• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1478604973000

    Ich stelle weder die Regressansprüche infrage noch das richtige Vorgehen hinsichtlich der Beschwerdeführung.

    Die Begründung für ein strafrechtliches Vorgehen gegen den Veranstalter jedoch erscheint mir bei weitem unzureichend.

    Zweifellos hat sich die Qualitätsgarantie in den vorgetragenen Fällen nicht als besonders wirksam hervorgetan und der Veranstalter die Betroffenen ziemlich im Regen stehen lassen (mit dem Hinweis, sich ausschließlich an die örtliche Reiseleitung zu wenden), eine strafrechtliche Relevanz (unterlassene Hilfeleistung, arlistige Täuschung) hingegen erscheint mir nicht ausreichend begründet.

    Vermutlich wissen die Beschwerdeführer, dass gerichtliche Entscheide in solchen Fällen meist in einem Vergleich münden und den Aufwand kaum rechtfertigen, weshalb das "Wasser zum Kochen gebracht" werden soll mit der Absicht strafrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • burton_
    Dabei seit: 1321747200000
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    geschrieben 1478605588000

    Wenn die angebliche längere Kenntnis krankheitserregender Zustände tatsächlich gerichtsfest nachzuweisen wäre (und nur dann!), käme eventuell schon eine strafrechtliche Verantwortlichkeit etwaiger Entscheidungsträger, die trotz alledem Touristen in "ihr Verderben schicken", wegen (zumindest) fahrlässiger Körperverletzung in Betracht.

    Zu den Schwierigkeiten der Beweisführung darf ich allerdings auf die bereits gemachten Ausführungen verweisen :?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1478606141000

    Genau dieses"und nur dann" ist der springende Punkt.

    Die Ursache der Erkrankungen nämlich gerichtsfest den Hotelspeisen zuzuweisen erscheint mir praktisch unmöglich.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1478607592000

    Und genau letzteres wird hier nun schon seit einigen Seiten wiederholt dargeslegt und erklärt, aber leider in diesem exakten (und das ist hier entscheidend) Sinne "ignoriert".

    Ebenso wird hier m.(!)M.(!)n. die Rolle und v.a. Kompetenz des RL deutlichst überbewertet. Dieser nimmt an, entscheidet in kleinen Rahmen und leitet größere Dinge weiter. Keinesfalls ist er aber befugt (ohne Absprache mit dem Unternehmen...und diese scheint nicht vorzuliegen) bestimmte Aussagen bei größeren Mängeln zu treffen. Im Ergebnis sind diese dann reichlich wertlos und dienen max. als Hinweis auf diverse Fehler.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1478630011000

    Ich denke, Hans2016 vertritt einfach eine andere Ansicht, nimmt die Darstellungen zur Kenntnis und bleibt bei seiner Haltung. Das ist auch in Ordnung, etwas Glaube schadet bei derlei meist recht kräfteraubenden Auseinandersetzungen jedenfalls nicht.

    Immerhin könnte bei einer Vielzahl von Erkrankungen mit derselben Symptomatik der Anscheinsbeweis greifen, dass sie auf den Verzehr verdorbener Speisen zurückzuführen seien und somit aus der Sphäre des Hotels (also des Leistungsträgers des Veranstalters) stammt.

    Dagegen wird regelmäßig argumentiert, es kämen auch andere Infektionen und Erkrankungen in Betracht, die eben nicht der Sphäre des Hotels zuzuordnen sind. Beispielsweise eine Ansteckung durch engen Kontakt der Hotelgäste oder eine Übertragung durch Meerwasser usw.

    Da die Kläger jeweils darlegungs- und beweisbelastet sind, könnte der Vorhalt allenfalls durch eine im Labortest als belastet erwiesene Speise - und auch nur aus exakt der jeweiligen Aufenthaltszeit! - durchgebracht werden.

    Ohne einen solchen belastbaren Nachweis geht die Klage selbst bei einer nachweislichen Salmonellenifektion ins Leere (beispielhaft diese Entscheidung).

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1478675942000

    Völlig richtig, um genau den Sinn/die Aussage des letzten Abschnittes geht es ja hier schon seit einigen Seiten.

