@Thurgau sagte:
Das ist sehr beruhigend. Sollte ich wegen des fehlenden Arztes das Zeitliche segnen, können sich meine Erben wegen des dann relevanten Reisemangels an den Veranstalter wenden und sich mit ihm herumschlagen!.
Nochmals: ein Arzt wird vieles, aber auch nicht alles an Bord eines Nilkreuzfahrtschiffes helfen können. Ich gehe zum Beispiel davon aus, dass der Arzt keine wirkliche "Ordination" an Bord hätte, wo er z. B. kleinere Eingriffe vornehmen könnte. Dies haben aber sehr wohl moderne große Kreuzfahrschiffe, die auf Meeren kreuzen (schon allein natürlich aus dem Grund, weil diese Pötte im Verhältnis zu einem Nilkreuzfahrtschiff zig Mal größer sind).
Aber um nochmals auf den Reisemangel zurück zu kommen.
Man schneidet sich an der Reeling an einer scharfen Kante das Fleisch auf und möchte Erste Hilfe haben. Es eilt ein Steward mit Erste Hilfe Kasten herbei und versorgt den Patienten. Der aber will nur vom Arzt behandelt werden und weist den Steward zurück und ruft den Arzt. Der nicht da ist.
Auch hier wird kein Reisemangel vorliegen, wenn die Reederei nachweisen kann, dass der Steward in Erster Hilfe ausgebildet war.
Es kommt aber KEIN Steward vorbei und auch der Arzt ist nicht vorhanden - dann läge ein Reisemangel vor, selbst wenn man die Schnittwunde mit einem Pflaster selbst letztendlich versorgt hat.
Man spielt nicht Tennis und reklamiert fehlende, versprochene Tennisplätze - kein Reisemangel
Man reklamiert fehlende, versprochene Disko, obwohl man selbst nie gegangen wäre - kein Reisemangel
Man reklamiert fehlenden Tauchkurs, obwohl man gar nicht tauchen wollte - kein Reisemangel
... es ist halt im Streitfall eine "Beweissache", DASS man ja alles eigentlich wollte...
Aber ich sehe schon, im vorliegenden Fall wird wohl die Klagserhebung wegen fehlenden, versprochenen, jedoch nicht benötigten Arzt unausweichlich sein. Die Entschädigung liegt dann im Bereich von fünf Prozent vom Reisepreis und weil sich die Anwälte aussergerichtlich vergleichen, teilt man sich die Kosten - € 300.-- sind da gleich mal zusammen.
Lohnt sich das wirklich?
Vor allem, wo doch die Reise vorbei ist?
Dem Veranstalter seine Meinung zu diesem Thema schreiben: ja
Aber ich finde, die Gerichte hätten Wichtigeres zu erledigen als die Frage von einem fehlenden ägyptischen Nilkreuzfahrtschiffsarzt zu klären, meint ihr nicht auch?
fragt Peter