Sorry VS aber was bitte hat an der Buchungsbestätigung von TUI gegen Treu und Glauben oder gegen die Verkehrssitte verstossen?
Nur weil jemand die verkaufte Leistung nicht mit dem erhofften Gewinn verkaufen kann greift ja wohl kaum BGB 242. Im Gegenteil, ich behaupte dass ich in Treu und Glauben die Einhaltung eines Vertrages, solange er nicht Sittenwidrig ist, erwarten kann.
Vor allem dann wenn eine verkaufte Leistung einen durchaus marktüblichen Preis hat und welche Verkehrssitte soll denn bitte verletzt worden sein?