    Grundsätzlich bin ich völlig bei Hans2016 und anderen Betroffenen. In diesem Hotel gab(?)/gibt(?) es ganz offensichtlich durchaus, teils auch wohl nicht unerhebliche, Mängel. Meines Erachtens sind aber grundlegende Argumentationsstränge (z.B. die Gesundheitsaspekte, die Rolle des RL) so nicht sinnvoll und vermutlich auch wenig zielführend.

    Du/ich haben Meinungen(!) abgegeben, Hans2016 in Teilen eine andere. Letzteres ist sein gutes Recht, Teil einer Diskussion und der Gedankenaustausch letztlich (ein) Sinn des Forums.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Hans2016
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    Beiträge: 53
    geschrieben 1478690577000

    Danke an die Antworten zu meinen letzten Beiträgen!

    Mit den strafrechtlich relevanten Vorwürfen soll nicht der Eindruck enstehen, daß hier ins Blaue geschossen wird, um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen.

    Eines der höchsten Risiken bei Reisen betreffen die Gesundheit. Ob man an einen Unfalls während der Anreise denkt oder allerlei unbekannte Risiken in in fremden Ländern, wenn es um Pauschalreisen geht - und das habe ich auch hier gelesen, ist  die Verpflegung ein großes Risiko. Wenn man krank wird, nimmt man das meist in Kauf und denkt an persönliches Pech. Die Frage nach der Ursache wird später meist nicht mehr diskutiert und wenn, dann mit dem Kommentar, daß man es gerichtlich nicht zweifelsfrei belegen kann, ob es tatsächlich z.B. wie in unserem Fall durch schlechte Hygiene passierte.

    Mir war von Anfang klar, daß der Weg einer Zivilklage nicht zum Erfolgt führen kann, zumindest nicht am Anfang. Einerseits wird es immer persönliches Pech sein, solange es Menschen gibt, die selbst vergiftetes Essen nicht umhaut und wie schon einer vor mir geschrieben hat, wenn nicht das ganze Hotel gleichzeitig krank wird, wird es schwer sein, den Zusammenhang nachzuweisen. Damit ein Richter dem Geschädigten Anspruch auf Ersatz zuspricht, muß der Schaden zu 100% belegbar sein, damit es mit einem Gegengutachten nicht in Frage gestellt wird. Das ist pratisch unmöglich.

    Völlig andere Perspektive ergibt sich aus dem Blickwinkel eines Strafrechtlers und wir sind diesbezüglich abgesichert. Ziel meiner Fragen und Kommentare war die Reaktion zu bekommen, ob andere vielleicht eine Vorgehensweise vorziehen würden - nicht jedoch aufzugeben.

    Wir alle dürften uns einig sein, daß unsere Gesundheit unser größtes Gut ist, gefolgt von Urlaubsfreude und Geld, für das manche von uns hart gearbeitet haben.

    Während ein Reiseveranstalter gelassen eine oder hundert Zivilklagen hinnehmen kann, muß bei bei gesudheitlicher Schädigung die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen. Wenn sich wie im vorliegendem Fall mehrere Betroffene finden, die über Monate die gleichen Verstöße erlebt und viele dadurch Schaden entstanden ist, dann wird das der Staatsanwaltschaft genügen, um dem Anfangsverdacht nachzugehen.

    Während die Verantwortlichen bei einer Zivilklage zu Vorwürfen schweigen dürfen und abwarten, wie hoch sie den einzelnen Geschädigten nach Frankfurter Tabelle entschädigen und der Richter meist eine Einigung empfiehlt, urteilt ein Strafgericht anders.

    Nehmen wir unseren Versuch des Aufrufs nach noch mehr Geschädigten als Beispiel. Mein Beitrag mit der Email hat keinen Tag überlebt, die darin enthaltene Kontaktemail wurde gelöscht und das Thema geschlossen. Wir werden kaum eine bundesweite Anzeige schalten - so sieht nun mal unsere Realität und unsere zivilrechtlichen Mittel aus.

    Wenn es der Staatsanwaltschaft gelingt zu beweisen, daß es in einem Hotel über einen längeren Zeitraum zu Verstößen gegen Hygienevorschriften kam, dann wird das für die Verantwortlichen Konsequenzen haben.

