• ThomasFritzsche
    Dabei seit: 1087430400000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1087552784000

    Hallo,

    ich habe ab dem 09.07., für 2 Wochen, ein Hotel in der Türkei gebucht. Das Hotel heißt "Club Justiniano" in Belek. Leider gibt es "Club Justiniano" 2 mal in der Türkei. Einmal in Belek und einmal in Karaburun. Nun ist uns dieser fehler erst vorgestern aufgefallen. Eine Umbuchung ist nicht mehr möglich, da das andere Hotel ausgebucht ist. Da wir die erste Reise über ein reisebüro gebucht haben, ist uns der Service und die Pflichten eines Reisebüros nicht geläufig. Die zugestellten Unterlagen haben wir von Neckermann direkt bekommen. Kontakt mit dem Reisebüro hatten wir nur am Buchungstag. Der Mitarbeiter bei Woodareisen/Osterburg hat die Sache telefonisch mit einem anderen Reisebüro geregelt, welches einen Vertrag mit Neckermann hat. Dabei scheint es nur um die Provission zu gehen.

    Vorab haben wir keine Belege für die Reise bekommen, da das Faxgerät im Reisebüro defekt war.

    Achso, ich muss noch hinzufügen, dass es sich hierbei bereits um eine Umbuchung handelt, da wir zuvor ein anderes Hotel gebucht haben, welches aber von einer Großbaustelle umgeben ist und die Baustelle 24 Stunden in Betrieb ist. Das haben wir durch Zufall übers Internet erfahren.

    Meine Fragen: Inwieweit ist das Reisebüro haftbar für diesen Fehler. Muss es mit dem Kunden (Beratungspflicht) darauf hinweisen die Unterlagen auf Fehler zu prüfen bzw. zusammen mit dem Kunden die Unterlagen zu prüfen.

    Welche Beratungspflichten hat eine reisebüro überhaupt.

    Was kann ich als Schadensersatz verlangen, wenn ich die Reise antrete, welche ich eigentlich nicht haben wollte. Der reiseschein von Neckermann war dahingehend irritierend, da "Club Justiniano" draufstand, dass es noch mehr davon in der Türkei gibt, war uns nicht bewusst.

    Das ist hier sicher ein Problem für Profis, da es garantiert nicht alle tage vorkommt. Wenn einer ähnliches erlebt hat, dann bitte ich um Rückmeldung.#

    Danke

  • guest
    Dabei seit: 1041638400000
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    geschrieben 1087573037000

    Hast Du denn irgendetwas unterschrieben? Du musst doch von Neckermann Reisen eine Reisebestätigung bekommen haben, wo das Hotel aufgeführt ist?

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1087641472000

    Thomas, laß' Dich durch Rainers Fragestellung nicht verunsichern! Das Reisebüro hat die Buchungsbestätigung gefälligst zu prüfen, bevor sie an den Reisegast weitergegeben wird, das ist auch im juristischen Sinne seine Pflicht.

    Was sollte sonst Aufgabe des Reisebüros sein? Katalog verteilen, Buchung entgegennehmen, Provision kassieren? Sonst nichts?

    Wende Dich mal direkt an den Admi "Reiserecht", Herrn RA Böhmer, stefan.boehmer@kanzlei-kgh.de, genauere Angaben zu ihm findest Du in dieser Forumsrubrik, er hat sich vor einiger Zeit ausführlich vorgestellt. 

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • guest
    Dabei seit: 1041638400000
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    geschrieben 1087644417000

    Es ist sehr schade, welchen Ton Salvamor hier anschlägt. Was steckt dahinter? Ich habe eine berechtigte Frage gestellt, aber unser Freund Salvamor vermutet dahinter eine Provokation. Offensichtlich passieren Dir, verehrter Salvamor, keinerlei Fehler in deiner Arbeit, denn Deine pauschalierten Verunglimpfungen gegenüber Reisebüro´s lassen den Schluss zu, dass Du fehlerfrei bist und alle Reisebüro`s nur Mist machen. Wenn dem so wäre, dürfte es gar keine Reisebüro`s geben. Fakt ist aber, dass die Reisebüro`s vielfach sehr gute Arbeit listen und dafür auch ihr Geld verdienen (die ach so hohe Provision, gell?). Übrigens: ich wäre für ein Beratungsentgelt im Reisebüro, dann kann ich als Kunde erst Recht Qualität verlangen. Aber -anders als bei einem Anwalt, der sich seine Beratung was kosten lässt, die ja auch nicht immer fehlerfrei ist- wäre so etwas ja ein Tabu.

