Hallo,
wenn ich eine Versicherung abschließe, dann lese ich mir als erstes
durch, was die Versicherung ausschließt.
Gerade diese nicht versicherten Risiken sind es, welche
den Versicherten treffen.
Es ist doch ein Unding und ein arger Verstoß gegen Treu
und Glauben wie in dem genannten Fall mit dem Urlauber
umgangen wird.
Da kommt er krank nach Hause und anschließend darf er
sich noch mit der Versicherung juristisch auseinandersetzen.
Der Urlauber ist in den Urlaub gefahren mit der Meinung
alles für einen guten Urlaubsverlauf nötige unternommen
zu haben.
Nun wird der Urlauber krank und soll jetzt dort genau klären,
wie er das anstellt, daß er die Abbruchkosten von der Versicherung
wiederbekommt, noch dazu vom Urlaubsort einen Schriftwechsel
und Telefonate führen.
Es mag sein, daß ich anfangs einwenig pauschal geschrieben
haben, aber in der Praxis ist es viel schlimmer.
Einen schönen Tag noch
kurt