• mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1562591672490

    Sorry VS aber was bitte hat an der Buchungsbestätigung von TUI gegen Treu und Glauben oder gegen die Verkehrssitte verstossen?

    Nur weil jemand die verkaufte Leistung nicht mit dem erhofften Gewinn verkaufen kann greift ja wohl kaum BGB 242. Im Gegenteil, ich behaupte dass ich in Treu und Glauben die Einhaltung eines Vertrages, solange er nicht Sittenwidrig ist, erwarten kann.

    Vor allem dann wenn eine verkaufte Leistung einen durchaus marktüblichen Preis hat und welche Verkehrssitte soll denn bitte verletzt worden sein?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1562592623462 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Weil der marktübliche Preis der Reise bei 7500 Tacken liegt und nicht bei 2500.

    Zudem hat der Veranstalter nicht mit dem Preis argumentiert sondern mit der Nichtverfügbarkeit der Flüge.

    Das ist ganz zweifellos ein Kündigungsgrund.

    Meine Meinung habe ich vorgetragen, du darfst gerne eine andere haben! :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mickiK1107
    Dabei seit: 1562482086159
    Beiträge: 5
    geschrieben 1564089589825 , zuletzt editiert von mickiK1107

    Haben Beschwerdebrief verfasst, und heute die Mitteilung vom Reiseveranstalter bekommen, dass wir 50% des Reisepreises als Entschädigungszahlung wegen „Entgangener Urlaubsfreude“ bekommen!

    lg

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1564120713051

    Gratuliere, das ist wirklich sehr kulant! :thumbsup:

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