• salamander1
    Dabei seit: 1212537600000
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    geschrieben 1269287386000

    Und die Angst, Deine Verletzung sei wieder aufgebrochen willst Du jetzt vom Veranstalter bezahlen lassen?

    Verklag doch den Fahrer des Busses, das würde ich eventuell noch einsehen, Dein Erlebniss ist sicher bedauerlich und kein glücklicher Urlaubsabschluss, aber solche Dinge geschehen nun mal, der Veranstalter hat daran aber keine Schuld und Deinen Urlaub hast Du bis zu dem Zeitpunkt doch genossen???

    OT, Danke, ich finde auch das wir ein netter Haufen sind ;)

    Einem frohen Gemüt lacht die Sonne auch bei Regenwetter.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1269288165000

    Warum urteilt man über den TO so negativ ? Ich gehe davon aus, das er wie alle anderen Betroffenen auch erstmal zufrieden ist, das es wohl relativ glimpflich abgelaufen ist.

    Nun zur rechtlichen Seite:

    selbstverständlich hat er m.M. nach einen Anspruch an den RV, das dieser ihn unfall- und schadensfrei von seinem Hotel zum Flughafen bringt. Sollte auf dem Weg was passieren -wie hier wohl unstreitig geschehen- ist der Reisende aussen vor, wie wg. des Vorfalls die Schadensfestlegungen und die Schadensverantwortlichkeit festgelegt wird. Dagegen hat sich der RV zu versichern. Wie dann die Versicherungen sich unter Berücksichtigung des Landesrechts einigen ist nicht seine Sache.

    Nun zu den Ansprüchen. In Amerika hätte er gute Karten, wg. seines seelischen Schadens -sprich Verlustigkeit der Urlaubserholung- ne Menge Kohle zu ziehen. Das ist natürlich in Deutschland anders. Unstreitig ist ein Schmerzensgeld wg. der Knieschmerzen, aber auch die müssen von einem Arzt attestiert werden. Aber Verlust der Urlaubsfreude ? Wie äussert sich das ? Angstzustände und nächtliches Aufwachen, weil das Unfallereignis nicht verdrängt werden kann ? Ich will das als Problem nicht verniedlichen, wüsste aber im Moment nicht, wie das juristisch quantifiziert und eingefordert werden könnte.

    Ich könnte mir vorstellen, das der RV ein "Friedensangebot" machen wird, und würde als erstes den ganz normalen Kontakt zu ihm suchn.

    Gruss Gabriela

  • Bäumelchen
    Dabei seit: 1216252800000
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    geschrieben 1269288780000

    Sala,

     

    ich find nicht, dass HC ein netter Haufen ist, hätten wir doch darauf hinweisen müssen, dass eine lebenslängliche und darüber hinaus andauernde Bus-Phobie eine Schadensersatzklage in ungeahnter Höhe möglich machen könnte, zumal wenn eine Knieprellung das Übrige tut. ;)

     

    Ich denke, alles in allem, wenn es dem Kleinwagenfahrer, der frontal durch die Scheibe flog, wieder besser geht, der Busfahrer seine Bremsmanöver in den Griff kriegt, und die Insassen wieder Vertrauen in den türkischen ÖPNV gewinnen, alles wieder gut wird, und billy seine nächste Reise selber überweist.

     

    Schönen Urlaub

     

    Heiko

    Foren-Signaturen sind langweilig, oder sie werden gelöscht. Also hab ich keine, ausser dieser, die ist langweilig und wird wohl nicht gelöscht.
  • Bäumelchen
    Dabei seit: 1216252800000
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    geschrieben 1269288924000

    gabriela : "Nun zu den Ansprüchen. In Amerika hätte er gute Karten, wg. seines seelischen Schadens -sprich Verlustigkeit der Urlaubserholung- ne Menge Kohle zu ziehen."

     

    Wo war er noch gleich, der TO ????

     

    Foren-Signaturen sind langweilig, oder sie werden gelöscht. Also hab ich keine, ausser dieser, die ist langweilig und wird wohl nicht gelöscht.
  • carsten79
    Dabei seit: 1159747200000
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    geschrieben 1269290972000

    @billyatwork sagte:

    Ich hatte echt Angst,dass mein Verletzung wieder aufgebrochen ist...

    Ist sie aber nicht, wie du selbst gesagt hast. Was soll das Gezeter also? Wofür Geld? Ein Schmerzensgeld dürfte so gering ausfallen, dass sich der Prozess nicht lohnen würde dafür. Vierstellig würde das mit Sicherheit nicht!

    Entschädigung für verlorene Erholung? Mach mal bitte einen Punkt. Offensichtlich ist die Sache - den Umständen entsprechend entsprechend - noch halbwegs glimpflich ausgegangen. Keine Toten (oder?). Sowas hat man in der Regel nach max. 2 Tagen "verarbeitet". Es sei denn, du stellst die Ausnahme dar?!

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1269291368000

    Es geht nicht darum, wo er war, es geht darum, gegen wen er Ansprüche geltend machen kann. Und das habe ich genau so geschrieben "in Deutschland ist das anders". Sein RV ist ein deutsches Unternehmen.