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1087662335000

    @ Rainer

    Ich habe nie, weder direkt noch indirekt, behauptet, daß ich keine Fehler in meiner Arbeit mache. Pauschalierte Verunglimpfungen gegenüber Reisebüros habe ich nie abgesondert und auch nie behauptet, daß alle Reisebüros nur Mist machen. Wo Du das alles her hast, weiß ich nicht, ich habe so etwas nie behauptet und/oder geschrieben. 

    Zur Sache:

    Ich habe grundsätzlich etwas dagegen, daß von dem jeweiligen Reisebüro oder dem Veranstalter zu vertretende Fehler oder Mängel auf dem Rücken des Kunden ausgetragen werden und, auch unter Zuhilfenahme irgendwelcher juristischer Finessen, dem Kunden der "Schwarze Peter" zugeschoben werden soll.

    Das Schlimme ist, daß man womöglich dem Reisebüro im juristischen Sinne gar nicht beikommen kann, weil der Geschäftspartner von thomas fritzsche der Veranstalter ist. Der zieht sich dann elegant aus der Affäre, indem er die Prüfpflicht des Kunden anführt. Und schon hat der Kunde die Arschkarte!

    So kann es doch nicht gehen! Ich würde in diesem Falle alle Hebel in Bewegung setzen, um Veranstalter/Reisebüro in die Pflicht zu nehmen, zur Not auch mit dem Argument "Wegfall der Geschäftsgrundlage". Juristen wissen, was das bedeutet.

    Geschäftsgrundlage war die Buchung eines bestimmten Hotels. Wenn der Reisende, ausgelöst durch den Fehler des Veranstalters, gezwungen werden soll, ein anderes als das von ihm gebuchte Hotel zu beziehen, ist meines Erachtens in der Tat die Geschäftsgrundlage entfallen.  

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1087826136000

    Also vielleicht mal was Hilfreicheres:

    Bei Buchung muss ja eine Buchungsbestätigung ausgestellt worden sein. Diese ist wahrscheinlich auch von Dir unterschrieben worden.

    Wenn also weder im Beratungs- noch Buchungsgespräch noch in der Buchungsbestätigung ein bestimmter Ort des Hotels erwähnt bzw. festgehalten worden, dann ist es eine haarige Angelegenheit.

    Denn der Reisebüromitarbeiter muss nicht zwingend von der Existenz mehrerer Hotels gleichen Namens wissen. Das wäre einfach zu viel verlangt bei der Unzahl von Hotels. Natürlich meine ich auch, dass eine gute Beratung schon auch mal mit dem Hinweis auf den Ort ablaufen sollte. Eben um solche Missverständnisse zu verhindern.

    Aber Schadenersatz gäbe es meiner Meinung, wenn du den nicht gewollten Urlaub nicht antrittst, weil du dieses Hotel - nachweislich (...) nicht wolltest. Einmal in den  Urlaub angereist, kann man keinen Schadenersatz für etwas verlangen (Reisemängel natürlich ausgenommen).

    Gruß

    Peter

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1087829813000

    Selbstverständlich kannst Du nur vor Antritt der Reise reklamieren, da hat Peter völlig Recht. Wenn Du abgereist bist, hast Du durch sog. konkludentes Verhalten kund getan, daß Du mit der Änderung des Hotels einverstanden bist.

    Ähnlich verhält es sich, wenn Du nach Erhalt der Reisebestätigung eine Anzahlung gemacht haben solltest, auch dies gilt als konkludentes Verhalten.

