• Gabi2001
    Dabei seit: 1181260800000
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    geschrieben 1378032156000

    @ Jasmin,

    ganz ehrlich, ich denke das Geld kannst Du abschreiben, was ich Dir natürlich nicht wünsche, aber im Ausland klagen da brauchst Du 2 Anwälte, einen in Deutschland und einem aus dem Land um das es geht.

    Habe das mit Italien durch, wegen eines Unfalls, hat 2 Jahre gedauert, die Kosten waren 2x so hoch wie der Betrag um den es ging, dank RSV kein Problem, hätte ich diese nicht gehabt.....................

    Ich drücke Dir die Daumen.

    Gabi 2001 ( Franz)

    man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.
  • mayfieldfalls
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    geschrieben 1378041292000

    Das hab ich auch schon genört das es so ist. 

    Es läuft im Moment über alle Ecken. Die Inhaberin hat mir zugesichert das ich es zurück bekomme. Selbst Freunde von denen machen dort Druck das sie es zurückzahlt .

    Na mal abwarten. 

    lg Jasmin

    "Wer sich je von Afrika hat verführen lassen, der findet sein Lebtag kein Messer mehr, um die Fesseln zu zerschneiden, die ihn am das Land binden. Die Nase gibt den Duft von Afrika nicht mehr frei, die Ohren nicht seine Melodien."
  • Minerva72
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    geschrieben 1378051450000

    Hallo Jasmin,

    hm, dass sich die FeWo im Ausland befindet, macht die Sache natürlich nicht einfacher. Sicherlich gibt es auch in Italien eine rechtliche Regelung dafür, aber die kenne ich nicht.

    Unter fair miteinander umgehenden Geschäftspartnern (Vermieter und Mieter) sollte einer (ggf. anteiligen) Rückzahlung nichts im Wege stehen. Die Aussage, dass von dem Geld erst Rechnungen bezahlt werden müssen, macht mich in diesem Punkt aber mehr als stutzig.

    Wahrscheinlich ist es so, wie @Gabi2001 schreibt, dass Du mit dem Vermieter etwas Pech gehabt hast und nun ohne Anwälte kaum zu Deinem Geld kommst.

    Ich drücke Dir trotzdem die Daumen,

    Minerva

  • mayfieldfalls
    Dabei seit: 1107820800000
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    geschrieben 1378238092000

    Kann mir jemand sagen wie lange ich Zeit hab um zu klagen?

    dankeschön

    lg Jasmin

    "Wer sich je von Afrika hat verführen lassen, der findet sein Lebtag kein Messer mehr, um die Fesseln zu zerschneiden, die ihn am das Land binden. Die Nase gibt den Duft von Afrika nicht mehr frei, die Ohren nicht seine Melodien."
  • Gabi2001
    Dabei seit: 1181260800000
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    geschrieben 1378238608000

    Hallo,

    das hängst von den Gesetzen des Landes ab, wo der Gerichtsstand des Vermieters ist, denn nur dort könntest Du Klage einreichen.

    Gabi 2001 ( Franz )

    man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.
  • mayfieldfalls
    Dabei seit: 1107820800000
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    geschrieben 1378238988000

    Dankeschön!

    L G Jasmin

    "Wer sich je von Afrika hat verführen lassen, der findet sein Lebtag kein Messer mehr, um die Fesseln zu zerschneiden, die ihn am das Land binden. Die Nase gibt den Duft von Afrika nicht mehr frei, die Ohren nicht seine Melodien."
  • Reisebiene1
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    geschrieben 1381323572000

    Da hätte ich auch gleich noch eine Frage: wie ist das bei telefonischen Anfragen?

    Meine Eltern haben eine telefonsiche Anfrage gemacht, allerdings abweichend vom Angebot in der Zeitung. Für meine Eltern war es nur eine Anfrage, für das Reisebüro eine Buchung. Da das Reisebüro beim Hotel nachfragen musste, heisst es, dass bei einer Bestätigung durch das Hotel die Buchung fix ist.

    Beides am gleichen Tag für kurzfristigen Reisetermin am kommenden Wochenende.

    Vielen Dank!

  • reiseheinzl
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    geschrieben 1381327591000

    Ohne persönliche Angaben ist keine Buchung möglich, werden die angegeben, heißt das, eine BUCHUNG ist gewünscht ! Diese Kunden fragen am nächsten Tag: Wo bleibt meine Bestätigung??

    Reisebürö sagt: War doch nur Anfrage.....Das Geschrei möchte ich hören!

    Roger
  • mogan13
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    geschrieben 1381351425000

    Reisebiene1:

     Für meine Eltern war es nur eine Anfrage, für das Reisebüro eine Buchung. Da das Reisebüro beim Hotel nachfragen musste, heisst es, dass bei einer Bestätigung durch das Hotel die Buchung fix ist.

    Liebe Reisebiene,

    das Reisebüro muss für eine Anfragebuchung vor allem so kurzfristig die Kundendaten haben.Und es wird auch normalerweise immer daraufhingewiesen das Buchungen auf Anfrage verbindlich sind wenn diese vom Hotel bestätigt werden.

    Wenn das Reisebüro nicht darauf hingewiesen hat, ist es ein Fehler des Mitarbeiters der so nicht vorkommen darf ! Ansonsten würde ich es genauso sehen wie reiseheinzl.

    Ich bin ich und anders gibt´s mich nicht!
  • ginus
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    geschrieben 1381432284000

    @ Reisebiene1

    was halt am Schluss immer eine Frage dessen ist, kann man es beweisen, dass der Reisevermittler es unterlassen habe pflichtgemäß darauf hinzuweisen, dass eine Anfrage bei diesem Hotel ein bindendes Angebot seitens des Kunden darstellt, also gleich zum Auftrag werden würde, so das Hotel freie Kapazitäten hat.

    Ginus

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