• mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1189095009000

    So sehr ich die Sorgen verstehen kann: ein Reisemangel ist es dann, wenn ein Reiseveranstalter eine Leistung oder Einrichtung versprochen hat, die man selbst nutzen oder in Anspruch nehmen wollte und nicht konnte.

    Man kann also aus dem Fehlen eines Arztes, den man nicht brauchte, keine Reisepreisminderung verlangen.

    Oder sagen wir es noch anders: wenn man keine Bestätigung vom Reiseleiter über diesen Mangel hat, also keine Mängelrüge getätigt und Abhilfe verlangt hat, auch kein Fall der Notwendigkeit eingetreten ist, ist diese Forderung abzulehnen.

    Es steht natürlich jedem frei, hier eine schriftliche Reklamation mit extra Forderung an den Veranstalter zu stellen. Aber weitergehende Schritte sind wohl hinaus geschmissenes Geld...

    meint wohlwohlend

    Peter

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1189101186000

    @Thorben-Hendrik sagte:

    NILKREUZFAHRT !

    ach göttchen. ersetzte meer durch nil. aber das problem bleibt doch dasselbe.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Thurgau
    Dabei seit: 1186444800000
    Beiträge: 52
    geschrieben 1189105272000

    @mosaik sagte:

    Man kann also aus dem Fehlen eines Arztes, den man nicht brauchte, keine Reisepreisminderung verlangen.

    meint wohlwohlend

    Peter

    Das ist sehr beruhigend.

    Sollte ich wegen des fehlenden Arztes das Zeitliche segnen, können sich meine Erben wegen des dann relevanten Reisemangels an den Veranstalter wenden und sich mit ihm herumschlagen!. :(

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1189110755000

    @Lexilexi sagte:

    ach göttchen. ersetzte meer durch nil. aber das problem bleibt doch dasselbe.

    .....auf dem Nil bist du maximal 50 Meter vom Ufer entfernt, ob der Arzt auf dem Schiff ist oder peng.

    Aber darum geht es Dir ja nicht, willst ja nur stänkern.

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1189112152000

    @t-h

    du hast ne pn

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1189158540000

    @Thurgau sagte:

    Das ist sehr beruhigend. Sollte ich wegen des fehlenden Arztes das Zeitliche segnen, können sich meine Erben wegen des dann relevanten Reisemangels an den Veranstalter wenden und sich mit ihm herumschlagen!.

    Nochmals: ein Arzt wird vieles, aber auch nicht alles an Bord eines Nilkreuzfahrtschiffes helfen können. Ich gehe zum Beispiel davon aus, dass der Arzt keine wirkliche "Ordination" an Bord hätte, wo er z. B. kleinere Eingriffe vornehmen könnte. Dies haben aber sehr wohl moderne große Kreuzfahrschiffe, die auf Meeren kreuzen (schon allein natürlich aus dem Grund, weil diese Pötte im Verhältnis zu einem Nilkreuzfahrtschiff zig Mal größer sind).

    Aber um nochmals auf den Reisemangel zurück zu kommen.

    Man schneidet sich an der Reeling an einer scharfen Kante das Fleisch auf und möchte Erste Hilfe haben. Es eilt ein Steward mit Erste Hilfe Kasten herbei und versorgt den Patienten. Der aber will nur vom Arzt behandelt werden und weist den Steward zurück und ruft den Arzt. Der nicht da ist.

    Auch hier wird kein Reisemangel vorliegen, wenn die Reederei nachweisen kann, dass der Steward in Erster Hilfe ausgebildet war.

    Es kommt aber KEIN Steward vorbei und auch der Arzt ist nicht vorhanden - dann läge ein Reisemangel vor, selbst wenn man die Schnittwunde mit einem Pflaster selbst letztendlich versorgt hat.

    Man spielt nicht Tennis und reklamiert fehlende, versprochene Tennisplätze - kein Reisemangel

    Man reklamiert fehlende, versprochene Disko, obwohl man selbst nie gegangen wäre - kein Reisemangel

    Man reklamiert fehlenden Tauchkurs, obwohl man gar nicht tauchen wollte - kein Reisemangel

    ... es ist halt im Streitfall eine "Beweissache", DASS man ja alles eigentlich wollte...

    Aber ich sehe schon, im vorliegenden Fall wird wohl die Klagserhebung wegen fehlenden, versprochenen, jedoch nicht benötigten Arzt unausweichlich sein. Die Entschädigung liegt dann im Bereich von fünf Prozent vom Reisepreis und weil sich die Anwälte aussergerichtlich vergleichen, teilt man sich die Kosten - € 300.-- sind da gleich mal zusammen.

    Lohnt sich das wirklich?