    In "Reisen und Recht", Verfasser RA Mark Niehuus, erschienen in "Deutscher AnwaltVerlag" steht unter Punkt 42) "Was ist vereinbart, wenn Anmeldung und Reisebestätigung voneinder abweichen?" folgendes:

    Weicht die Reisebestätigung von der Buchung ab, ist der Kunde an seine Buchung nicht mehr gebunden. In diesem Fall hat der Reiseveranstalter rechtlich das Vertragsangebot des Kunden abgelehnt und seinerseits ein neues, annahmebedürftiges Angebot gemacht. Der Urlauber kann dieses neue Angebot annehmen. Schweigt er, gilt dies als Ablehnung. Allerdings kann eine stillschweigende (konkludente) Annahme des Kunden darin gesehen werden, daß er die vorgesehene Vorauszahlung leistet oder die Reise antritt. Dann ist der Vertrag mit den in der Bestätigung angegebenen Leistungen zustande gekommen. 

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • ThomasFritzsche
    Dabei seit: 1087430400000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1087832765000

    Genau das ist hier das Problem. Wir haben den Urlaub komplett bezahlt. Und erst jetzt, durch puren Zufall, ist uns dieser Fehler aufgefallen. Damit sind wir rechtlich in den A.... gekniffen. Der Vertrag ist rechtsgültig und somit konnten wir nur darauf hoffen, dass unser Reisebüro seinen Fehler eingesteht. Eine Unterschrift im reisebüro konnten wir nicht leisten, da die Reise über ein Partnerreisebüro gebucht wurde und ausgerechnet am Tag der Buchung, das Faxgerät im reisebüro gestreikt hat.

    Aber das ist auch völlig egal, weil wir die Reise bezahlt haben.

    Es ist dumm gelaufen und wir werden das nächste Mal besser aufpassen. Das Reisebüro hat sich dahingehend selbst geschädigt, dass sie nun eine nicht geringe Anzahl an Kunden verlieren werden.

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1087846349000

    Langsam, langsam, thomas fritzsche! Es kommt ganz darauf an, w a n n  Ihr den Gesamtpreis bezahlt habt. Habt Ihr ihn für die ursprünglich gebuchte Reise bezahlt, bei der das Hotel noch Baustelle war? Dann besteht Euer Anspruch jetzt trotzdem, weil die umgebuchte Reise damit nichts zu tuen hat. Habt Ihr allerdings die umgebuchte Reise (nach der letzten Bestätigung) gezahlt, dann habt Ihr wohl rechtlich gesehen tatsächlich die Arschkarte gezogen und Ihr seid auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen. Wenn das so sein sollte, habt Ihr denn auf dieser Ebene schon versucht, mit denen klar zu kommen? 

    Ich würde an Eurer Stelle nicht so schnell aufgeben!

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1087850233000

    Peter, ich würde gerne noch mal auf Deine Bemerkung zurückkommen, daß es eine "haarige Angelegenheit" sei, wenn "weder im Beratungs-, noch im Buchungsgespräch noch in der Buchungsbestätigung ein bestimmter Ort des Hotels erwähnt bzw. festgehalten" worden sei. Nach Deiner Vorstellung muß also "der Reisebüromitarbeiter nicht zwingend von der Existenz mehrerer Hotels gleichen Namens wissen". Das sei "bei der Unzahl von Hotels einfach zu viel verlangt." Darüber hinaus bist Du allerdings der Meinung, daß "eine gute Beratung  s c h o n

    a u c h  m a l  mit dem Hinweis auf den Ort ablaufen" sollte.

    Das ist aber eine lustige Auffassung des Servicegedankens eines Reisebüros. 

    Man stelle sich vor, jemand geht in ein Reisebüro und möchte meinetwegen in einem Marriot- oder Dorint-Hotel übernachten, vergißt zu sagen in welchem, und der Reisebüromitarbeiter bucht der Einfachheit halber, ohne den Kunden zu fragen und weil ihm das gerade so in den Sinn kommt, das Hotel in Hamburg, obschon der Kunde eigentlich nach München will. Wenn der Kunde dann reklamiert, erhält er zur Antwort: "Ich muß doch nicht wissen, wieviele Marriot- oder Dorint-Hotels es gibt".

    Meinst Du nicht, daß es für ein Reisebüro eine riesengroße Selbstverständlichkeit sein sollte,  mit dem Kunden zu klären, wohin er reisen möchte, d.h. wo das gewünschte Hotel steht? 

     

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