Hallo Christine,
bei mir macht es momentan auch keine Absätze, manchmal spinnt es eben!
Haargenau! Besser als Du es beschrieben hast, könnte es niemand ausdrücken. Natürlich hat der Kunde eine Mitwirkungspflicht, man muß aber doch davon ausgehen, daß er Laie ist, er kann unmöglich wissen, daß es dort zwei namenähnliche Hotels gibt. Es ist ganz klar Aufgabe des Reisebüros, eindeutig zu klären, wo der Gast hin will. Und Du hast völlig Recht, wenn die Buchung telefonisch erfolgt, muß der Mensch im Reisebüro besonders sorgfältig sein. Bei dieser Geschichte stimmt etwas mit Peters Logik nicht!
Rein rechtlich gesehen kann der Kunde natürlich nicht mehr reklamieren, wenn er bezahlt oder angezahlt hat, weil er ja konkludent dem Angebot des Reisebüros zugestimmt hat.
Ich würde es aber als sehr kleinlich bezeichnen, wenn das Reisebüro in diesem Falle auf seinem Recht beharren würde. Mit kundenorientiertem Servicegedanken hätte das wenig zu tuen.
Gleichwohl ist allgemein, nicht nur in der Reisebranche, ein Trend zur Rechthaberei dem Kunden gegenüber festzustellen.
Man merkt es auch in diesem Forum. Wenn jemand ein Problem mit einem Reisebüro/Veranstalter schildert, kommt immer wieder von mitdiskutierenden Reisebüromitarbeitern als erstes der Einwand:...ja aber, hast Du denn nicht die AB durchgelesen...ja aber, hast Du denn nicht bei der Buchung genau gesagt, wo Du hinwillst...ja aber, Du hast doch angezahlt, warum meldest Du dich jetzt erst...ja aber...ja aber.
Erste Reaktion also: Abwehr! Statt erst mal objektiv zu klären, wie der Fehler zustande kam und wie man ihn im Sinne des Kunden ausbügeln kann!
Mir fällt da wieder ein bezeichnendes Erlebnis in einem hiesigen Reisebüro ein, das ich im Januar '04 hatte. Ich wollte dort Rail-and Fly-Tickets kaufen und hatte dazu der Mitarbeiterin die auf einem Zettel notierten Daten, wie Abflug- und Ankunfttag sowie die von mir entsprechend ermittelten Abfahrtzeiten des Zuges übergeben und ihr außerdem noch die Flugtickets gezeigt und sie gefragt, ob ihrer Meinung nach die Abfahrtzeiten ausreichen. Der Bearbeitungsgebühr von Euro 5,00 hatte ich zugestimmt. Als ich zu Hause ankam, stellte ich fest, daß sie die Rückfahrttickets insoweit falsch ausgestellt hatte, als das Datum einen Tag zu früh war. Ich bin dann am nächsten Tag wieder hin, um die Tickets ändern zu lassen. Es entwickelte sich dabei folgender Dialog: "Das geht jetzt nicht mehr zu ändern!" "Warum kann man das jetzt nicht mehr ändern?" "Man kann das ändern, dann müssen Sie aber noch einmal Euro 5,00 zahlen!" "Warum muß ich noch einmal Euro 5,00 zahlen, wenn Sie den Fehler gemacht haben?" "Ich habe den Fehler nicht gemacht, sie haben mir das falsche Datum angegeben!" "Ich habe Ihnen das richtige Datum angegeben, schauen Sie hier, diesen Zettel habe ich Ihnen gestern gegeben, und außerdem haben Sie die Flugtickets in Ihren Händen gehabt!" "Ich habe von Ihnen weder einen Zettel noch die Tickets bekommen, sondern nur mündliche Angaben!"
Erst nach meiner Drohung, mich bei der Geschäftsführung (Konzernunternehmen) massiv über sie zu beschweren, war sie bereit, mir das geänderte Ticket auszustellen, das sie mir mit der Bemerkung übergab:"Ausnahmsweise habe ich das jetzt für Sie gemacht, aber passen Sie bitte beim nächsten mal besser auf."
Fazit: Dieses Reisebüro wird mich nie mehr wiedersehen. Das Verhalten der Reisebüromitarbeiterin war absolut kontraproduktiv, entspricht aber dem eingangs erwähnten neuen Trend zur Rechthaberei zu Lasten des Kunden.
Freundliche Grüße