    Fragen wir uns nach dem nächsten sinnvollen Schritt, wenn deckungsgleiche Berichte den Anfangsverdacht bestätigen. Dann werden die Verantwortlichen ermittelt und zur Aussage vorgeladen; wer wußte wann von welchem gesundheitlichen Schaden und wer war verpflichtet wegen der Qualitätssicherung der Sache auf den Grund zu gehen. In Deutschland ist so eine Situation undenkbar - würde sich auch nur ein Gast angesteckt haben, hätte der Arzt sfort das Gesundheitsamt verständigt und das Hotel wäre geschlossen. In Bulgarien hat man der Arzt, der den Patienten dringend gerten hat, auf alles Verderbliche im Hotelrestaurant zu verzichten, betreffend der Einschaltung des zuständigen Gesundheitsamts gesagt "schweig, Du verdienst mit". Und jeder Patient zahlte für seinen Schaden erst einmal einen Betrag von 600 Euro. In dieser All-Inklusive-Pauschalreise wurde im Krankheitsfalle eine 600-Euro-Pauschale fällig (zumindest bei den Patienten, die es am Magen-Darm erwischt hat).

    Um dem Vorwurft "von Hörensagen" zu begegnen - alle Betroffenen verhielten sich gleich und hörten auf den Rat ihres Arztes. Daher haben wir keine Zweifel, daß seine Antwort betreffend unserer Frage nach dem Wegsehen des Gesundheitsamtes glaubwürdig war.

    Es ist unwahrscheinlich, daß wir alle Schadensfälle ausfindig gemacht haben, denn erfahrungsgemäß macht nur ein kleiner Teil seine negative und schon gar gesundheitliche Erfahrung öffentlich. Es existieren jetzt ein Dutzend von Bewertungen über dieses Hotel, worin die Verfasser nahezu gleiche gesundheitliche Probleme beschreiben, aber keiner von ihnen hat weiter im Forum darüber geschrieben.

    Gehen wir davon aus, daß die Geschädigten den Reiseveranstalter informiert haben; manche aus dem Urlaub - andere nach ihrer Ankunft. Mit direkter Forderung zur Kostenerstattung oder indirekt, um ihrer  Mängelrüge Nachdruck zu verleihen. Wir kennen nur die Spitze des Eisbergs und die Frage nach dem Ausmas des Schadens kann die Staatsanwaltschaft ermitteln. Nur strafrechtliche Ermittlungen werden die Verantwortlichen von ihrem Schweigen befreien. Da schon der Reiseleiter bereitwillig ausgesagt und einen guten Anfang gemacht hat, nicht nur einmal, aber praktisch jedem Betroffenem gegenüber, daß das Problem beim Reiseveranstalter bekannt ist, will ich mir nicht ausmalen, wie die Mitarbeiter des Unternehmens persönlich über diesen Mißstand denken. Vielleicht folgen Argumente, ob ich glaube, daß die Mitarbeiter freiwillig gegen ihren Arbeitgeber aussagen. Es genügt, wenn ein einziger die Wahrheit sagt und sei es nur, daß das Reiseunternehmen nicht dafür verantworlich war, sondern das Hotel. Und im Unterschied zu einer Zeugenbefragung in einem Zivilverfahren haben Zeugen in einem Strafverfahren die Pflicht und wir werden nicht spekulieren, ob die in Bularien benannten Zeugen gegen ihre Verpflichtung zur Aussage verstoßen könnten.

    Schon die Tatsache, daß der Reiseveranstalter ab einem bestimmten Zeitpunkt Kenntnis hatte, daß in diesem Hotel nach deutschem Recht meldepflichtige Zustände herrschten, war er verpflichtet weitere Reisende zu schützen. Bei Sindy52 jedenfalls ihrer Forderung nicht enstprochen, obwohl man dort nachweislich wußte, daß unere Reisegruppe geschädigt wurde und ich den Reiseveranstalter auf seine Mitwirkungspflicht hingewiesen habe.

    Ob er eine rechtliche Verpflichtung hatte oder eine Selbstverständlichkeit war, die Gesundheit seiner nächsten anreisenden Kunden zu schützen, sei dahingestellt.

    Schließlich darf sich ein Koch nicht damit ausreden, daß das Fleisch schon bei der Anlieferung vergammelt war und er auf den Lieferanten zeigt. Er darf in einem solchen Fall das Fleisch gar nicht servieren.

