Mir scheint, als würden Hans2016 trotzig nur das herauslesen, was sie für ihre Interpretation brauchbar finden.
Nochmal: Ich jedenfalls habe nicht behauptet, ein Urlaub in der fraglichen Logis sei nur 40% seines eigentlichen Preises wert. Stattdessen riet ich, bei einem Angebot von etwa 40% Erstattung zu "grab it and run!". Zudem bezog sich die Aussage explizit auf den Zustandsbericht von Sindy, dem zwar auch die Vermutung von einem Zusammenhang gastroenterologischer Beschwerden und ungenießbarem Essen zu entnehmen war, nicht jedoch ein so ambitioniertes Vorhaben wie die Erwirkung eines Strafbefehls gegen einen Veranstalter.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Minderungen ggf. in einem zivilrechtlichen Verfahren in nich unbedeutender Höhe erstreitbar sind, Schadenersatzforderungen jedoch sogar dann scheitern, wenn eine Salmonelleninfektion nachgewiesen wurde und die Betroffenen in einem so geschützten Raum wie einem Kreuzfahrtschiff weit weit überwiegend Nahrung aufgenommen haben. Das mag für einen Anscheinsverdacht ausreichen, nicht jedoch für eine rechtskräftige Verurteilung der Beklagten.
Diese Form der selektiven Wahrnehmung halte ich allerdings für kontraproduktiv.
Zum andern wird reichlich plattitüdenhaft mit Emotionen taktiert, beispielsweise:
Was soll der Papa denn den Kindern sagen, weshalb der Urlaub keinen Spaß gemacht hat?
Bestimmt fänden die Kleinen alles nur noch halb so schlimm, wüssten sie nur, dass der Papa den Herrn Veranstalter angezeigt hat und jetzt der Herr Staatsanwalt für Gerechtigkeit sorgt. Wenn das nicht lebensfremd ist, was dann?
Ohne mich ausreichend damit auszukennen wird all das den Kindern die vergällten Ferien nicht weichspülen in der Erinnerung.
Allerdings bezog sich diese meine Aussage nicht auf die väterliche Darlegungslast gegenüber seiner reihernden Krabben sondern auf die rechtliche Darlegungslast für ein aussichtsreiches Verfahren.
Schließlich wäre aus meiner Sicht die einzige vertrauensbildende Maßnahme hinsichtlich der Ernsthaftigkeit der Wahrnehmung elterlicher Fürsorge ein eigenmächtig und umgehend intitiierter Umzug gewesen und nicht etwa die nachgeordnete Schuldzuweisung an einen Dritten.
Ich für meinen Teil würde jedenfalls keinen einzigen Tag in einer verottenden Herberge rumsitzen und der Einsicht eines Veranstalters harren, schon gar nicht mit auf meine Fürsorge angewiesenen Schützlingen!?
Zu den Sternen:
Tretminen seien in einem Hotel mit vieren davon ein No-Go, es habe tatsächlich nur zwei verdient, sagen Hans2016. Im Umkehrschluss bedeutet dass, ich muss es dulden, in einem 2* Hotel in Scheixxe waten, wundersam wiedererweckte Wurschträdchen auf dem Buttet zu erleben ... etc.?
Dass ist schlicht und einfach Mumpitz!
Auch in einem 2* Hotel darf ich nämlich penible Sauberkeit erwarten und gewiss auch jemanden, der ggf. Stoffwechselendprodukte von den Verkehrsflächen umgehend entfernt.