Ich weiß nicht recht wohin mit meiner "Reiserechtlichen Frage" und versuche es einfach mal hier:
Mein Problem ganz kurz geschildert: Ich habe im Juli 2013 per Internet eine Pauschalreise, bei einem in Düsseldorf ansässigen Vermittler, mit folgendem Angebot und unter folgender Maßgabe gebucht "Rückvergütung (80 E) kommt zur Auszahlung ca. 4 Wochen nach Reiserückankunft". Die Höhe der Rückvergütung berechnete sich
nach dem Wert der Reise.
Die Rückankunft war am 25. Dez.13. Die Rückvergütung habe ich trotz mehrmaliger Nachfrage noch immer nicht. Mittlerweile stellt sich der Düsseldorfer Reisevermittler mir gegenüber "tot".
Zuletzt habe ich die Aufforderung zur Auszahlung per Post mit Einschreiben/Einwurf geschickt. Keine Reaktion. Eine Frist habe ich noch nicht gesetzt.
Habe ich eine Handhabe? Einen Rechtsschutz habe ich nicht.
Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank und schöne Grüße
vladi57
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