Danke an die Antworten zu meinen letzten Beiträgen!
Mit den strafrechtlich relevanten Vorwürfen soll nicht der Eindruck enstehen, daß hier ins Blaue geschossen wird, um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen.
Eines der höchsten Risiken bei Reisen betreffen die Gesundheit. Ob man an einen Unfalls während der Anreise denkt oder allerlei unbekannte Risiken in in fremden Ländern, wenn es um Pauschalreisen geht - und das habe ich auch hier gelesen, ist die Verpflegung ein großes Risiko. Wenn man krank wird, nimmt man das meist in Kauf und denkt an persönliches Pech. Die Frage nach der Ursache wird später meist nicht mehr diskutiert und wenn, dann mit dem Kommentar, daß man es gerichtlich nicht zweifelsfrei belegen kann, ob es tatsächlich z.B. wie in unserem Fall durch schlechte Hygiene passierte.
Mir war von Anfang klar, daß der Weg einer Zivilklage nicht zum Erfolgt führen kann, zumindest nicht am Anfang. Einerseits wird es immer persönliches Pech sein, solange es Menschen gibt, die selbst vergiftetes Essen nicht umhaut und wie schon einer vor mir geschrieben hat, wenn nicht das ganze Hotel gleichzeitig krank wird, wird es schwer sein, den Zusammenhang nachzuweisen. Damit ein Richter dem Geschädigten Anspruch auf Ersatz zuspricht, muß der Schaden zu 100% belegbar sein, damit es mit einem Gegengutachten nicht in Frage gestellt wird. Das ist pratisch unmöglich.
Völlig andere Perspektive ergibt sich aus dem Blickwinkel eines Strafrechtlers und wir sind diesbezüglich abgesichert. Ziel meiner Fragen und Kommentare war die Reaktion zu bekommen, ob andere vielleicht eine Vorgehensweise vorziehen würden - nicht jedoch aufzugeben.
Wir alle dürften uns einig sein, daß unsere Gesundheit unser größtes Gut ist, gefolgt von Urlaubsfreude und Geld, für das manche von uns hart gearbeitet haben.
Während ein Reiseveranstalter gelassen eine oder hundert Zivilklagen hinnehmen kann, muß bei bei gesudheitlicher Schädigung die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen. Wenn sich wie im vorliegendem Fall mehrere Betroffene finden, die über Monate die gleichen Verstöße erlebt und viele dadurch Schaden entstanden ist, dann wird das der Staatsanwaltschaft genügen, um dem Anfangsverdacht nachzugehen.
Während die Verantwortlichen bei einer Zivilklage zu Vorwürfen schweigen dürfen und abwarten, wie hoch sie den einzelnen Geschädigten nach Frankfurter Tabelle entschädigen und der Richter meist eine Einigung empfiehlt, urteilt ein Strafgericht anders.
Nehmen wir unseren Versuch des Aufrufs nach noch mehr Geschädigten als Beispiel. Mein Beitrag mit der Email hat keinen Tag überlebt, die darin enthaltene Kontaktemail wurde gelöscht und das Thema geschlossen. Wir werden kaum eine bundesweite Anzeige schalten - so sieht nun mal unsere Realität und unsere zivilrechtlichen Mittel aus.
Wenn es der Staatsanwaltschaft gelingt zu beweisen, daß es in einem Hotel über einen längeren Zeitraum zu Verstößen gegen Hygienevorschriften kam, dann wird das für die Verantwortlichen Konsequenzen haben.
Fragen wir uns nach dem nächsten sinnvollen Schritt, wenn deckungsgleiche Berichte den Anfangsverdacht bestätigen. Dann werden die Verantwortlichen ermittelt und zur Aussage vorgeladen; wer wußte wann von welchem gesundheitlichen Schaden und wer war verpflichtet wegen der Qualitätssicherung der Sache auf den Grund zu gehen. In Deutschland ist so eine Situation undenkbar - würde sich auch nur ein Gast angesteckt haben, hätte der Arzt sfort das Gesundheitsamt verständigt und das Hotel wäre geschlossen. In Bulgarien hat man der Arzt, der den Patienten dringend gerten hat, auf alles Verderbliche im Hotelrestaurant zu verzichten, betreffend der Einschaltung des zuständigen Gesundheitsamts gesagt "schweig, Du verdienst mit". Und jeder Patient zahlte für seinen Schaden erst einmal einen Betrag von 600 Euro. In dieser All-Inklusive-Pauschalreise wurde im Krankheitsfalle eine 600-Euro-Pauschale fällig (zumindest bei den Patienten, die es am Magen-Darm erwischt hat).
Um dem Vorwurft "von Hörensagen" zu begegnen - alle Betroffenen verhielten sich gleich und hörten auf den Rat ihres Arztes. Daher haben wir keine Zweifel, daß seine Antwort betreffend unserer Frage nach dem Wegsehen des Gesundheitsamtes glaubwürdig war.
Es ist unwahrscheinlich, daß wir alle Schadensfälle ausfindig gemacht haben, denn erfahrungsgemäß macht nur ein kleiner Teil seine negative und schon gar gesundheitliche Erfahrung öffentlich. Es existieren jetzt ein Dutzend von Bewertungen über dieses Hotel, worin die Verfasser nahezu gleiche gesundheitliche Probleme beschreiben, aber keiner von ihnen hat weiter im Forum darüber geschrieben.
