Hallo,
ich habe ab dem 09.07., für 2 Wochen, ein Hotel in der Türkei gebucht. Das Hotel heißt "Club Justiniano" in Belek. Leider gibt es "Club Justiniano" 2 mal in der Türkei. Einmal in Belek und einmal in Karaburun. Nun ist uns dieser fehler erst vorgestern aufgefallen. Eine Umbuchung ist nicht mehr möglich, da das andere Hotel ausgebucht ist. Da wir die erste Reise über ein reisebüro gebucht haben, ist uns der Service und die Pflichten eines Reisebüros nicht geläufig. Die zugestellten Unterlagen haben wir von Neckermann direkt bekommen. Kontakt mit dem Reisebüro hatten wir nur am Buchungstag. Der Mitarbeiter bei Woodareisen/Osterburg hat die Sache telefonisch mit einem anderen Reisebüro geregelt, welches einen Vertrag mit Neckermann hat. Dabei scheint es nur um die Provission zu gehen.
Vorab haben wir keine Belege für die Reise bekommen, da das Faxgerät im Reisebüro defekt war.
Achso, ich muss noch hinzufügen, dass es sich hierbei bereits um eine Umbuchung handelt, da wir zuvor ein anderes Hotel gebucht haben, welches aber von einer Großbaustelle umgeben ist und die Baustelle 24 Stunden in Betrieb ist. Das haben wir durch Zufall übers Internet erfahren.
Meine Fragen: Inwieweit ist das Reisebüro haftbar für diesen Fehler. Muss es mit dem Kunden (Beratungspflicht) darauf hinweisen die Unterlagen auf Fehler zu prüfen bzw. zusammen mit dem Kunden die Unterlagen zu prüfen.
Welche Beratungspflichten hat eine reisebüro überhaupt.
Was kann ich als Schadensersatz verlangen, wenn ich die Reise antrete, welche ich eigentlich nicht haben wollte. Der reiseschein von Neckermann war dahingehend irritierend, da "Club Justiniano" draufstand, dass es noch mehr davon in der Türkei gibt, war uns nicht bewusst.
Das ist hier sicher ein Problem für Profis, da es garantiert nicht alle tage vorkommt. Wenn einer ähnliches erlebt hat, dann bitte ich um Rückmeldung.#
Danke