    Man sollte sich hier nicht lustig darüber machen, ob der Brief von Sindy52 auf der Pinnwand landet, weil sie darin beschreibt, daß sie durch den Verzehr abgepackter Sachsen ihre Gesundheit und die ihres Kindes bewahrte. Genausowenig wir uns lustig machen sollten, wenn die Verantwortlichen ihre gerechte Strafe erhalten und ob die Mitarbeiter darüber lachen!

    Damit uns nicht unterstellt wird, daß wir naiv und blauäugig sind, wenn die Staatsanwaltschaft in einem Lebensmittelskandal ermittelt, wir immer etwas gefunden. Wir werden behutsam vorgehen, und niemand namentlich die konkrete Schuld zuweisen. Im Falle des Reiseveranstalters gehen wir davon aus, daß dieser aus seinen vertraglichen Pflichten handeln mußte und die Bestrafung der Verantwortlichen für den uns entstandenen Schaden zu fordern ist unser Recht. Es ist Sache der Staatsanwaltschaft, diese Verantworlichen auszumachen und im Interesse der Strafe werden sie bestimmt nachhaken, falls sich herausstellt, daß der Schaden nicht bei dem derzeit bekannten Dutzend von Geschädigten liegt und die Anzahl höher ist. Über jeden Fall gibt es Kundenbeschwerden, Arztberichte und jeder neue Geschädigte wird weitere Namen nennen. Es braucht Zeit, bis sich das rumspricht.

    last but not least hätte ich gerne eine Anwtort die Frage nach der Korrektheit unserer Mängelrüge und der Erklärung des "umgehend" aus der Alltours Qualitätsgarantie.

    Oder will dazu niemand Stellung beziehen?

    Wir haben verstanden, daß die Mängelrüge die einzige Mitwirkungpflicht der Verbraucher ist (außer sich wie Sindy52 selbst zu schützen bzw. nicht das offensichtlich Verdorbene zu verzehren) und das daran bestimmte Formalitäten gestellt werden. Sind wir dieser Verpflichtung nachgekommen?

    Meine Fallbeschreibung hat geführt, daß der Forumbetreiber meine Bewertung "Unbedingt Reiseabbruchversicherung abschließen" offline gestellt hat und die Prüfung eingeleitet hat, ob wir tatsächlich vor Ort waren. Das ist ein guter Schrtt und ich habe den Nachweis über die Pauschalreise erbracht. Als nächstes würde ich mich freuen, wenn der Forumsbetreiber alle Verfasser der Bewertungen des betreffenden Hotels anschreiben würde, damit sie erfahren, daß wir die Aktionsgemeinschaft Recht auf gesunden Urlaub gegründet haben und wir für den uns entstanden Schaden an Gesundheit Aufklärung fordern.

    Aufgrund der Prüfung der Echteit unserer Bewertung gehe ich davon aus, daß alle anderen Beiträge echt sind, so daß mit einer Benachrichtigung der Verfasser dem Recht der Geschädigten gefolgt wäre.

    Der Datenschutzbeauftragte bestätigt, daß der Forumsbetreiber das Recht dazu hat.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1478719477000

    Ich gehe an sich davon aus, dass verstehendes Lesen nicht zu meinen größten Defiziten gehört - dein letzter Abschnitt allerdings gibt mir Fragen auf. Ich verstehe beispielsweise weder, welche Rolle du Sindy bei deinen Ausführungen zudenkst noch welche Erwartungen zur aktiven Mitwirkung du an den Portalbetreiber formulieren möchtest.

    Betreffend deine Frage nach einer Meinung zur mutmaßlichen Korrektheit der Beschwerdeführung habe ich schon mehrfach wiederholt, dass ich daran nichts zu beanstanden finde.

    Die jeweiligen Unterschiede zwischen zivil - und strafrechtlichen Einreden und den ihnen üblicherweise folgenden Maßnahmen sind mir sattsam bekannt - trotzdem bleibt Überzeugung hinsichtlich eines Gelingens bei mir aus.

    Meiner unmaßgeblichen Ansicht nach bleibt der Beweis eines Zusammenhangs von Erkrankungen und hygienischen Bedingungen im Hotel für beide Fälle entscheidend, und leider finde ich ebenfalls an meiner Ansicht, sich in weiten Teilen des Vortrags auf Hörensagen zu berufen, nichts zu korregieren.