Gehen wir davon aus, daß die Geschädigten den Reiseveranstalter informiert haben; manche aus dem Urlaub - andere nach ihrer Ankunft. Mit direkter Forderung zur Kostenerstattung oder indirekt, um ihrer Mängelrüge Nachdruck zu verleihen. Wir kennen nur die Spitze des Eisbergs und die Frage nach dem Ausmas des Schadens kann die Staatsanwaltschaft ermitteln. Nur strafrechtliche Ermittlungen werden die Verantwortlichen von ihrem Schweigen befreien. Da schon der Reiseleiter bereitwillig ausgesagt und einen guten Anfang gemacht hat, nicht nur einmal, aber praktisch jedem Betroffenem gegenüber, daß das Problem beim Reiseveranstalter bekannt ist, will ich mir nicht ausmalen, wie die Mitarbeiter des Unternehmens persönlich über diesen Mißstand denken. Vielleicht folgen Argumente, ob ich glaube, daß die Mitarbeiter freiwillig gegen ihren Arbeitgeber aussagen. Es genügt, wenn ein einziger die Wahrheit sagt und sei es nur, daß das Reiseunternehmen nicht dafür verantworlich war, sondern das Hotel. Und im Unterschied zu einer Zeugenbefragung in einem Zivilverfahren haben Zeugen in einem Strafverfahren die Pflicht und wir werden nicht spekulieren, ob die in Bularien benannten Zeugen gegen ihre Verpflichtung zur Aussage verstoßen könnten.
Schon die Tatsache, daß der Reiseveranstalter ab einem bestimmten Zeitpunkt Kenntnis hatte, daß in diesem Hotel nach deutschem Recht meldepflichtige Zustände herrschten, war er verpflichtet weitere Reisende zu schützen. Bei Sindy52 jedenfalls ihrer Forderung nicht enstprochen, obwohl man dort nachweislich wußte, daß unere Reisegruppe geschädigt wurde und ich den Reiseveranstalter auf seine Mitwirkungspflicht hingewiesen habe.
Ob er eine rechtliche Verpflichtung hatte oder eine Selbstverständlichkeit war, die Gesundheit seiner nächsten anreisenden Kunden zu schützen, sei dahingestellt.
Schließlich darf sich ein Koch nicht damit ausreden, daß das Fleisch schon bei der Anlieferung vergammelt war und er auf den Lieferanten zeigt. Er darf in einem solchen Fall das Fleisch gar nicht servieren.
Man sollte sich hier nicht lustig darüber machen, ob der Brief von Sindy52 auf der Pinnwand landet, weil sie darin beschreibt, daß sie durch den Verzehr abgepackter Sachsen ihre Gesundheit und die ihres Kindes bewahrte. Genausowenig wir uns lustig machen sollten, wenn die Verantwortlichen ihre gerechte Strafe erhalten und ob die Mitarbeiter darüber lachen!
Damit uns nicht unterstellt wird, daß wir naiv und blauäugig sind, wenn die Staatsanwaltschaft in einem Lebensmittelskandal ermittelt, wir immer etwas gefunden. Wir werden behutsam vorgehen, und niemand namentlich die konkrete Schuld zuweisen. Im Falle des Reiseveranstalters gehen wir davon aus, daß dieser aus seinen vertraglichen Pflichten handeln mußte und die Bestrafung der Verantwortlichen für den uns entstandenen Schaden zu fordern ist unser Recht. Es ist Sache der Staatsanwaltschaft, diese Verantworlichen auszumachen und im Interesse der Strafe werden sie bestimmt nachhaken, falls sich herausstellt, daß der Schaden nicht bei dem derzeit bekannten Dutzend von Geschädigten liegt und die Anzahl höher ist. Über jeden Fall gibt es Kundenbeschwerden, Arztberichte und jeder neue Geschädigte wird weitere Namen nennen. Es braucht Zeit, bis sich das rumspricht.
last but not least hätte ich gerne eine Anwtort die Frage nach der Korrektheit unserer Mängelrüge und der Erklärung des "umgehend" aus der Alltours Qualitätsgarantie.
Oder will dazu niemand Stellung beziehen?
Wir haben verstanden, daß die Mängelrüge die einzige Mitwirkungpflicht der Verbraucher ist (außer sich wie Sindy52 selbst zu schützen bzw. nicht das offensichtlich Verdorbene zu verzehren) und das daran bestimmte Formalitäten gestellt werden. Sind wir dieser Verpflichtung nachgekommen?
Meine Fallbeschreibung hat geführt, daß der Forumbetreiber meine Bewertung "Unbedingt Reiseabbruchversicherung abschließen" offline gestellt hat und die Prüfung eingeleitet hat, ob wir tatsächlich vor Ort waren. Das ist ein guter Schrtt und ich habe den Nachweis über die Pauschalreise erbracht. Als nächstes würde ich mich freuen, wenn der Forumsbetreiber alle Verfasser der Bewertungen des betreffenden Hotels anschreiben würde, damit sie erfahren, daß wir die Aktionsgemeinschaft Recht auf gesunden Urlaub gegründet haben und wir für den uns entstanden Schaden an Gesundheit Aufklärung fordern.
Aufgrund der Prüfung der Echteit unserer Bewertung gehe ich davon aus, daß alle anderen Beiträge echt sind, so daß mit einer Benachrichtigung der Verfasser dem Recht der Geschädigten gefolgt wäre.
Der Datenschutzbeauftragte bestätigt, daß der Forumsbetreiber das Recht dazu hat.