    Vor allem, wo doch die Reise vorbei ist?

    Dem Veranstalter seine Meinung zu diesem Thema schreiben: ja

    Aber ich finde, die Gerichte hätten Wichtigeres zu erledigen als die Frage von einem fehlenden ägyptischen Nilkreuzfahrtschiffsarzt zu klären, meint ihr nicht auch?

    fragt Peter

  • margo50
    Dabei seit: 1181088000000
    Beiträge: 22
    geschrieben 1189185992000

    Muss mich wieder mal einklinken. Es geht hier nicht um Pflaster ect., sondern um das Sicherheitsgefühl, dass jemand da ist, der helfen hätte können. In diesen Situationen ist man nämlich meist "kopflos". Eingriffe hätte ich auch nicht erwartet, sondern nur die "Erstversorgung", welche lebenswichtig werden kann. Doch das kann nur jemand nachvollziehen, der dies schon einmal erlebt hat. Die Arztbestätigung liegt durch das Reisebüro vor.

    Also, danke und macht euch keine weiteren Gedanken. Ist ja gut ausgegangen wie mosaik so treffend feststellte, ansonsten sehe ich das wie Thurgau könnten die Erben sich rumstreiten.

    Wozu also sich im Vorfeld informieren. Lassen wir doch gleich alles offen. Bleib alle schön fit und gesund und braucht nie Hilfe!!!

    LG Margo

    margo50
  • angste
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    Beiträge: 2696
    geschrieben 1189186317000

    Margo, ich kann deine Sorge nachvollziehen, falls was passiert wäre.

    Aber hattet ihr die Sorge nicht auch (oder grad, bei der Hitze) bei den Ausflügen? Da war ja doch kein Arzt versprochen worden, oder?

  • Tangomaus
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    Verwarnt
    geschrieben 1189196290000

    Hallo Margo!

    Einen behandelnden Arzt gibt es, soweit mir bekannt ist, auf keinem Fluß-Kreuzfahrtschiff, ganz gleich in welchem Land.

    Aber war es nicht schon ein bißchen riskant, im Hinblick auf den Gesundheitszustand Deines Mannes, eine Reise nach Ägypten zu machen.

    Wir sind vor der gleichen Frage gestanden, bei unserer Reise wollte eigentlich mein Vater damals mitfahren. Nach Rücksprache mit seinem Hausarzt hat er aber schweren Herzens doch verzichtet, da er manchmal mit dem Kreislauf massive Probleme hatte.

    Er war sich nicht sicher, ob er dieses Risiko hätte eingehen sollen :frowning:

  • Bifi44
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    Beiträge: 583
    geschrieben 1189240583000

    @mosaik sagte:

    Man schneidet sich an der Reeling an einer scharfen Kante das Fleisch auf und möchte Erste Hilfe haben. Es eilt ein Steward mit Erste Hilfe Kasten herbei und versorgt den Patienten. Der aber will nur vom Arzt behandelt werden und weist den Steward zurück und ruft den Arzt. Der nicht da ist.

    Auch hier wird kein Reisemangel vorliegen, wenn die Reederei nachweisen kann, dass der Steward in Erster Hilfe ausgebildet war.

    Es kommt aber KEIN Steward vorbei und auch der Arzt ist nicht vorhanden - dann läge ein Reisemangel vor, selbst wenn man die Schnittwunde mit einem Pflaster selbst letztendlich versorgt hat.

    Man spielt nicht Tennis und reklamiert fehlende, versprochene Tennisplätze - kein Reisemangel

    Man reklamiert fehlende, versprochene Disko, obwohl man selbst nie gegangen wäre - kein Reisemangel

    Man reklamiert fehlenden Tauchkurs, obwohl man gar nicht tauchen wollte - kein Reisemangel

    ... es ist halt im Streitfall eine "Beweissache", DASS man ja alles eigentlich wollte...

    @ mosaik

    Ich denke doch das die erste Frage ist, wurde ein Arzt zugesichert? Ich habe auch in Deutschland schon Reiseangebote (Rundreisen) gesehen in welchen explizit die ärztliche Begleitung angeboten wurde.

    Wenn das Fehlen eines Arztes erst dann ein Mangel ist wenn ich ihn benötigt hätte, dürfte ich ein defektes ABS System am Auto auch erst dann bemängeln wenn ich einen Unfall hatte.

    Bei dem Vorhandensein eines Arztes geht es um ein Sicherheitssystem welches vorsorglich vorhanden ist wie Schwimmwesten, Rettungsboote, Feuerlöscher und ähnliches. Das Nichtvorhandensein ist demnach ein Mangel ohne konkreten Bedarf.

    MfG Rainer

    Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)
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