@vonschmeling
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht (von beiden Seiten).
Unsere Reisegruppe hat den Reisepreis zurückverlangt zzgl. Entschädigung für vertane Tage (da wir bereits zu Beginn verlangt haben, zurückgebracht zu werden).
@burton_
Der Arzt hat es mit hygienischen Gründen begründet. Unsereseits ist man nicht näher darauf eingegangen. Ein anderes Reisemitglied hat berichtet, daß im Hotelpool Erbrochenes schwamm und sich niemnd tagelang um eine Reinigung gekümmert hat. Von einem anderen Arut wurde gesagt, daß die Problematik in der Bucht liege. Es ist in der Vergangenheit bereits zu Verunreinigung gekommen, als die aus der Kläranlage stammenden Abwässer in die Bucht gekommen sind.
@Holginho
Seitens der Reisenden hat man vorgeschlagen, das örtliche Gesundheitsamt zu verständigen, worauf der Arzt meinte, darauf sei man im Hotel "vorbereitet und der Umschlag liege bereit".
Die Betroffenen haben sich nichts vorzuwerfen (ich weiß nicht, wie Du auf diese abstruse Idee kommst). Viele haben die Mängel vorschriftsmäßig angezeigt und protokolliert.
Wir sind schon längst über den Punkt der Mängelanzeige hinaus (auch wenn dies wiederholt hinterfragt wird). Wir befinden uns in dem Stadium, wo wir öffentlich diskuttieren, wie es zu erklären ist, daß der Reseleiter/Reiseveranstalter monatelang nichts unternommen hat, obwohl er nachweislich über den gesamten Zeitraum von zahlreichen Reisenden von dem Mißstand in Kenntnis gesetzt wurde.
Ich denke, wir sollten uns darauf verständigen, daß die Schuldigkeit der Reisenden in der Mängelanezige besteht. Punkt. Dies immer in Frage zu stellen bringt nichts. Wer es behauptet und nicht zur Anzeige gebracht hat, wird spätestens von seinem Anwalt eines besseren belehrt. Wir jedenfalls haben mehrere Mängelanzeigen beginnend mt Tag 1. gestellt, nachweislich an den Reiseleiter und gleichzeitig Reiseveranstalter. Gebracht hat dies nichts, wir mußten bis zum gebuchten Abreisetag am Ort die Zeit "absitzen". So oder ähnlich war es bei vielen anderen auch, wobei ich dahingestellt lasse ob andere auch abberchen wollten oder nicht.
Worüber ich lieber diskutieren würde ist das Verhalten des Reiseleiters, den man unter Zeugen aufgefordert hat, sich sofort und persönlich von den zahlreichen Mängeln im eigenen Zimmer, in den Zimmern der anderen Gäste, im Restaurant und der Hotelanlage zu überzeugen und um Abhilfe zu sorgen.
Der sagte vor 10 Zeugen, daß ihm diese Mängels längst bekannt sind, sehen wollte er sie nicht, abgehauen ist er. Was soll man in so einer Sitution machen, als zu schlußfolgern, daß damit die andere Partei auf das Recht auf Nachbesserung (wohl die 24 Stunden) verichtet hat, weil allen klar war, daß diese Mängel nicht abgestellt werden können (darum auch die Aussage, daß diese längst bekannt sind).
Was bitte sollen die Gäste in so einer Situation machen?
Wir haben beantragt, daß wir nach Hause fliegen wollen und das wurde hingezgen, abgelehnt, nicht erledigt.
Heute stelle ich mir die Frage, wie man mit einem Qualitätsversprechen umgeht, das einen sofortigen Rücktransport auf Wunsch beinhaltet.
In einer Situationen wie durch uns erlebt, wenn sich rumgesprochen hätte, daß die deutschen Reiseveranstalter mit der Rückholung der Reisenden begonnen haben.
Da uns gesagt wurde, daß gar keine Flüge verfügbar seien, hätte man die Familien mit Bussen nach Deutschland gefahren? Wäre immer noch besser, als 14 Tage zu vergeuden.
Also ist es recht und billig eine Garantie anzubieten, die man niemals erfüllen kann? Denn ansonsten müßte man immer einige Flugplätze für den Notfall reservieren.... Oder die teureren Linienflüge nehmen.
Als einzige plausible Erklärung sehe ich, daß der Zustand in diesem Hotel so schlimm gewesen sein muß, daß man seitens des Veranstalters lieber das Risiko einer späteren außergerichtlichen Entschädigung in Kauf zu nehmen, mit einigen wenigen Klagen. Was sicher überschaubarer war, als zuzugeben, daß die Umstände längst untragbar waren. Hier verweise ich nochmal auf die Forderung von Sindy52 und sage, daß den gleichen Anspruch ALLE gleichzeitig anwesenden Gäste hatten, unabhägig davon, ob sie vom verdorbenen Essen gegessen haben oder nicht!
Ich denke, daß die Menschen da unten nicht mehr konnten, als an Ort und Stelle sofortige Abhilfe zu verlangen. Daher habe ich nach der Rückkehr Verantwortung verlangt, denn einen anderen Weg sehe ich nicht. Zum Schweigen war der uns und anderen da unten widerfahrener und nach Wiedergutmachung zum Himmel schreiender Schaden einfach zu groß.