belege / Rechnungen...) und fordern WAS genau?

    Nur den Ersatz der Kosten? Denn wir sind ja immerhin auch zu spät heimgekommen.  

    Gibt es da auch einen Paragrapehn oder etwas in der Art, auf das wir verweisen können? Wo genau steht denn, dass man drei Stunden vor Abflug am Terminal sein muss (und du hattest Recht, ich meinte natürlich nicht das Gate, sondern das Terminal 2 in Antalya - DORT kamen wir um 9.15 Uhr an, zusammen mit mindestens 2000 anderen Menschen!!!).

    Wie sieht es übrigens dann mit der verlorenen Nacht vom Hinflug aus? Steckt das schon mit in den Kosten, die Condor als Entschädigung zahlen müsste? Oder müsste Alltours da nochmal was auszahlen?

    Bei Alltours, wie bei Condor auch, eine Frist setzen? und danach? Auch hier eine Nachfrist? 

    Ach ja: Soll man in diesen Briefen gleich eine Kontonummer eingeben?? Irgendwo in einem Forum habe ich eine derartige Meldung gelesen, und da wurde auch tatsächlich noch überwiesen an den Geschädigten.

    Ich würde mich gerne am Wochenende drüber machen, deshalb wäre es toll, wenn ihr / du nochmal schauen könntest, ob wir das soweit verstanden haben. Zwei Studiengänge reichen leider nicht aus, um uns auf die Schnelle mit dem Reiserecht ausreichend vertraut zu machen... ;-)

    Liebe Grüße,

    Wonnie

  • mkfpa
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    geschrieben 1403732323000

    Bei Condor wuerde ich die Ausgleichszahlung online anfordern. Daten eingeben, Verspaetung ueber 3 Stunden auswaehlen und noch einen Zweizeiler mit bitte um Ueberweisung auf dein Konto. https://www.condor.com/de/hilfe-kontakt/kontakt/buchung-flug/reklamation-zum-durchgefuehrten-flug.jsp

    Habe keine eigenen Erfahrung mit Condor, aber wenn die "abwimmeln" als Firmenpolitik haetten dann wuerden sie wohl kaum diese Online-Moeglichkeit ins Netz stellen.

    PS: Bei KLM gibt es diese Online-Moeglichkeit auch und das hat bei mir, vor ein paar Wochen, problemlos funktioniert.

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