    Ganz davon abgesehen: ich halte es wirklich für abwegig, wenn ein amerikanisches Gericht gegen ein Unternehmen xy ein Urteil zugunsten eines Kaffeetrinkers spricht, der sich aus dem Kaffeeautomat in einem Pappbecher einen heissen Kaffee zieht, sich daran die Finger verbrennt, weil er nicht darüber sofort erkennbar informiert worden ist, das  d e r   K a f f e e   h e i s s  ist.

    Aber bezogen auf hier: ich verdamme den TO nicht, möchte ihn aber gerne darauf hinweisen, das solche nicht ganz leicht zu "verifizierenden und damit auch zu quantifizierenden" Schadensersatzforderungen in Deutschland vor Gericht ganz schwer durchsetzbar sind.

    Gruss Gabriela

  • AntoniaW
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    geschrieben 1269335715000

    @billyatworkDass Risiko in einen Verkehrsunfall zu geraten ist in der Türkei wie in Deutschland gegeben. Alltägliches Risiko des Lebens, o.ä., betiteln das die Juristen. Allein dafür also den vollen Reisepreis rückzufordern, ist machbar, aber wohl aussichtslos. Ich meine mal gelesen zu haben, dass man als Veranstalter das Recht resp. der Reisende die Pflicht zur Aufklärung über besondere körperliche Eigenschaften hat. Schwangerschaft, Prothesen und vielleicht auch ein "sensibles" Knie könnten hierunter fallen. In diesem Punkt wäre eine anwaltliche Beratung aber wirklich angebracht. Da reicht ein Forum, selbst mit Fokus auf rechtliche nicht mehr aus!Genug der nüchternen Aussagen. Emotional und moralisch würde ich mir - auch als Nicht-Betroffene - eine Wiedergutmachung des Veranstalters wünschen. Eine kleine Geste nach dem Motto "Wie bedauern die ungeplant aufregende Rückfahrt und hoffen, Sie bald wieder als Reisegast begrüßen zu dürfen. Dazu möchten wir Sie mit einem Gutschein für eine FTI-Reise/Spa-Besuch/XXX beschenken."

  • bernardo2001
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    geschrieben 1269336165000

    Hallo,

    ohne Zweifel ist, dass der RV die Reiseleistungen frei von jedem Mangel zu erbringen hat. Dazu zaehlt auch die Auswahl des Unternehmens, dass fuer ihn die Transfere Flughafen zum Hotel und zurueck durchfuehrt.

    Baut also der Fahrer eines beauftragten Transferunternehmens einen Unfall wegen ueberhoehter Geschwindigkeit und Missachtung der Vorfahrt, dann ist das ganz sicher ein Mangel, denn so etwas geht schon in die Knochen.

    In welcher Hoehe sich daraus ein Anspruch auf Rueckzahlung ableiten laesst ist, jedenfalls meiner Auffassung nach, schwierig zu beantworten und duerfte von der Intensitaet der erlittenen Verletzung abhaengen. Als Anspruchsteller wird man da nicht nur einen cleveren Anwalt, sondern auch einen verstaendnisvollen Richter brauchen. Beispiel: Urteil Beinaheabsturz.

    Aber ich empfinde es als ausgesprochen unverschaemt den TE in eine Ecke zu schieben, dass er den RV abzocken moechte. Da gibt es jede Menge plumpere Versuche.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

  • Male_Lady
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    geschrieben 1269352645000

    Naja...,

     

    wir Deutsche sind halt ein empfindliches Völkchen. Wir wollen für unser "Schockerlebnis" im Urlaub entschädigt werden. Außerdem habe ich für meinen Urlaub so viel bezahlt... da muss der doch perfekt sein ;) .

     

    Anstatt jetzt eine Monate lange Klage in Kauf zu nehmen, gönn dir lieber auf den "Schock" ein paar Tage Erholung in der Heimat. 

    **** Malediven Bathala **** Am 30. April 2012 gehts los ****
  • billyatwork
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    geschrieben 1269354493000

    @bernardo2001 sagte:

    Aber ich empfinde es als ausgesprochen unverschaemt den TE in eine Ecke zu schieben, dass er den RV abzocken moechte. Da gibt es jede Menge plumpere Versuche.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

    Na wenigstens ein paar Leute hier,die sich wie in einem Forum üblich verhalten...

    "

    Genug der nüchternen Aussagen. Emotional undmoralisch würde ich mir - auch als Nicht-Betroffene - eineWiedergutmachung des Veranstalters wünschen. Eine kleine Geste nach demMotto "Wie bedauern die ungeplant aufregende Rückfahrt und hoffen, Siebald wieder als Reisegast begrüßen zu dürfen. Dazu möchten wir Sie miteinem Gutschein für eine FTI-Reise/Spa-Besuch/XXX beschenken.""

    Genau so etwas würde mir ja auch reichen.Ich habe nie behauptet,dass ich den gesamten Reisepreis zurück möchte...

    Aber erst die Leute fragen ob alles ok ist...dann die Beschwerden aufzuschreiben und sich nciht mehr zu melden finde ich von FTI sehr schwach !! Finde sowas selbstverständlich...muss nicht mal ein Sachwert sein...aber ne kleine schriftliche Entschuldigung fände ich nicht verwerflich...!

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