Hallo Horst.
Richtig und unstrittig. Einen Versicherungsvertrag muß man sicherlich sorgsam prüfen, wie andere Verträge grundsätzlich auch. Aber deswegen gilt nicht der Grundsatz, das alle Reiseabbruchversicherer mit Ausnahme des ADAC "Hinterhältigkeiten" formulieren.
So lieber Horst das war nur meine Meinung und sollte keinesfalls eine Belehrung sein. Solltes du es so auffassen betone ich ausdrücklich, dass dies nicht von mir beabsichtigt war.
Gruß
Hans