    Insgesamt überwiegt hier Ausführlichkeit die Präzision, vielleicht magst du da nochmal nachbessern? Andernfalls minimiert sich womöglich der Anteil interessierter Foris in für die Sache unliebsamer Weise ...

    Namentlich ist die Verstrickung eurer Interessen als AK Gesundheit im Urlaub zwischen den jeweiligen Absichten zumindest für mich (vielleicht etwas minderbemittelt?) nurmehr Interpretation.

    Offenbar in fachlicher Obhut werdet ihr vermutlich der automatischen Pulversierung eures Antrags entrinnen, ob jedoch eine strafrechtliche Verurteilung erreicht wird und diese dann Vorteile für zivilrechtliche Verfahren einträgt dürfte wohl nicht in absehbarer Zeit eruierbar sein für die Foris.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Hans2016
    Dabei seit: 1472083200000
    Beiträge: 53
    geschrieben 1478742589000

    Sindy52 war offensichtlich eine der letzten Gäste dieses "Schockhotels" in dieser Saison gewesen sein. Unsere Reisegruppe war einige Wochen vorher da und andere wiederum vor uns. Alle haben den gleichen Schaden und das definiert unsere gegenseitige Rolle.

    Die wiedeholte Skepsis etwa im Zusammenhang mit verdorbenem Essen und Erkrankung oder die Forderung nach Qualitätsicherung und Verantwortung ist bedauerlich. Wir beklagten nicht etwa Kies- statt Sandstrand sondern die vertane Urlaubsfreude und ruinierte Gesundheit. Man brauchte keine Energie für das Kleinreden der Problems unseres Problems zu verschwenden, denn wir sind kein Meister im Aufgeben und lassen uns diesbezüglich auch nicht überreden.

    Es war interessant, daß die Worte des Reiseleiters als relata refero relativiert wurden, obwohl dafür Zeugen vorhanden sind und die Folgen des Desinteresses des Reiseveranstalters von Dutzenden Gästen verspürt wurden: versaute Gesundheit - versauter Urlaub - versaute Urlaubsfreude und jeder Kranke obendrein noch eine Arztrechnung von 600 Euro!

    In den Köpfen der Verantwortlichen herrschte Einfallslosigkeit, als sie Gäste mit  Problemen stets zum Reiseleiter schickten, obwohl dieser bereits bestätigt hat, daß er das alles wiederholt vergeblich zum Reiseveranstalter gemeldet hat, den es nicht interessierte.

    Anfangs waren die Geschädigten fassungslos, was ihnen passiert war. Der zweite Schock kam bei der Rückkehr als sie die ersten Antworten von Alltours erhielten. Neben der Gleichgültigket des Reiseveranstalters waren besonders Frauen von den Hotelbewerungen über dieses und andere Hotels geschockt, die Alltours in der Gegend vermittelt hat. Und darüber, daß noch während die Kranken in Bulgarien waren, Alltours mit den negativen Hotelbewerungen konfrontiert wurde ohne daß sich vor Ort etwas an den Mißständen geändert hätte.

    Von dieser Tatsache kann die geschädigte Sindy52 profitieren. Obwohl Alltours mehrere Wochen Kenntnis über die vor Ort herrschenden Mißständen, wurde ihr Umbuchungsantrag abgelehnt und sie in diesem "Schockhotel" untergebracht mit den von ihr zu Beginn dieses Postings geschilderten Folgen, zu den man sich hier einig war, daß sie eine Reisepreisminderungvon 60% rechtfertigten.

    Weil dem Reiseveranstalter die Kundenzufriedenheit sprichwörtlich am Arsch vorbei ging, kam der Vorschlag, den Mißstand öffentlich zu diskutieren und unser Jurist meinte, es könnte nicht schaden, zumal wir uns einig waren, daß wir den Gesundheitsschaden über die Strafanzeige verfolgen wollen. Ich habe hier nicht unter- oder übertrieben; alles hat sich so abgespielt . Der Schaden ist erheblich und wir alle werden dazu aussagen. 

