• vladi57
    Dabei seit: 1200096000000
    Beiträge: 1398
    Zielexperte/in für: Dominikanische Republik
    geschrieben 1394665111000

    Ich weiß nicht recht wohin mit meiner "Reiserechtlichen Frage" und versuche es einfach mal hier:

    Mein Problem ganz kurz geschildert: Ich habe im Juli 2013 per Internet eine Pauschalreise, bei einem in Düsseldorf ansässigen Vermittler, mit folgendem Angebot und unter folgender Maßgabe gebucht "Rückvergütung (80 E) kommt zur Auszahlung ca. 4 Wochen nach Reiserückankunft". Die Höhe der Rückvergütung berechnete sich

    nach dem Wert der Reise.

    Die Rückankunft war am 25. Dez.13.  Die Rückvergütung habe ich trotz mehrmaliger Nachfrage noch immer nicht. Mittlerweile stellt sich der Düsseldorfer Reisevermittler mir gegenüber "tot".

    Zuletzt habe ich die Aufforderung zur Auszahlung per Post mit Einschreiben/Einwurf geschickt. Keine Reaktion. Eine Frist habe ich noch nicht gesetzt.

    Habe ich eine Handhabe? Einen Rechtsschutz habe ich nicht.

    Kann mir jemand weiterhelfen?  Vielen Dank und schöne Grüße

    vladi57

    Threadtitel geändert!

    06. - 25. Dez. 2016 Dominikanische Republik, Hotel Punta Cana Princess
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1394694688000

    ...welcher RV gewährt eine solche "Rückvergütung"? Ich kenne derlei Angebote nur von RBs.

    Wie steht es mit den AGBs, wie ist die Rückvergütung des RV dort geregelt und warum wendest Du Dich nicht an den RV sondern an das RB?

    Fragen über Fragen...

  • wiener-michl
    Dabei seit: 1113436800000
    Beiträge: 4493
    Verwarnt
    geschrieben 1394699421000

    curiosus:

    ...welcher RV gewährt eine solche "Rückvergütung"? Ich kenne derlei Angebote nur von RBs.

    =========================================================

    Manche Online-Portale - wie zB Hotelreservierung.de - geben dir bei einer Buchung einen Gutscheincode für die NÄCHSTE Buchung einer Pauchalreise.

    Der Gutschein-Betrag wird dir dann irgendwann überwiesen, Inschallah  ;)

    Ich schätze das war in diesem Fall ähnlich.

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1394700310000

    ...eben, also eine Vergünstigung des RB und nicht des RV.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1394700765000

    RV und Rückvergütung ? :?  Sollte es tatsächlich der Fall sein, so ist dieser dein Ansprechpartner.

    Zu Online-RBs und Gutscheinen kann man z. B.  hier (ab 23.1.2014)  und hier   nachlesen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
    Beiträge: 9134
    geschrieben 1394703024000

    Wenn ich den Beitrag von @vladi57 richtig lese ;) , müsste m.E. der Threadtitel heißen:

    RB zahlt Rückvergütung nicht aus oder .....vladi57 :frowning:

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • vladi57
    Dabei seit: 1200096000000
    Beiträge: 1398
    Zielexperte/in für: Dominikanische Republik
    geschrieben 1394709043000

    Oh ja, ihr habt recht. Es geht nicht um Tui, Neckermann usw. Es geht um das RB. Wie sind meine Chancen, das Geld je zurueck zu bekommen? Ich war kein Neukunde dort.

    06. - 25. Dez. 2016 Dominikanische Republik, Hotel Punta Cana Princess
  • Alika
    Dabei seit: 1144713600000
    Beiträge: 868
    geschrieben 1394711542000

    Hallo,

    meines Erachtens ist diese Rückvergütung eine freiwillige Leistung des Reisebüros, indem es auf einen Teil seiner Provision vom Reiseveranstalter verzichtet.

    Einen rechtlichen Anspruch darauf hast Du wohl nicht.

    Gruß

    Alika

    Wenn der Weg schön ist, lass' uns nicht fragen, wohin er führt!
  • vladi57
    Dabei seit: 1200096000000
    Beiträge: 1398
    Zielexperte/in für: Dominikanische Republik
    geschrieben 1394713145000

    Alika, das enttäuscht mich ja so sehr. Ich arbeite selbst seit Jahrzehnten im Vertrieb/Verkauf.

    Kunden mit Angeboten locken, und wenn der Auftrag verbindlich ist, sich nicht mehr an die Absprachen halten.

    Ein völliges NoGo für mich. Da geht jegliches Vertrauen des Kunden verloren und er wird sich umgehend an ein anderes Unternehmen wenden.

    06. - 25. Dez. 2016 Dominikanische Republik, Hotel Punta Cana Princess
  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
    Beiträge: 18216
    gesperrt
    geschrieben 1394731718000

    vladi, auch mein in Dummdorf ansässiges Onlinereisebüro vergütet teilweise nach den Reisen, dann bekomme ich aber mit der Buchungsbestätigung immer einen Scheck, den ich nach der Reise an sie einsenden muss und das Geld wird dann innerhalb einer Woche überwiesen. Hat bisher 6-7 mal problemlos geklappt.

    Aber es hängt auch immer vom Veranstalter ab, den Du über sie buchst. Bei manchen Veranstaltern wird die "Rückvergütung" direkt in der Buchung berücksichtigt, hängt von den Verträgen zwischen den beiden Vertragspartnern untereinander ab.

    Gerade momentan habe ich drei Hotels in Thailand dort gebucht, bei zweien wurde der Preis um den Rabatt direkt gemindert und für das dritte habe ich einen Scheck bekommen, da drei verschiedene Veranstalter, über die die Hotels gebucht wurden.

    Mein Vermittler heißt übrigens allsun und nach den "neuen" Richtlinien darfst Du auch Deinen nennen und auch den/die Veranstalter, denke, das könnte hier durchaus hilfreich sein.

    Rechtlich gesehen wird es darauf ankommen, was Du schriftlich in der Hand hast und lässt sich m.E. aus Deinen bisherigen Informationen hier so nicht ermitteln.

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!