Hier auch nochmal die Umbuchungsbedingungen von ITS:
4. Änderungen
4.1 Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Reiseteilnehmers. Der Veranstalter muss daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen erhebt der Veranstalter ein Bearbeitungsentgelt. Dieses beträgt:
a) bei Flugpauschal-, Auto- und Schiffsreisen, Mietwagenbuchungen, Nur-Hotel-Buchungen, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen, wie z.B. Rundreise, Tauch-, Wander-, Ski-, Tennis- Paket (außer Eintrittskarten, siehe Ziffer 5.1.7),
- bis 30 Tage vor Reiseantritt € 30 pro Person.
Eine Umbuchung auf eine (vermutlich preiswertere) Nicht-Flugreise ist demnach nicht zur reinen Bearbeitungsgebühr möglich, was ja im Hinblick auf die tagesaktuellen Preise einigermaßen logisch erscheint.
Angst ist kein Argument für einen kostenlosen Rücktritt, zumindest nicht zu den gegenwärtigen Bedingungen.