• UteEberhard
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    gesperrt
    geschrieben 1256031106000

    @helvetia123

    Hallo Horst.

    Richtig und unstrittig. Einen Versicherungsvertrag muß man sicherlich sorgsam prüfen, wie andere Verträge grundsätzlich auch. Aber deswegen gilt nicht der Grundsatz, das alle Reiseabbruchversicherer mit Ausnahme des ADAC "Hinterhältigkeiten" formulieren.

    So lieber Horst das war nur meine Meinung und sollte keinesfalls eine Belehrung sein. Solltes du es so auffassen betone ich ausdrücklich, dass dies nicht von mir beabsichtigt war.

    Gruß

    Hans

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1256114239000

    @agricola

    Ist Dir bewußt, dass der geschätzte ADAC auch in diesem Bereich keine wirklich eigenständigen Produkte zu bieten hat, sondern eine reale Versicherung (ERV) die Verträge ent- und abwickelt?

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Interner Fehler.

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