    Eine Diskussion über weitere Strategien schien hier indes zeitweise zu langweilen. Andere lachten über Sindy52's Verzehr von abgepackten Sachsen. Als ich einen Aufruf nach dem Zusammenschluß der Geschädigten startete, damit sich die Betroffen gegenseitig helfen, wurden die Admins aus angeblicher Sorge um meine Spam-Folder schnell rege. Mein Aufruf wurde gesperrt und meine vor über zwei Monaten am 25.08.2016 veröffentlichte Hotelbewertung offline gestellt.

    Wenn man sich nach einer Hotelempfelung erkundigt, bekommt man viele Empfehlungen. Wenn man nach einem vertanem Urlaub nach weiteren Geschädigten sucht, wird das Thema gesperrt und belächelt?!

    Selbst wenn es um die Bitte ging, daß die Admins die anderen dem Forum aus den Bewertungen bekannten Geschädigten per Email die Info der  Interessengemeinschaft schicken, bekam ich statt eines Ergebnisses eine weitere Gegenfrage gestellt.

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Admin eines Autoforums den Aufruf nach Zeugen eines Unfalls unterbinden bzw. man dort den Geschädigten ermutigen würde, lieber aufzugeben. Vielleicht genießt einfach mancher Reiseveranstalter eine Sonderstellung oder man fürchtet in Regress genommen zu werden. Was sollen erst Gäste machen, die keinen Zeugen haben? Ohne Zeugen kein Verfahren und kein Schadenersatz. Mag sein, daß viele Geschädigte freiwillig auf eine Auseinandersetzung verzichten und daraus dann die Skepsis abgeleitet wird.

    Es hätte mich interessiert, was ich noch hätte schreiben können, um in diesem Reiseforum auf der Suche nach Gerechtigkeit wegen vertanem Urlaub und geschädigter Gesundheit nicht mit manchem Posting auf der Stelle zu treten.

    Verbindlichsten Dank für die Meinungen:

    Lesson learned & mission accomplished.

    /Gruß!

  • Tibi_
    Dabei seit: 1462579200000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1478746708000

    Ich melde mich nicht oft zu Wort, allerdings interessiert mich dieser Thread und ich muss die bisher fundiert Antwortenden loben ob der Energie, die Postings - oder sollte man sagen, "Schriftsätze" - von Hans zu lesen.

    Meiner laienhaften Meinung nach wäre es vllt noch eine Möglichkeit, die Reisekrankenversicherung mit ins Boot zu holen, denn schließlich wurden die Arztrechnungen bei dieser wohl im Anschluss eingereicht. Evtl besteht von dieser Seite aus das Interesse, einmal genauer nachzuforschen, was es mit den gesundheitlichen Problemen auf sich hatte.

    Aus Sindys Schweigen würde ich schließen, dass sie sich gar nicht so tief in die Materie einarbeiten will und mit einer für sie ausreichenden Entschädigung glücklich und zufrieden wäre. Evtl. wäre das für die anderen Beteiligten auch ein gangbarer Weg, außer für Hans.

    Warum nimmt er nicht selbst zu den Bewertern Kontakt auf, warum soll das die Aufgabe von HC sein?

    Dass er sich nach seinen ellenlangen Nachrichten beleidigt ins Eck stellt, weil nicht mit wehenden Fahnen auf seine Beschuldigungen eingegangen wird, sondern das Ganze differenziert betrachtet wird, ist beredt.

    "Körperverletzung" zu rufen, weil man ein Magen-/Darm-Problem im Urlaub hatte...?! Genauer spezifiziert hat er die Beschwerden ja nicht.

    Ich war vor einigen Jahren in Agadir, dort sah es am Strand und in den angrenzenden Wäldchen ähnlich aus: Menschen, die ihrer Notdurft nachgegangen sind, mit WC-Papier verdeckte Ausscheidungen (wenn überhaupt verdeckt), etc. Wahrlich kein schöner Anblick, aber das Hotel dafür verantwortlich zu machen, weil es zu weit entfernt vom Strand erbaut wurde? Never!

    Dennoch wäre es sehr interessant, den Ausgang der ganzen Geschichte zu erfahren und ich hoffe, dass Hans diesen ebenso wortreich kundtun wird, auch wenn das Ergebnis für ihn negativ sein sollte. Jedenfalls wünsche ich ihm viel Glück.

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